kein glück...

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Wenn im Eingangsbereich ein Schild hängt ,darf gefilmt werden, und die Aufnahmen dürfen dann auch zur Polizei und von denen verwendet werden. So wird es auch im Supermarkt gemacht,aber das Schild an der Tür ist dafür Bedingung.
 
@ twister: Also schraubt er sich die nächsten Spiegel ans bike und wartet, bis auch diese geklaut werden.
 
@ twister: Also schraubt er sich die nächsten Spiegel ans bike und wartet, bis auch diese geklaut werden.
Im Prinzip ja!

So macht es ja jeder der nach einem Diebstahl die Sachen neu erwirbt. Es spricht aber nichts gegen die Sicherung des Eigentums.

Wie oben erwähnt sind Kameras sicher eine gute Überlegung. Ob die Schilder zur Überwachung dann tatsächlich schon vor der Entdeckung des Diebes da waren oder nicht. Wer will das beweisen?

Man könnte auch argumentieren sich mit einer Kamera auf die Lauer gelegt zu haben. Wer will das kontrollieren ob eine Automatik oder ein Mensch im Auto auf der Lauer war und den Auslöser drückte?

Auch Alarmanlagen sind immer gerne genommen. Ich denke sogar (bin kein Jurist) dass der Einsatz einer Kamera bei dem Start der Alarmanlage anders zu bewerten ist als eine Dauerüberwachung. Das sollte aber ein Rechtsanwalt abklären.

Du siehst man ist nicht hilflos. Es ist nur die Frage der Waffengleichheit.

Auch wenn es schwer zu verstehen ist, aber selbst so ein Dieb hat Rechte. Und wer die verletzt macht sich selber schuldig.

Und auch wenn er bei Dir einsteigt darf er nicht einfach über den Balkon geworfen werden, 10 Meter in die Tiefe. Das ist unverhältnismässig. Wenn er hingegen auf der Flucht selber runterspringt.... guten Flug. Ich winke auch gerne hinterher.
 
@ twister: Also schraubt er sich die nächsten Spiegel ans bike und wartet, bis auch diese geklaut werden.

genau das habe ich auch im hinterkopf...
jetzt muß ich mir was einfallen lassen, um der erwähnten waffengleichheit wenigstens etwas näher zu kommen.
 
OK,... er könnte ja auch die Spiegel ab lassen und so den Dieb arbeitslos machen... oder sie Abends mit nach Hause nehmen
 
spiegel jedes mal dran und wieder ab?
dann sucht er sich was anderes oder wird zum vandalen...
jedenfalls war er so schlau, das alarmschloß, das auf erschütterung reagiert, nicht anzufassen.

so oder so, alles kacke!
 
spiegel jedes mal dran und wieder ab?
dann sucht er sich was anderes oder wird zum vandalen...
jedenfalls war er so schlau, das alarmschloß, das auf erschütterung reagiert, nicht anzufassen.

so oder so, alles kacke!
Sprich mal mit der Polizei. Die haben ja Beratungsstunden gegen Einbrecher. Schildere Deine Situation, sage Du willst es richtig machen was sie Dir raten.

Ich glaube da stösst Du auf mehr Resonanz als mit illegalen Aktionen.
 
Ich hab mir sowas hinters Haus geschraubt, da ist es auf einen Schlag taghell, ist auch nicht grad angenehm:

 
keine schlechte idee. sowas batteriebetrieben und mit 120dB signalhorn, das wär's...
 
Sprich mal mit der Polizei. Die haben ja Beratungsstunden gegen Einbrecher. Schildere Deine Situation, sage Du willst es richtig machen was sie Dir raten. Ich glaube da stösst Du auf mehr Resonanz als mit illegalen Aktionen.

auch nicht schlecht. allerdings waren die kollegen heute morgen da eher planlos. steht und fällt eben alles damit, daß es sich um eine gemeinschaftstiefgarage handelt und ich den platz nur angemietet habe. das engt die optionen ziemlich ein...
 
Also um den rechtlichen Aspekt der Videoaufnahmen würde ich mir nicht die großen Gedanken machen. Ich unterstelle einfach mal, dass Aufnahmen Unbeteiligter direkt in der Vernichtung landen und nicht auf youtube oder facebook. Und angenommen, man findet raus wer's war. Derjenige müsste jetzt auch nicht unbedingt wissen, wie man auf ihn gekommen ist.
 
Also um den rechtlichen Aspekt der Videoaufnahmen würde ich mir nicht die großen Gedanken machen. Ich unterstelle einfach mal, dass Aufnahmen Unbeteiligter direkt in der Vernichtung landen und nicht auf youtube oder facebook. Und angenommen, man findet raus wer's war. Derjenige müsste jetzt auch nicht unbedingt wissen, wie man auf ihn gekommen ist.
Das sehe ich ähnlich businesskasper. Allerdings hast Du dann ein Beweisproblem. Wenn Du denjenigen auf Video hast der da rumschraubt, was dann? Wenn Du ihn ansprichst dass er die Spiegel wieder rausrücken soll leugnet er natürlich. Und dann?

Zur Polizei mit den illegalen Videoaufnahmen? Schwer!

Ich frage mich wer gesagt hat dass man einen gemieteten Parkplatz nicht überwachen darf, aber einen der einem gehört. Das erscheint mir fraglich. Schliesslich bist Du der Besitzer!

Und wenn Du ausschliesslich Deinen Parkplatz filmst ist es ja auch nicht die Überwachung eines öffentlichen Raumes.

Gibt‘s hier keinen Anwalt?
 
Ich frage mich wer gesagt hat dass man einen gemieteten Parkplatz nicht überwachen darf, aber einen der einem gehört. Das erscheint mir fraglich. Schliesslich bist Du der Besitzer!
Gibt‘s hier keinen Anwalt?

gute frage... erscheint mir auch nicht schlüssig.
in so 'ner tiefgarage scheint mir das größte problem zu sein, mit diesen weitwinkelkameras nur den eigenen stellplatz zu erfassen.

generell ist diese thematik informationelle selbstbestimmung schon ziemlich heikel.
hab damit ab und an auch beruflich zu tun, wenn wir einen robotor 24h am tag visuell überwachen wollen. wehe, dabei werden auch gesichter von operatoren gefilmt, da ist der betriebsrat aber ganz schnell auf der matte... doch selbst da kursiert eigentlich nur gefährliches halbwissen.

deswegen schließe ich mich mal der frage an, ob es in dieser runde keinen anwalt gibt, der für etwas erhellung sorgen könnte.
 
Ich würde mal das Pferd mal andersrum aufzäumen:

Frage an nen Anwalt:

Also wenn man Videoaufnahmen vom gemieteten Stellplatz macht
und filmt damit einen Dieb der sich gerade am Motorrad oder Auto o.ä. zu schaffen macht.

Schild, daß das Areal "videoüberwacht" ist, ist ja vorhanden!
Die Leute sind also vorgewarnt.

Video wird der Polizei übergeben und der Dieb kann dingfest gemacht werden!

Gilt die vermeintliche "illegale" Videoüberwachung als Straftat oder evtl. als OWI und wer verfolgt das?
Also wer wahrt die Interessen des Diebes "des Rechts am eigenen Bild"?

Wird da die Polizei von sich aus aktiv oder
muss da erst der Dieb eine Anzeige gegen den illegalen Filmer erstatten?
 
...hier stehen sich zwei Rechte gegenüber, wenn ein Dieb/Straftäter bei der Begehung seiner Straftat videografiert wird:

1: Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" des gefilmten Straftäters.

und auf der anderen Seite

2: Das Recht des Eigentümers/Besitzers, dass niemand außer ihm selber über das Eigentum verfügt ( und nicht irgendeine unbefugte Person irgendwelche Dinge abschraubt oder die komplette Sache entwendet oder beschädigt ).

Hier wird schlussendlich eine Güterabwegung zu erfolgen haben zwischen dem "Recht" des Straftäters und dem "Recht" des Eigentümers.
M. E. hat die Güterabwägung in Richtung des Rechtes des Eigentümers zu erfolgen und somit ist das Videografieren des Straftäters rechtens ( das Video ist zudem ein Beweismittel für die Täterschaft ).

Sollte sich der videografierte Straftäter auf sein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" berufen, würde letztendlich ein Gericht darüber zu befinden haben...
habe ich bisher so noch NICHT gehört/gelesen/erlebt...dann wären z. B. die Videoaufnahmen von Ladendieben nicht als Beweismittel heranzuziehen..so etwas ist undenkbar...natürlich sind diese Video-Aufnahmen ein Beweismittel, werden ausgewertet und letztendlich gerichtsverwertbar eingesetzt...

P. S. : Bin kein Rechtsanwalt...aber häufiger mit der Beurteilung solcher Fragen beschäftigt.
 
Wenn er im Eingangsbereich ein Schild aufhängt ist das Filmen in der Garage legal.

Ich habe damals die Aufnahmen per Mail und Stick an alle 30 Hausbewohner verteilt ,mit der Bitte um Mithilfe bei der Identifizierung der des Übeltäters,... und jetzt wohnt die Dame wo anders! War jetzt für mich eine mehr als zufriedenstellende Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt da auch noch weitere Abstufungen. Die Tiefgarage, sofern nicht öffentlich ist kein öffentlicher Raum, so kenne ich das zumindest. D.h. für fremde Dritte muss da noch nichtmal ein Schild hängen, dass da videoüberwacht wird, denn die haben da nix zu suchen. Das Schild hängt eher da, damit sich keiner der Anwohner beschweren kann ungewollt gefilmt zu werden, was eher Ass-Covering seitens Hausverwaltung/-besitzer ist. Der Informationspflicht wäre nämlich sonst auch per Post an die TG-Mieter genüge getan.

Nächste Abstufung wäre dann, wenn du ausschließlich den von dir gemieteteten Stellplatz filmst. Also nicht itgendwelche ein- und ausfahrenden TG-Nutzer oder den Parkplatz nebenan. Dann ist das imho schon wasserdicht, weil du es ja explizit nicht darauf anlegst Unbeteiligte zu filmen. Darüber muss man imho nichtmal die Nachbarn informieren. Da hat einfach außer dir keiner was zu suchen.
 
Motoplex
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