TÜV

WSC-Neuss Shop
...hatte schon vor 20 Jahren die Diskussion mit den scheiß.
Es kommt immer auf den Prüfer an, wenn dieser das auch für Blödsinn hält, drückt er ein Auge zu, beim TÜV ist ja nur eine Momentaufnahme.
Da hinter Motorradfahren nicht so eine Lobby steckt wie hinter Autofahrer wird dieser Blödsinn auch weiter bleiben.
Eine Änderung wenn keine Rasten und Sitpolster dran sind das man keinen mitnehmen darf sollte jeden klar sein und auch bei Kontrollen einfach zu Handhaben sein.
 
Auf die Idee wäre ich nichtmal gekommen, dass es Ärger geben kann, wenn man das Sitzbrötchen nicht drauf hat...:LOL: wurde doch sogar serienmäßig so ausgehändigt/ausgeliefert.

Dass Rasten dran sein müssen, kann ich ja noch nachvollziehen, wenn es nicht als Einsitzer eingetragen ist, aber dass das Brötchen drauf sein muss?!?? DAFUUUQ!
Man kann ja schon mit Brötchen keinem diesen Platz zumuten, wer wäre so bekloppt und würde überhaupt in Betracht ziehen, jemanden auch noch ohne dieses Brötchen mitzunehmen??

Finde den Vergleich mit den Rücksitzbänken von Businesskasper übrigens sehr gut.(y):giggle:
 
Hi,
ich möchte jetzt nicht noch Salz in eure Wunden streuen.Oder doch!!
Bei uns in Belgien gibt es „noch“ keinen TÜV für Motorräder.
Heißt jetzt nicht, dass wir machen können was wir wollen, zu laute Schalldämpfer werden auch bei uns durch die Streckenposten geahndet, aber so nen Quatsch wie Soziusfußrasten dran oder ab interessiert hier keine Sau.
Grüße aus Belgien
Andreas
 
Ich war heute zur HU bei der DEKRA,
was soll ich sagen....
Der Prüfer hat seine Pflichtkontrolle durchgeführt mehr nicht. Ihm war es egal welche Blinker, Hebel, KZH (auch der Winkel) und fehlende Soziusrasten.
Er hatte schon das leuchten in den Augen beim starten des Motors in der Halle und kam nicht mehr aus dem grinsen nach der Probefahrt. Er meinte nur, sie zeigt was sie kann....

Es hatte wohl noch nie ein Moped bei dem 107dB eingetragen sind :):):)

Zu den Reifen habe ich ihn auch gefragt und er meinte:
wenn keine Reifenmarke eingetragen ist kann man fahren was man möchte oder auch mixen. Die Größe muss passen mehr nicht.
Am besten funktionieren die Reifen, die auch eine Freigabe für das Moped haben. Bei Reifen ohne Freigabe kann sein, dass
die Reifen halt nicht so gut funktionieren.
 
Ich war mit meiner RSV4 jetzt bei der Dekra. Deaktivierte Auspuffklappe, keine Soziusfussrasten.
Den Prüfer hat nix gejuckt, hat nur gefragt ob der Donner nicht nervt.......
Wichtig war hat nur die Beleuchtung und das Katzenauge am Nummernschild. Der Einkel war im auch egal.....
Das Bike sieht aber auch aus wie neu.....was soll er da auch suchen/finden...
Gruß
Rolf
 
Sorry aber das ja totaler Nonsens, verständlich find ich da gar nichts. Von mir aus können die frei drehen, wenn da ein Sozius draufsitzt und die Rasten fehlen. Aber mit der selben Argumentation könnte man ja umklappbare Rücksitzbänke illegalisieren, kann ja dann auch keiner mehr dort sitzen. Lässt du dir das Ding als Einsitzer eintragen, fährst du natürlich nie wieder zu zweit, was irgendwie auch totaler Schwachsinn ist. Die Politiker, die das in die Regeln gegossen haben, haben imho genauso einen an der Klatsche, wie die Polizisten, die deswegen noch rumpöbeln.

Als Nonsinn würde ich das nicht bezeichnen. Zumindest nicht die Handlung des Prüfers. Er hat auch nur seine Richtlinien nach denen er handeln muss / darf. Würdest du für Leute die du nichtmal kennst deinen Job riskieren?
 
Als Nonsinn würde ich das nicht bezeichnen. Zumindest nicht die Handlung des Prüfers. Er hat auch nur seine Richtlinien nach denen er handeln muss / darf. Würdest du für Leute die du nichtmal kennst deinen Job riskieren?

Willst du gerade sagen, es ist kein Unsinn weil
- Es jemand irgendwo aufgeschrieben hat, wobei hier zumindest immernoch nicht geklärt wurde, wo eigentlich?
- Und weil niemand verpflichtet ist selbst zu denken, wenn irgendwo was hingeschrieben wurde?

Der Prüfer ist ein Aspekt, aber wenn er deswegen die Plakette verweigert ist er ein Idiot. Daran ändert auch nix, dass jemand irgendwo was anderes hingeschrieben hat. Der soll die technische Verkehrssicherheit des Dinges bescheinigen und nicht den Sitzkomfort des nicht vorhandenen Soziuses.
Die Tatsache dass es in Regeln gegossen wurde, wirkt auf mich nicht wesentlich schlauer. Schon dafür muss man gut einen Klatsche haben, wobei sich noch die Frage stellt, ob nun die entsprechende Regel überhaupt zu diesem Zwecke geschaffen wurde oder man nur wieder zu dumm war, das aufzuschreiben was man auch gemeint hat.

Was ich eigentlich sagen will: Diese Überprüfung wird immer mehr von Schwachsinn durchsetzt, vielleicht sollte es den Job des Prüfers gar nicht geben, wenn er wegen Unsinn die Plakette verweigert.

Dieser ganze Quatsch ist ja auch immer Spiegel der Gesellschaft, aber das dürft ihr alleine fortführen, mir hat jemand Frühstück auf die Hotelrechnung geschrieben, DESWEGEN geh ich jetzt auch frühstücken, sonst wird der Koch gekündigt!!!!
 
Mann Könnte auf die idee kommen sein Aprilia zu sein Aprilia händler zu bringen und der fällige HU/AU machen zulassen, Wir haben zweimal die woche den Tüv in der haus :giggle:, Ich hab ganz selten unnötige diskusionen mit mein Tüv prüfer , und wenn er nicht sicher ist, hab Ich genug Aprilia`s da zum zeigen oder zugriff auf alles technischen Unterlagen falls er mit irgindwas unsicher ist, Leider sind viele prüfern an der prüfstelle erfahren mit Pkw & Lkw aber ausser wenn sie privat Motorrad fahren , haben sie leider zu wenig ahnug vom Motorräder , Ich hab leute hier gehabt wo der prüfer einen defekten Lenkkopflager bemängelt haben , und alles was war, war das der Kupplungszug falsch verlegt waren , und die bewegungsfreiheit der lenkung verhindert hat, oder ein prüfer der an ein alten XJ 600 Diversion Yamaha den abgefahrene vorderreifen zu recht bemängelt hat, aber die undichten Gabel und komplett ölverschmierte Bremsbeläge übersehen hat, dann kommen sprüche vom kunden " hat der Tüv aber nicht bemängelt " und folge sprüche vom mir " macht aber nicht besser "
 
Zuletzt bearbeitet:
Mann Könnte auf die idee kommen sein Aprilia zu sein Aprilia händler zu bringen und der fällige HU/AU machen zulassen, Wir haben zweimal die woche den Tüv in der haus :giggle:, Ich hab ganz selten unnötige diskusionen mit mein Tüv prüfer , und wenn er nicht sicher ist, hab Ich genug Aprilia`s da zum zeigen oder zugriff auf alles technischen Unterlagen falls er mit irgindwas unsicher ist, Leider sind viele prüfern an der prüfstelle erfahren mit Pkw & Lkw aber ausser wenn sie privat Motorrad fahren , haben sie leider zu wenig ahnug vom Motorräder , Ich hab leute hier gehabt wo der prüfer einen defekten Lenkkopflager bemängelt haben , und alles was war, war das der Kupplungszug falsch verlegt waren , und die bewegungsfreiheit der lenkung verhindert hat, oder ein prüfer der an ein alten XJ 600 Diversion Yamaha den abgefahrene vorderreifen zu recht bemängelt hat, aber die undichten Gabel und komplett ölverschmierte Bremsbeläge übersehen hat, dann kommen sprüche vom kunden " hat der Tüv aber nicht bemängelt " und folge sprüche vom mir " macht aber nicht besser "

... @Vince (y)...so und nicht anders...fällige TÜV-Abnahme bei seinem Händler ( z. B. im Rahmen von Inspektionsmaßnahmen, Reifenwechsel, Umbauten usw. ) ;)...sollten dann Probs auftauchen, kann man es auf dem "kleinen Dienstweg" besser regeln...
 
@Vince: Bin da ganz bei Dir, dies hilft aber nur bei der HU.

Wenn Du in eine Polizeikontrolle kommst, dann kann das echt unlustig werden.

Letztes Jahr hatten wir z.B. einmal drei Kontrollen an einem Tag.

In (Motorrad)- Kontrolle Nummer Eins erst einmal 30 min gewartet, bis wir dran waren. Dann Diskussionen, warum ich auf meiner damals nagelneuen Tuono Factory einen 200ér Hinterreifen fahren würde. Im Fahrzeugschein ist doch nur ein 190ér eingetragen. Nach weiteren 30 min unsinnigen Diskussionen (Kennzeichenwinkel, Phonmessung, etc.) durften wir dann endlich weiter fahren. Das der 200ér bei der Factory original ab Werk drauf ist, hielt der nette Beamte aber immer noch für eine Lüge / Ausrede meinerseits (Motorradfahrer = Pauschal Krimineller).

Keine 30 Km später, Kontrolle Nummer Zwei. Diesmal genau das Thema, keine Soziusrasten montiert. Das Argument, dass ja auch gar kein Soziussitz montiert ist, geschweige denn ein Sozius vorhanden wäre, zog leider nicht. Mängelkarte, Verwarnung und spätere Vorführung beim Revier mit montiertem Sitz und Sozia Rasten.

Ein paar weitere Kilometer später, Kontrolle Nummer Drei. Diesmal wurde mir und meiner Frau einfach mal pauschal unterstellt, dass wir unsere Auspuffanlagen manipuliert hätten. „Das könne er genau hören“, „die habt ihr doch frisiert“, meinte der Polizist. Mein Auspuff ist original (Maschine hatte 1200 Km auf der Uhr) und meine Frau fährt einen Endtopf mit EG Prüfzeichen und ABE. Erst als ich seine Personalnummer wissen wollte und mich bei seiner Dienststelle beschweren wollte (ich war da eventuell etwas gereizt), durften wir weiterfahren.

Am Ende unseres Ausflugs sind wir jedenfalls keine 200Km gefahren, haben aber in unseren Lederkombis über zwei Stunden bei 30 °C im Schatten in unsinnigen Polizeikontrollen verbracht.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ich eigentlich mit meiner originalen Tuono Factory gar nicht fahren durfte. Als erstes müsste ich mir den 200ér eintragen lassen, oder mir eine abgestempelte Reifenfreigabe besorgen. Dann müsste ich die Sozia Rasten anbauen. Und die ab Werk mitgelieferte Sozia Abdeckung ist sowieso pauschal illegal, es sein den ich lasse mir den Zweipersonenbetrieb austragen. Ganz wichtig wäre dann noch ein geeichtes Phonmessgerät dabei zu haben, womit man die korrekte Lautstärke dokumentieren kann. Ansonsten bekommt man für den lauten Auspuff doch noch wieder eine Mängelkarte und muss das dann erst wieder bei eine Vorführung beweisen (hatte ich schon zweimal mit meinem alten Moped).

Nicht falsch verstehen, es gibt sehr viele gute TÜV Prüfer und Polizisten. Aber wenn der Kontrolleur nicht seinen gesunden Menschenverstand walten lässt, dann spielt es fast keine Rolle, was und wie Du fährst. Irgendetwas wird er immer finden (BMW GS Fahrer mal ausgenommen). Mal abgesehen davon, dass wir theoretisch alle einen Leitz Ordner spazieren fahren müssten, wo ABE´s, Reifenfreigaben, etc. abgelegt sind. Diese Unterlagen haben wir ja immer mitzuführen. Alleine dafür dass Du diese Unterlagen nicht dabei hast, können die Dir schon blöd kommen.

Mein Vorschlag, Deppen nehmen wie Sie sind du nicht aufregen. Und für die HU kann man Vince seinen Vorschlag nur empfehlen.
 
Was denn für Halbwissen.

Frag doch die Bullerei die mich schon wenigstens dreimal mit einer Mängelkarte weiterschickten.

Muss ich mich hier auch noch Rechtfertigen oder was.

Zahlmeit
 
Wo steht das ? Ermächtigungsgrundlage und rechtliche Vorschrift bitte mit Angabe.

Das kannst Du ja mal den kontrollierenden Polizisten fragen, wenn er dich anhält.
Genau hier liegt ja das Problem. Häufig haben die Beamten selber nur ein Halbwissen. Dazu kommen diverse Grauzonen, bzw. unklare Gesetzte. Und mit den Unterschieden im EU Recht / Deutschem Recht wird es auch nicht besser.

Und zu Deiner Frage:
Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen


Und hierzu gilt die im Fahrzeugschein angegebene Personenzahl. So kann es die Polizei jedenfalls auslegen.
 
Glashaus, Steine....
zB hier:

§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden DARF, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein
 
O.K.

Ich hab nachgeschaut es heiß Mängelbericht und nicht Anzeige......Gott möge mir vergeben.

Kosten tut das auch nichts nur der Gang zum Tüv und dann Gang oder Brief zur Zulassungstelle.

Wenn noch Fragen sind ihr wisst ja wo ich bin:LOL::LOL::LOL:
 
StVO-§-rechtlich:
§ 35a Abs. 9 StVZO "Zum Befördern eines Sozius muss das Fahrzeug mit einem zweiten Sitz ausgestattet sein."

§ 61 StVZO ergänzt dazu: Zur Beförderung eines Beifahrers muss das Krad mit einem Haltesystem und Fußstützen ausgestattet sein.

Heißt erst einmal, wenn ich keinen Sozius befördere muss auch kein zweiter Sitz vorhanden sein. Wenn kein zweiter Sitz vohanden ist brauche ich auch kein Haltesystem und/oder Fußstützen.

Wenn ich auch noch eine Abdeckung montiert habe sollte sich die Frage erst gar nicht stellen. Und falls doch, bei der nächsten Kontrolle wird es sicher ein Spaß, wenn man den "Kontrolleur" damit konfrontiert, sofern man Bock darauf hat.

§ 13 Abs. 1 FZV besagt, dass diese Änderung, Achtung!"...bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alter Fahrzeugschein) vermerkt werden muss. Letzteres kann sich ja hinziehen... (z. B. Halterwechsel, Umzug, schlechtes Wetter, Kein Bock etc.pp.)

Greets
 
Kann man so und so sehen, ist halt bescheuert formuliert...

(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden DARF, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein

DÜRFEN tut man es, wenn das Fahrzeug dafür freigegeben ist, also das Moped die entsprechende Zulassung hat...

Da steht nix davon, dass man auch tatsächlich jemanden befördern muss, damit diese Pflicht zum Tragen kommt.
Der logische Menschenverstand sagt einem natürlich, dass das erst zum Problem werden kann, wenn man jemanden ohne diese Vorrichtungen transportieren will.

Aber der Gesetzgeber sagt halt ganz vereinfacht: Motorrad hat eine Soziuszulassung? Dann muss auch die passende Ausrüstung dran sein!


@gwildor77
Davon gehe ich auch aus. Die Fußstützen werden erst nach dem Beifahrer genannt, also quasi separat (nicht in Zusammenhang mit diesem) aufgezählt.
 
Wo genau hast du das her?
"Und hierzu gilt die im Fahrzeugschein angegebene Personenzahl "[/QUOTE]

Hallo Gwildor77,

ich schrieb unter dem Textauszug „…. angegebene Personenzahl. So kann es die Polizei jedenfalls auslegen.“.

Damit wollte ich nur verdeutlichen, dass diese Texte häufig einen Auslegungsspielraum zulassen und Du somit hoffen must auf einen vernünftigen Polizisten treffen (was ja die meisten ja sind). Der Text war dafür nur als ein Formulierungsbeispiel gedacht.

Wir können hier aber genauso gut die Gesetztes Lage beim Thema Reifenbindung nehmen, das Thema Freifeldmessung für Auspuffanlagen, wann darf die Polizei Dich an der Weiterfahrt hindern, wann etwas Beschlagnehmen (z.B. Auspuff), etc. Und dann je nach Land doch etwas wieder anders, trotz EU Vorgaben.

Daher ist das meiner Meinung nach völlig egal, ob Du mit abgebauten Sozia Fußrasten durch die Gegend fährst oder nicht. Wenn Du an einen Polizisten kommst der die eine verpassen will, dann wird er auch etwas an Deinem Bike finden. Und wenn es einer mit gesundem Menschenverstand ist, dann wird ihn solch ein Blödsinn auch nicht interessieren. Egal wie da im Detail der Gesetzestext nun aktuell lautet.
 
..fast, wenn du deinen Kombi voll machst kannst du keinen anderen mitnehmen, da ist dann ok.
Solltest du einen Leeren Kombi haben und die Sitzbänke oder die Sicherheitsgurte abhaben kannst du eine Mängelkarte bekommen.

Man kann darüber stundenlang Diskutieren, es ist beim Motorrad Sinnfrei und zum Glück sehen das viele Sheriffs und TÜV Gutachter genauso aber wenn einer was sucht wird er immer was finden.
 
Motoplex
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