Ab wann darf ich ein Fahrzeug zurückgeben (Garantie)? RSV4 1100 Euro5

vmax300

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Folgendes Problem: Kommt das Motorrad bei Höchstfgeschwindigkeit in den Begrenzer, geht der Motor aus mit Warnlampe.
Mein Händler hat jetzt das zweite mal nachgebessert (neu angelernt). Wenn das jetzt zum dritten mal auftritt, darf ich dann das Fahrzeug zurückgeben oder muss der Händler da nochmal "nachbessern"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Pauschal kann man das nicht sagen. Im Prinzip sind die zwei Mal Nachbesserung (zwei mal erfolglose Nacherfüllung durch den Verkäufer) eine Regel, die u.a. das Recht zum Rücktritt einräumen kann. Allerdings ist zwei Mal anlernen ggf. nicht als hinreichende Maßnahme anzusehen um als erfolglose Nachbesserung zu gelten. Es empfiehlt sich daher, dem Händler explizit zu einer (nachhaltigen) Nacherfüllung aufzufordern. Das wird dieser dann wiederum nutzen, um z.B. einen Garantiefall beim Hersteller/Importeur zu stellen um einen Sensor oder was auch immer zu tauschen. Das kann man eigentlich ruhig und sachlich regeln ohne die Anwaltskeule.

Ich würde bei zwei Mal anlernen eher keinen validen Rücktrittsgrund annehmen. Das würde schon eher bei einem erfolglosen Teiletausch vorliegen. Am Ende möchtest Du ja ein funktionierendes Produkt, und das wird der Händler über das Stellen eines Garantiefalls wahrscheinlich eher bewirken als dass Du auf der bisherigen Basis erfolgreich auf einen Rücktritt klagst. Mit Letzterem ist zudem die Beziehung zum Händler vorschnell und unnötig vergiftet.
 
Vielleicht so viel selbst beherchung zu haben und nur 310 Km/h zu fahren auf der straße und nicht 312
Auf eine Gerichtsverhandlung würde ich es da eventuell nicht ankommen lassen.😉
 

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Aprilia tauscht keine Maschinen 🤷‍♂️ Meine war 16 mal beim Händler. Mit unter 4mal wegen undichter kopfdichtung. Selbst mit Anwalt nix zu wollen.
Meine wurde 01.06.2021 neu gekauft…

Wie viel zeigt deine bei Begrenzer an?
 
Aprilia tauscht keine Maschinen 🤷‍♂️ Meine war 16 mal beim Händler. Mit unter 4mal wegen undichter kopfdichtung. Selbst mit Anwalt nix zu wollen.
Meine wurde 01.06.2021 neu gekauft…

Wie viel zeigt deine bei Begrenzer an?
Dann ist Dein Anwalt sein Geld nicht wert. Sollte der Sachverhalt wirklich klar sein hat Auch Aprilia nicht die Möglichkeit einen Rechtsanspruch zu verweigern. Ob das immer sinnvoll ist, gerade beim TE wage ich mal zu bezweifeln, aber grundsätzlich ist Aprilia eben kein Freistaat.

Grüße Tom
 
Ich kann doch auf einer freien Autobahn 300Kmh fahren, wo ist das Problem?
Ein Beispiel das es nicht immer so ist.

 
Ich habe gewusst dass damit einer kommt :LOL:

Bin gespannt was da rauskommt, mein Anwalt schätzt das Verfahren wird eingestellt.

Das darf trotzdem nicht passieren bei so einem Motorrad! Was ist wenn bei ~300Kmh ein Sportwagen hinter einem ist, der Motor geht aus und der Sportwagenfahrer sieht gar kein Bremslicht, das Motorrad wird aber langsamer....
 
Und wenn du in den unteren Gängen in den Begrenzer drehst, dann passiert nichts ?
 
Bin gespannt was da rauskommt, mein Anwalt schätzt das Verfahren wird eingestellt.
In dem Fall gehe ich auch davon aus, da er bestimmt die besten Anwälte beauftragt hat und kein Deutscher ist.
In deinem Fall, kommt dein Anwalt bestimmt nicht mit deiner Begründung.😉
 
In dem Fall gehe ich auch davon aus, da er bestimmt die besten Anwälte beauftragt hat und kein Deutscher ist.
In deinem Fall, kommt dein Anwalt bestimmt nicht mit deiner Begründung.😉

Wenn wir danach gehen hätten die ganzen Autotuner keinen Lappen mehr.
JP, Philipp Kaess, G-Power....von denen gibt es Videos mit Geschwindigkeiten über 350Kmh!

Z.b hier, super Sichtbedingungen...

 
Wie man auch immer zu diesem Thema steht.....die Technik kostet viel Geld und dann soll es auch funktionieren.
Bin Ich voll bei dir,aber in diesen fall müsste mann vielleicht als Fzg besitzer , mit der händler zusammen arbeiten , und ein wenig geduld haben, Ich als händler wäre nicht bereit nach erfolgte Reparatur eine ausführliche probefahrt jenseits der 300 Km/h durchzuführen auf offentliche Straßen , um zu sehen ob der fehler behoben ist. Ich mach viel für meine kunden aber sowas mach Ich nicht mehr
 
Bin Ich voll bei dir,aber in diesen fall müsste mann vielleicht als Fzg besitzer , mit der händler zusammen arbeiten , und ein wenig geduld haben, Ich als händler wäre nicht bereit nach erfolgte Reparatur eine ausführliche probefahrt jenseits der 300 Km/h durchzuführen auf offentliche Straßen , um zu sehen ob der fehler behoben ist. Ich mach viel für meine kunden aber sowas mach Ich nicht mehr

Man könnte ja auch auf einen Prüfstand...
 
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