Nachtrag - Wichtig für Alle
Leider hat der Sheriff im Vallarsatal sein Geld nun doch mittels Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Viel wichtiger sind aber die Ausführungen der juristischen Zentrale des ADAC. Gerade der letzte Satz ist wichtig. Unbedingt lesen und beherzigen.
Ausführungen des ADAC:
Gemäß Art. 3 Abs.3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, das sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch Italien ratifiziert wurde, haben die Vertragsparteien die Verwendung von Fahrzeugen im internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu akzeptieren, sofern die Fahrzeuge den Bestimmungen des Übereinkommens entsprechen und auch im Heimatstaat (Zulassungsstaat) rechtmäßig zugelassen sind. Da Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in Deutschland auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, ist diese Verwendung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ebenfalls zu akzeptieren – selbst wenn das dortige Recht (wie z.B. in Italien) möglicherweise restriktiver ausgestaltet ist.
Allerdings muss sich auch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug beim Betrieb in Italien in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Wird durch italienische Behörden festgestellt, dass sich ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug offensichtlich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet, darf die Weiterfahrt untersagt werden.
Ohne vorherige Überprüfung des Zustands des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs auf Verkehrs- und Betriebssicherheit und ohne tatsächliche Feststellung eines einschlägigen Mangels ist die allein auf den Fristablauf der deutschen Plakette gestützte Verhängung einer Geldsanktion sowie eines Fahrverbots durch italienische Behörden daher unserer Auffassung nach rechtswidrig.
Problematisch ist jedoch, dass es mitunter trotzdem zu Ahndungen kommt, wie zum Beispiel in der Gemeinde Vallarsa. Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, die Buße nicht endgültig zu entrichten, sondern gegenüber dem Beamten darauf zu bestehen, dass der Betrag lediglich als Sicherheitsleistung bezahlt wird. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung vorzugehen.
Wird die Buße hingegen einfach bezahlt, so ist der Vorgang rechtskräftig abgeschlossen und kann leider nicht mehr angefochten werden.