Behördenbambule - oder auch: Reifendimensionen im Fahrzeugschein

Hellrider

fleißig dabei...
Motorrad
Tuono V4 Standard
Modelljahr
2024
Hab mal wieder Spaß mit den Behörden. Ich komm mir so vor wie Werner beim TÜV, oder Asterix auf dem Weg nach Rom.

Weil ich grad vorm Reifenwechsel steh hat ein Reifenhändler meinen Fahrzeugschein angefordert und - zurecht - gemeint, dass die Felder 15.1. und 15.2. nicht passen und - zu Unrecht - gemeint, ich soll das beim TÜV so eintragen lassen.

Arschlecken, ich zahl doch kein Geld bei einer Drittpartei, wenn die Behörden bei einem Neufahrzeug noch nicht mal einen Zettel erstellen können, der der EU-CoC (wo die Dimensionen passen) oder gar dem Auslieferungszustand entsprechen :ROFLMAO:

Zuerst wollte die Zulassungsstelle B mich an den TÜV abwimmeln. Bin nicht drauf eingegangen und bin auf Einladung hin vorstellig geworden. Nach viel Gerede wird momentan seitens der Zulassungsstelle B behauptet, dass
1. die Zulassungsstelle A (wo die Maschine zuerst angemeldet war) Mist gebaut habe (implizit: B hat Mist gebaut, indem sie Mist abgeschrieben haben)
2. in den Fahrzeugschein Feld 15.2. (Hinterreifen) nur 1 Dimension eingetragen werden darf
3. dass das in einer internen Dienstanweisung so steht, die ich nicht einsehen darf (VS-Geheim oder was? :ROFLMAO:)
4. dass ein nicht anwesender Vorgesetzter Rücksprache mit dem KBA wegen meiner Sache halten muss und die sich melden (haben die vermutlich schon, hab zwei neue Nummern in meiner Anrufliste).

Laut einem anderen Kunden, der das am Rande mitbekommen hat, soll der Typ wohl anfangs nervig und danach kompetent-professionell sein, mal sehen. Ansonsten gibts ja noch eine weitere Klärungsinstanz im Freistaat, die man erwähnen oder erneut einschalten kann :whistle:

EDIT:
Der genannte Vorgesetzte wünscht vom Homologationsbeauftragen vom Hersteller eine genaue, vollständige und auf die FIN bezogenene Aussage, was nun in den Feldern 15.1. und 15.2. des Fahrzeugscheins stehen muss. Mal sehen.
 

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... ach wisst ihr was? Das stinkt Alles sehr nach Schikane, die sollen sich halt mit dem Minister unterhalten... 😅 Eingabe ist raus, ich halte euch auf dem Laufenden.
 
Das stinkt Alles sehr nach Schikane,
Glaube ich nicht. Ich denke da eher an einen Projektleiter, der sich nicht für Details und Ausnahmen interessiert hat und schon gar nicht, welchen Mehraufwand es an anderer Stelle bedeutet, wenn auf seiner Seite 2min gespart werden.
Also klassisch jemand, der nicht in der Lage war, das Große und Ganze in den Blick zu nehmen.
 
Vielleicht hilft es dir. Das ist §19.2a der STVZO.
Die Dienstanweisung ist auch völlig egal, weil in der Zulassung ein Scheiß stehen muss.
Die FIN-bezogene Erklärung des Homologationsbeauftragten des Herstellers ist die CoC!

Nebenbei würde ich mal fragen, was die eigentlich beruflich machen. Den §19 sollten sie auswendig runterbeten können.

Man könnte eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Beteiligten in Erwägung ziehen.
 
Machst da aber ein Aufriss drum 🙈
In 15.1 und 15.2 darf bzw. Steht immer nur eine Reifendimension drin.
Wenn Du die aus der coc im Schein haben willst, warum eigentlich?, wird das unten im Feld eingetragen.
Ich spare mir den Scheiss und Aufwand und hab ne Kopie des coc mit.
Kein Ärger, keine Kosten für Eintragungen, kein zeitl. Aufwand .
 
Im Schein will man das zb haben weil das Motorrad mit einer anderen Reifendimension ausgeliefert wird als eben dann drin steht. Ich hatte das selbe Problem weil die mir den 190er in den Schein eingetragen ahben und das Motorrad mit einem 200er augeliefert wird.
Ich sehe nicht ein neben den Schein noch andere Dokumente mitzuführen wenn ich am Auslieferungszustand nichts verändert habe.
Eingetragen haben die mir den 200er dann auch nicht mit dem Kommentar dass die Polizei das bei einer Kontrolle ohne Probleme nachforschen kann was da sonst noch für Reifendimensionen im COC stehen.
 
Im Schein will man das zb haben weil das Motorrad mit einer anderen Reifendimension ausgeliefert wird als eben dann drin steht. Ich hatte das selbe Problem weil die mir den 190er in den Schein eingetragen ahben und das Motorrad mit einem 200er augeliefert wird.
Ich sehe nicht ein neben den Schein noch andere Dokumente mitzuführen wenn ich am Auslieferungszustand nichts verändert habe.
Eingetragen haben die mir den 200er dann auch nicht mit dem Kommentar dass die Polizei das bei einer Kontrolle ohne Probleme nachforschen kann was da sonst noch für Reifendimensionen im COC stehen.
Dieses für uns "ohne Probleme" ist das größte Problem. Das ist für manche bereits ein solch massiver Eingriff in den Berufsalltag, dass lieber 30 Minuten lang zusätzlich die Legalität des Serienauspuffs bemängelt, die Unmöglichkeit von zwei verschiedenen erlaubten Reifendimensionen betont und die Option einer sofortigen Stilllegung angedroht wird.
 
Dieses für uns "ohne Probleme" ist das größte Problem. Das ist für manche bereits ein solch massiver Eingriff in den Berufsalltag, dass lieber 30 Minuten lang zusätzlich die Legalität des Serienauspuffs bemängelt, die Unmöglichkeit von zwei verschiedenen erlaubten Reifendimensionen betont und die Option einer sofortigen Stilllegung angedroht wird.
🙈 deswegen einfach die Kopie des coc dabei haben, schon ist das in null Komma nix erledigt.

Aber jeder Jeck ist anders 🤷‍♂️
 
Matti, du hast ja recht, aber mir geht das sowas von gegen den Strich, dass man hier nicht einfach mit seinen Papieren unterwegs sein kann. Nein man muss auch noch für andere Mitdenken um sicher zu sein, dass man keine Probleme bekommt.
Wenn ich ein Fahrzeug im Auslieferungszustand bewege, dann DARF es nicht notwendig sein zusätzlich noch Papiere mitführen zu müssen um die Rechtmäßigkeit zu belegen wenn es doch schon ein Papier (Fahrzeugschein) gibt dass dieses belegt aber wegen nichtwillen oder Willküt von einem Amtsmitarbeiter nicht ausreicht.
Wer mal Spaß haben will, der geht für eine Zulassung zum Landratsamt Ansbach.
Die kosten mich jedesmal mindestens einen Tag meines Lebens an Nerven.
 
Wer mal Spaß haben will, der geht für eine Zulassung zum Landratsamt Ansbach.
Die kosten mich jedesmal mindestens einen Tag meines Lebens an Nerven.
Glaub mir, ist in Fürth keinen Deut besser.
Sowohl bei der V2, als auch bei der V4 habe ich Reifendimensionen drin stehen, die ich nicht drauf habe, aber legal sind.
Beim Auto mit der im Neuzustand ausgelieferten Mischbereifung das Gleiche.
Und beim Chinakracher haben sie mir sogar den Luftdruck eingetragen, weil sie mit PSI nichts anfangen konnten.
Und die TSN genullt, da sie die nicht in ihrem Computer hatten, es die aber sehr wohl beim KBA gibt. Da es aber vermutlich keine ABE Teile für das Teil gibt, ist es mir egal.
 
@Hellrider:
Das heißt du willst den 190er drin haben?
Lass uns Zulassungen tauschen...ich wollte den 200er haben und die haben den 190er eingetragen...
Auf meine Rückfrage, warum sie nicht die erste Dimension eingetragen haben, antwortete die nette Lady, dass die Daten aus der Datenbank kommen und sie da wohl nichts ändern könne.
Wenn ich den 200er rein haben will, könnte ich ja eine Bescheinigung vom TÜV erstellen lassen und dann tragen sie den ein.
Mein Verweis darauf, dass das Mopped brandneu aus der Fabrik beim Händler auf 200er Reifen steht und ich ihr die CoC gegeben habe und da der 200er als erstes genannt wird, hat sie nicht wirklich interessiert.

So geil...also soll ich mit der "Geburtsurkunde" (CoC) vom Hersteller zum TÜV fahren und einen Ing der mitm Klapphelm ne Runde um die Halle fährt bescheinigen lassen, dass das korrekt ist, was Aprilia da schreibt und dafür noch Kohle in die Kasse werfen? :LOL:
Nope...wird nicht passieren. Hab die CoC als PDF aufm Handy dabei, sollte die Rennleitung nix in der Datenbank finden (wollen).

Aber wenn du dir den Stress geben willst, halte uns gerne auf dem Laufenden. Eventuell ändert sich ja Mal was.
 
Mir ist das alles zu aufwendig und nervend, meine Zeit da zu verschwenden.
Bei meinem Auto, 5er BMW gibt es laut coc sehr viele Reifendimensionen von Winter unSimmerreifen,
17, 18, 19, 20 Zoll, verschiedener Querschnitt und Höhe.
Das würd gar net alles in FzSchein passen 🤣
Da steht eine Größe drin (245 vo. 275 hi. 18 Zoll). Drauf hab ich 19 Zoll und Winter 245 vo u hi, 18 Zoll.
Noch nie Probleme bei Kontrollen gehabt und coc hab ich auch nicht dabei.

Also, schont eure Nerven und fahrt einfach! 1748447173060.webp
 
Ich versteh immer nicht, warum man das Problem von anderen zum eigenen macht. Eine Stilllegung passiert nicht, weil das der Polizist gar nicht kann, das kann nur die Zulassungsstelle. Erlöschen der Betriebserlaubnis muss er begründen und da ist er in der Nachweispflicht. Wenn er das wegen einer legal zu fahrenden Reifendimension macht, dann dann klopft man ihm halt mal ordentlich mit allen Mitteln auf die Finger. So 'ne Fachaufsichtsbeschwerde macht sich für die Karriere immer gut in der Personalakte.
Anders als eine ABE muss die CoC nicht mitgeführt werden. Da muss der Amtsschimmel wohl doch mal ermitteln bevor er Maßnahmen ergreift.

Es gibt übrigens auch noch einen Unterschied zwischen Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne ABE-Dokument. Zweiteres ist gerade mal 'n Verwarngeld von 10EUR.
 
Habe gerade mal mit der DEKRA gesprochen, die sagten, dass es absolut kein Problem gibt, wenn die Größe in der CoC steht.
Empfohlen: Kopie Derselben mitführen.🤷‍♀️
 
Motoplex
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