Hellrider
fleißig dabei...
- Motorrad
- Tuono V4 Standard
- Modelljahr
- 2024
Hab mal wieder Spaß mit den Behörden. Ich komm mir so vor wie Werner beim TÜV, oder Asterix auf dem Weg nach Rom.
Weil ich grad vorm Reifenwechsel steh hat ein Reifenhändler meinen Fahrzeugschein angefordert und - zurecht - gemeint, dass die Felder 15.1. und 15.2. nicht passen und - zu Unrecht - gemeint, ich soll das beim TÜV so eintragen lassen.
Arschlecken, ich zahl doch kein Geld bei einer Drittpartei, wenn die Behörden bei einem Neufahrzeug noch nicht mal einen Zettel erstellen können, der der EU-CoC (wo die Dimensionen passen) oder gar dem Auslieferungszustand entsprechen
Zuerst wollte die Zulassungsstelle B mich an den TÜV abwimmeln. Bin nicht drauf eingegangen und bin auf Einladung hin vorstellig geworden. Nach viel Gerede wird momentan seitens der Zulassungsstelle B behauptet, dass
1. die Zulassungsstelle A (wo die Maschine zuerst angemeldet war) Mist gebaut habe (implizit: B hat Mist gebaut, indem sie Mist abgeschrieben haben)
2. in den Fahrzeugschein Feld 15.2. (Hinterreifen) nur 1 Dimension eingetragen werden darf
3. dass das in einer internen Dienstanweisung so steht, die ich nicht einsehen darf (VS-Geheim oder was?
)
4. dass ein nicht anwesender Vorgesetzter Rücksprache mit dem KBA wegen meiner Sache halten muss und die sich melden (haben die vermutlich schon, hab zwei neue Nummern in meiner Anrufliste).
Laut einem anderen Kunden, der das am Rande mitbekommen hat, soll der Typ wohl anfangs nervig und danach kompetent-professionell sein, mal sehen. Ansonsten gibts ja noch eine weitere Klärungsinstanz im Freistaat, die man erwähnen oder erneut einschalten kann
EDIT:
Der genannte Vorgesetzte wünscht vom Homologationsbeauftragen vom Hersteller eine genaue, vollständige und auf die FIN bezogenene Aussage, was nun in den Feldern 15.1. und 15.2. des Fahrzeugscheins stehen muss. Mal sehen.
Weil ich grad vorm Reifenwechsel steh hat ein Reifenhändler meinen Fahrzeugschein angefordert und - zurecht - gemeint, dass die Felder 15.1. und 15.2. nicht passen und - zu Unrecht - gemeint, ich soll das beim TÜV so eintragen lassen.
Arschlecken, ich zahl doch kein Geld bei einer Drittpartei, wenn die Behörden bei einem Neufahrzeug noch nicht mal einen Zettel erstellen können, der der EU-CoC (wo die Dimensionen passen) oder gar dem Auslieferungszustand entsprechen

Zuerst wollte die Zulassungsstelle B mich an den TÜV abwimmeln. Bin nicht drauf eingegangen und bin auf Einladung hin vorstellig geworden. Nach viel Gerede wird momentan seitens der Zulassungsstelle B behauptet, dass
1. die Zulassungsstelle A (wo die Maschine zuerst angemeldet war) Mist gebaut habe (implizit: B hat Mist gebaut, indem sie Mist abgeschrieben haben)
2. in den Fahrzeugschein Feld 15.2. (Hinterreifen) nur 1 Dimension eingetragen werden darf
3. dass das in einer internen Dienstanweisung so steht, die ich nicht einsehen darf (VS-Geheim oder was?

4. dass ein nicht anwesender Vorgesetzter Rücksprache mit dem KBA wegen meiner Sache halten muss und die sich melden (haben die vermutlich schon, hab zwei neue Nummern in meiner Anrufliste).
Laut einem anderen Kunden, der das am Rande mitbekommen hat, soll der Typ wohl anfangs nervig und danach kompetent-professionell sein, mal sehen. Ansonsten gibts ja noch eine weitere Klärungsinstanz im Freistaat, die man erwähnen oder erneut einschalten kann

EDIT:
Der genannte Vorgesetzte wünscht vom Homologationsbeauftragen vom Hersteller eine genaue, vollständige und auf die FIN bezogenene Aussage, was nun in den Feldern 15.1. und 15.2. des Fahrzeugscheins stehen muss. Mal sehen.
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: