Werkstatthandbuch

WSC-Neuss Shop
Händler meines Vertrauens? Händlern vertraue ich eher weniger... Auf die Idee den zu Fragen, wäre ich sicher nie gekommen und 8$ finde ich sehr fair. Das meiner Falco wurde damals für 50DM in einem Forum gehandelt (als Audruck). Egal, das Werkstattbuch liegt nun auch in Deutsch vor. Gabs das vorher schon und ich hatte es nur übersehen?
 
Hi du hattest da doch angefragt, dann haben die es sicherlich ergänzt, das ging bei mir mit dem für die Factory genau so. Wenn die Händler das auch rausrücken warum haben wir hier dann noch nichts davon mitbekommen? Hier sind ja anscheinend genug vertreten. Ach ja, die haben es ja alle und was sollen die Kunden damit? Als alter Schrauber weiß ich gerne genauer bescheid und alleine schon wegen den ganzen Drehmomenten lohnt sich die Sache für mich. Außer bei AF1 konnte ich es nirgends im netz finden. Ich halte das für eine gute Lösung wenn man sich dafür interessiert.
 
ich habe auch der der Falco einiges geschraubt und bei den verkleideten Kisten sieht man ja nicht wo was steckt. Also ist ein Werkstattbuch eine feine Sache :)

Das ein Händler das so ohne weiteres rausrückt, glaube ich auch eher weniger. Vllt mit persönlichen Beziehungen...
 
mal zum Thema Händler und Werkstatthanbuch:
ich habe auch keine ausgedruckte Version für die RSV4 Factory - das wären 503 A4-Seiten, also ein Ordner voll-
dann wäre da noch das Buch für die RSV4 R -ebensoviel .......... !!
im PC-Speicher oder als CD ist jedes Buch 15MB plus el.Schaltplan 841KB

ich finde es in der Werkstatt mitlerweile praktischer mit dem PC als mit viel Papier zu arbeiten.
kommt dazu, dass der Schaltplan interaktiv benutzt werden kann.

was ich auch noch super finde, sind die online Handbücher für die Vertragswerkstätten .
Da sind zusätzlich kleine Videos integriert in denen die Handgriffe und Tricks gezeigt werden.

selbstverständlich ist es jedem Händler überlassen, ob er die Handbücher auf CD gespeichert seinen Kunden übergeben will.
 
Hallo Mädels,

habt Ihr schon mal was von erweiterter Produkthaftung gehört?

Ein Händler, der ein Handbuch an einen Endkunden herausgibt verstößt gleich gegen mehere Auflagen.

1. Händlervertrag
2. Erweiterte Produkthaftung
3. Versicherungsvertrag Handel Handwerk

Die erweiterte Prdukthaftung ist nicht zu unterschätzen! -aerger-
 
Hm... hab bisher für alle meine Mopeds ein Handbuch gehabt und bei Ducati z.B. kann mann die CD offiziell mit der entsprechenden Teilenummer bestellen und als Endkunde erwerben!

Erstmal ist das ja "nur" Information - wenn der Kunde selbst an seinem Moped rumschraubt (ob mit oder ohne Information) hat er im Falle eines Garantieantrags sowieso u.U. ein problem.

Oder?
 
Kenne ich so überhaupt nicht... Für meine VFR 750F gab es sowas ähnliches bei Louis, das war aber eher für total unbedarfte und sein Geld nicht wert. Ein Werkstatt-Handbuch ist ja für Endkunden überhaupt nicht vorgesehen... Wenn das einzelne Werkstätten dennoch so handhaben, dann kann man das sicher nicht verallgemeinern. Und deshalb bin ich über das 8$ Angebot ganz froh... ich muss nur noch abwarten wieviel wirklich abgebucht werden, da auf der maschinell erstellten Rechnung die Versand-Kosten noch mit aufgeführt sind.
 
die 12$ wurden zwar abgebucht, sind inzwischen schon zurück gebucht und der Fehler wurde im Bestellformular gefixt.
 
Also,
bin zwar kein Rechtsexperte, aber...
Punkt 1 glaub ich Dir, keine Frage.
Punkt 2 und 3 halte ich für blödsinn, oder nicht rechtlich haltbar.
Es geht um ein Service Handbuch, ob das jetzt für einen Fernseher oder für ein Mopped ist, ist scheiß egal. Dann hätte z.B. Schaltungsdienst Lange in Berlin schon lange dicht machen müssen, aber ganz im Gegenteil.
Also bei manchen Produkten (ok, wenn es dicke im 6-stelligen Bereich geht also nicht privat) lege ich sehr viel Wert darauf, dass ich alle Service Manuals dazu bekomme.

Ok, Raubkopien für ein paar Dollar finde ich jetzt auch fragwürdig, aber naja, wenn mir mal eins zufliegt....



WSC-Neuss schrieb:
Hallo Mädels,

habt Ihr schon mal was von erweiterter Produkthaftung gehört?

Ein Händler, der ein Handbuch an einen Endkunden herausgibt verstößt gleich gegen mehere Auflagen.

1. Händlervertrag
2. Erweiterte Produkthaftung
3. Versicherungsvertrag Handel Handwerk

Die erweiterte Prdukthaftung ist nicht zu unterschätzen! -aerger-
 
Cinch schrieb:
Punkt 2 und 3 halte ich für blödsinn, oder nicht rechtlich haltbar.

Ok, Raubkopien für ein paar Dollar finde ich jetzt auch fragwürdig, aber naja, wenn mir mal eins zufliegt....



@Cinch: soviel zu dem blödsinn http://www.fh-flensburg.de/fhfl/akt..._ttnews[pS]=1014937200&tx_ttnews[tt_news]=223

Jeder der ein Werkstatthandbuch verkauft oder weitergibt (auch kostenlos) ist automatisch in der Erweiterten Produkthaftung.

Also... ich habe keinen Bock deswegen meinen Betrieb auf das Spiel zu setzen.

Lt. EU recht ist das "Kaufen von Raubkopien genauso Strafbar wie das Kopieren selber"

Ist jedes Kopieren einer CD auf CD-R strafbar?
Nein. Es ist zum eigenen privaten Gebrauch zulässig, einzelne Kopien anzufertigen (§ 53 Abs. 1 UrhG). Es darf sich aber immer nur um einzelne Kopien eines (nicht unbedingt eigenen) Original-Tonträgers handeln und die Kopie muss für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Kopie darf nicht an andere Personen der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die häufige Praxis, einen Original-Tonträger in größeren Stückzahlen zu vervielfältigen und die Kopien zu verkaufen, ist somit nicht von § 53 UrhG gedeckt. Ebensowenig ist es zulässig, auf Bestellung gegen Entgelt CD-Kopien anzufertigen (s. "Kopieren von Audio-CDs und Urheberrecht"). Diese Handlungen sind gem. §§ 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 108a UrhG und - sofern auch die Rechte der Autoren nicht ordnungsgemäß vergütet werden - gem. § 106 UrhG strafbar. X!X:

Wenn dein Händler XY in Berlin bisher noch keine Probleme hatte, hat er einfach nur Glück gehabt!

-wc-
 
Holzhauer bietet auf seiner HP seit Jahren das Werkstatthandbuch an !!!

So recht will ich das nicht verstehen... aber egal ... -prost-
 
Lieber WSC-Neuss,
deine Taktik war gut, möglichst wissenschaftlich machen, noch ein paar Quellen dazu und dann sollte es schon gut sein.
Aber... Lassen wir das Thema Kopien mal aussen vor, das interessiert nicht.
Deine These "wer ein Werkstatt Handbuch verkauft oder verschenkt ist automatisch in der erweiterten Produkthaftung", die möchte ich jetzt doch einmal auseinandernehmen.
Also, erstmal was soll es bitte heißen "in der Produkthaftung" zu sein. Bei der Produkthaftung geht es dem Gesetzgeber darum, dafür zu sorgen, daß ein Produkt bei seiner Anwendung (sachgemäßer Anwendung) keinen Schaden am Nutzer hervorruft. Dazu gehört auch, daß ein Produkt mit ordentlicher Dokumentation ausgestattet ausgeliefert wird. Das ist vielen Leuten auch als "IKEA-Paragraph" bekannt. Für die RSV heißt es also, dass das Fahrerhandbuch beiliegen muss, diverse Informationen enthalten muss und in lesbarem Deutsch sein muss. (Wir sind nicht in USA, es fordert hier also keiner, daß da drin steht, dass du wenn du den Ständer einklappst und im stehen die Füße vom Boden ziehst, du umfallen wirst. Der Gesetzgeber hat immernoch den "mündigen Bürger" im Kopf, wie lange noch...?)
Also zum Werkstatthandbuch. Das Werkstatthandbuch ist eine Fachliteratur, zur Anleitung der Durchführung spezieller Arbeiten an einer komplexen Maschine.
Da es gesondert vertrieben wird, ist es also genau so gefährich das WHB zu verkaufen, wie einen Bildband über die letzten 20 Modelljahre.
Der Artikel der FH Flensburg hat mit dem Thema eigentlich garnichts zu tun.
Schluss, Amen.

Aber nichts für ungut, geht ja nicht gegen dich persönlich, sondern rein um die Sache!
 
man kann ja als blinder ein Motorrad kaufen, benutzen muß man es nicht, oder wenn ich mir ein WHB kaufe, muß ich es noch lange nicht zur Anleitung zum schrauben benutzen!

Aber wer innerhalb der Garantiezeit selber schraubt, könnte mitunter alle Ansprüche verlieren, oder !

Ciao
Thomas
 
HIer wird um des Kaisers Bart kommuniziert und das ohne jegliche Grundlage der juristischen Kenntnis -huch- das finde ich interessant und ich bin gespannt wie oft man sich im Kreis dreht ohne auf nen Punkt zu kommen -aetsch-

Bleibt locker und versucht auch die Ansichten des Anderen zu akzeptieren, dann klappt das schon. P.s. um juristische Begriffe exakt deuten zu können braucht man schon ein bisschen mehr als nur Google , das ist wie bei nem Arbeitszeugnis, nicht alles was da steht ist gut nur weils gut klingt -heul:

P.s. Roland , nicht alles ist 1 zu 1 übernehmbar was für Vervielfältiungen in bestimmten Bereichen gilt und nicht jeder Paragraph trifft immer exakt zu, viele werden subsumiert oder entfallen wegen nicht eindeutiger Übereinstimmung zum Vorwurf. -prost- :roll: außerdem spielt der Grad der Aktivität noch eine entscheidende Rolle.

P.s. Raubkopie für ein paar Dollar, wie du oben schreibst, ist ganz ungeschickt weil "DU" automatisch noch in den Bereich der Hehlerei kommst, mal abgesehen von der Urheberrechtsverletzung, ganz ungeschickt auweia gaaaanz ungeschickt -huch-
 
hm, wie ist das nun, darf mir einer sein Handbuch verkaufen, weil er es z.B. nicht mehr benötigt :?:
wenn ja, ich würde für die RSV4 aPRC ....
 
Fragt doch euren Händlern des Vertrauens nach Auszügen, wie Drehmomentlisten u.s.w. ... das sollte bei gutem Händlerkontakt kein Problem sein.
Das komplette Reparaturhandbuch bringt doch den meisten Privatpersonen sehr wenig, schon allein in sacchen Elektrik und Elektronik ist es ohne zusätzliche Werkzeuge (Tester) gar nicht möglich ordentlich zu arbeiten.
Des weiteren wird kein Vertragshändler ein komplettes Werkstatthandbuch in Papierform oder CD haben... zum Arbeiten sind die Onlineversionen viel besser und es werden teilweise Änderungen in der laufenden Serie mit eingebracht.
Ein WHB in Papierform und auf CD hat nicht die Möglichkeit das Änderungen/ Verbesserungen einfliesen, also hat man schnell einen alten Schinken der diese Verbesserungen nicht aufweist.
Also... guter Draht zum Händler, den Fragen was man wissen möchte und dann sollten Auszüge die auch einem Endverbraucher nützlich sind, kein Problem sein. Gerade Rennstreckenfahrer sind ja auf die eine oder andere Info angewiesen (Drehmomentliste z.B.).
 
Motoplex
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