Spannendes Thema und bin auch etwas verwundert darüber. Wer eine Tuono fährt kann ja Original dran bauen, aber Vince was ist mit der RSV4 1100 die mit diesem Teil ausgeliefert und homologiert wurde?
Da gibt es ja nur diesen Schalldämpfer.
Generell gibt es ja keine Bevorratungspflicht der Hersteller. Dennoch gibt es ja einige spannende Urteile:
Auch wenn es keine offizielle Bevorratungspflicht gibt: Regelungen vor allem für den Bereich der Industrieproduktion gibt es dennoch. Hierbei handelt es sich um technische Produkte wie beispielsweise
Maschinen oder Kraftfahrzeuge, die gegebenenfalls ohne die Verwendung von Ersatzteilen funktionsunfähig würden. In dem Fall können Hersteller aufgefordert sein, die entsprechenden Ersatzteile für den Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der für die übliche Nutzung des Produktes angemessen ist. Dies gilt in der Regel ausschließlich für entsprechende sogenannte technische Industrieprodukte.
Es gab bereits Urteile, die sich auf die
„Leistung nach Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) beziehen. Danach steht ein Schuldner in der Pflicht, eine Leistung so zu erbringen, dass das Produkt auch
ohne eine Vereinbarung in Form eines Vertrags eine gewisse Zeit funktionieren muss. Bei einem Neuwagen der aktuellen Modellreihe wurden hier beispielsweise 12 Jahre ins Feld geführt
Dann hoffe ich mal das es in Noale einen großen unbekannten Raum voller Euro4 Akras gibt.