ABE auch Digital gültig?

chausg

fleißig dabei...
Premium Mitglied
Motorrad
Tuono
Modelljahr
2019
Hi zusammen,
hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit der Rennleitung und ABE´s gemacht die Digital auf dem Handy abgespeichert sind.
Bei meiner "Alten" Tuono hatte ich die ABE´s in Folie Vakuumiert und unter den Fahrersitz zum Werkzeug gepackt.
Das wollte ich jetzt bei der neuen auch so machen, wir ist aber eingefallen dass es ja auch die Möglichkeit gibt die Dinger Digital am Handy abspeichern kann.
Nun stellt sich mir aber die Frage ob das so von den Grün Weißen so akzeptiert wird.
 
Ich habe sie auch digital bei mir auf dem Handy. Auf jeden Fall einen Teil. Und einen Teil in Papierform.
Ich denke das es auch digital gültig ist, denn ich kann die ja auch aus dem Netz runter laden und ausdrucken.
Dann habe ich ja auch kein original dabei sondern nur eine Kopie.
 
§19 StVZO sagt hierzu:

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden istund die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2. für diese Teile
a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder3.
die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
4. für diese Teile
a) Die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird undc)
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen 1.
des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und(.....)
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.


Für eine genaue Aussage müsste man also mal in den Kommentar gucken was unter "Mitführen als Abdruck oder Ablichtung" gemeint ist, den habe ich aber hier nicht zur Hand. Grundsätzlich erkenne ich aber nicht weshalb die digitale Form verboten sein sollte, oder anders gesagt, die Papierform vorgeschrieben sein sollte. Es sind ja ausdrücklich auch Ausdrucke und sogar Fotos der ABE erlaubt. Was anderes sollte eine pdf auch nicht darstellen. Grundsätzlich müsste der freundliche Polizist anhand der KBA Nr. auf dem Teil auch überprüfen können, ob das Teil für das jeweilige Motorrad zugelassen ist. Aber es bleibt wie es immer ist. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Hast du einen Querulanten als Polizisten, der von seiner Meinung überzeugt ist, und will er dir ans Bein pissen bist du erstmal der Gearschte und hast den Stress, was auch immer das im konkreten Fall bedeutet.
 
OK das dachte ich mir schon. Ich werde trotzdem mal die ABE´s unter den Sitz packen. Sicher ist sicher.
 
Ich wollte es genau wissen und habe Gestern mal ne freundliche E-Mail geschrieben.
Hier die Antwort vom Trachtenverein Paranoia:

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
E2 Verkehr --- 5015 ---

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

nach dem Buchstaben des Gesetzes müssen Sie sowohl Führerschein als auch Zulassungsbescheinigung und eventuelle sonstigen Betriebserlaubnisse (im Original - nicht in Kopie) mitführen. Für das Nicht-Mitführen bzw. das Nicht-Aushändigen all dieser Papiere weist der Bußgeldkatalog entsprechende Geldbußen von jeweils 10 € aus.

Grund für das Vorzeigen der Originale liegt schlicht an der Beweiskraft. Mit heutigen Mitteln ist es auch dem Laien möglich Scans der Dokumente zu fertigen und dann dort Eintragungen zu verändern. Während man dies auf einem Stück Papier oft erkennen kann, wird das bei elektronischen Abbildungen schon eine Herausforderung für Spezialisten.

Eine zu umfangreiche ABE - manchmal sind das ja halbe Bücher - können Sie sich ersatzweise bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Natürlich muss vorher meist ein Kfz-Sachverständiger die Korrektheit des Einbaus bestätigen. Dann ist aber Ihr Transportaufwand gleich weniger. Führerschein und Kfz-Schein müssen Sie sowieso dabei haben und die sollten ja wirklich in die Handy-Hülle passen!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXX
Erster Polizeihauptkommissar
Sachgebiet E2/VK

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)


Eine wirkliche Überraschung ist die Antwort ja nicht, aber was soll´s. Immerhin muss ich sagen das ich nicht mit so einer schnellen Bearbeitung gerechnet hätte.
 
Das liegt daran, dass unsere Spezialmannschaft aus Kemptne, welche extra für die Motorradkontrollen eingerichtet wurde, gerade nichts zu tun hat ;).

Aber sie machens sich natürlich einfach. Nicht eingetragen, nicht ausgedruckt, Strafe, fertig. Und als Antwort kommt dann "Das hätten Sie beim Umbau bereits mit einplanen sollen - ansonsten einfach original lassen!"

Greets
 
Und die ausgedruckte ABE ist fälschungssicher? 😂
Im Zweifelsfall schaut der Polizist doch sowieso in seiner Onlinedatenbank nach
Das machen wir hier bei der Hauptuntersuchung genauso
 
Ich wollte es genau wissen und habe Gestern mal ne freundliche E-Mail geschrieben.
Hier die Antwort vom Trachtenverein Paranoia:

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
E2 Verkehr --- 5015 ---


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

nach dem Buchstaben des Gesetzes müssen Sie sowohl Führerschein als auch Zulassungsbescheinigung und eventuelle sonstigen Betriebserlaubnisse (im Original - nicht in Kopie) mitführen. Für das Nicht-Mitführen bzw. das Nicht-Aushändigen all dieser Papiere weist der Bußgeldkatalog entsprechende Geldbußen von jeweils 10 € aus.

Grund für das Vorzeigen der Originale liegt schlicht an der Beweiskraft. Mit heutigen Mitteln ist es auch dem Laien möglich Scans der Dokumente zu fertigen und dann dort Eintragungen zu verändern. Während man dies auf einem Stück Papier oft erkennen kann, wird das bei elektronischen Abbildungen schon eine Herausforderung für Spezialisten.

Eine zu umfangreiche ABE - manchmal sind das ja halbe Bücher - können Sie sich ersatzweise bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Natürlich muss vorher meist ein Kfz-Sachverständiger die Korrektheit des Einbaus bestätigen. Dann ist aber Ihr Transportaufwand gleich weniger. Führerschein und Kfz-Schein müssen Sie sowieso dabei haben und die sollten ja wirklich in die Handy-Hülle passen!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXX
Erster Polizeihauptkommissar
Sachgebiet E2/VK


Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)


Eine wirkliche Überraschung ist die Antwort ja nicht, aber was soll´s. Immerhin muss ich sagen das ich nicht mit so einer schnellen Bearbeitung gerechnet hätte.

Hm, dahingehend interessant, dass er zwar die Buchstaben des Gesetztes erwähnt aber nicht referenziert und in §19 sprechen die Buchstaben des Gesetzes explizit von Kopie und Ablichtung. Ich halt den Verein ja im Allgemeinen nur für mäßig kompetent, wenn er jetzt wenigstens mal geschrieben hätte, welche Textstelle er meint, könnte das meiner Ansicht evtl. die Nahrung nehmen.
 
Ja ne rechtliche Auskunft von der Polizei zu erwarten ist schon ziemlich vertrauensselig.
 
Ja ne rechtliche Auskunft von der Polizei zu erwarten ist schon ziemlich vertrauensselig.
Mir haben sie auf der IMOT vor einigen Jahren erklärt, dass bei einem Motorradreifen das Profil bis zum Rand gehen muss.
Alle anderen seien Rennreifen und auf der Strasse damit nicht zugelassen.
Immerhin haben sie mir auch erklärt, dass dieser TWI Steg die Verschleißmarke sei. Wenn diese bündig ist, muss man den Reifen ersetzen.
War auf dem Stand der Polizei SÜD 😂
 
Mir haben sie auf der IMOT vor einigen Jahren erklärt, dass bei einem Motorradreifen das Profil bis zum Rand gehen muss.
Alle anderen seien Rennreifen und auf der Strasse damit nicht zugelassen.
Immerhin haben sie mir auch erklärt, dass dieser TWI Steg die Verschleißmarke sei. Wenn diese bündig ist, muss man den Reifen ersetzen.
War auf dem Stand der Polizei SÜD 😂
Da war ich dieses Jahr auch. Auch dort hatte ich das Thema mit der ECE und Reifenfreigabe thematisiert. Seine Antwort war so einfach wie auch stumpf: Nur das was im Fahrzeugschein steht, ist gültig...

Ich glaube ohnehin, dass wir uns als Fahrer mehr mit solchen einzelnen Themen beschäftigen, als die Kollegen. Das ist ja auch kein Vorwurf, die können sich ja auch nicht in allem auskennen, sind doch auch nur Menschen. Nur dann sollte ich den Ball bei ner Kontrolle auch etwas flach halten und vielleicht einfach mal dem Fahrer vertrauen, wenn er mir das Dokument als PDF zeigt und ihn von dannen ziehen lassen 🤔

Greets
 
Da bin ich anderer Meinung. Jeder Mensch ist gehalten seinen Job vernünftig zu machen. Und wenn ich als Staatsorgan nunmal mit der Kontrolle von Fahrzeugen betraut bin und auf Basis dieser Kontrolle strafen und Bußgelder verhängt werden, dann ist es meine verdammte Pflicht mich bis ins Detail damit auszukennen was ich da prüfe. Es ist eine Schande dass es so viele Polizisten gibt die von tuten und blasen keine Ahnung haben und sich gleichzeitig aufführen wie die unfehlbare gottgleiche exekutivmacht.
 
Motoplex
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