Dienstgeiler Polizist verteilt Strafzettel in seiner Freizeit...

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2021
Nabend zusammen, weiß jemand wie sich das verhält, wenn ein dienstgeiler Polizist in seiner Freizeit (als Privatmann) Strafzettel wegen z.B. Parken auf dem Gehweg an Autos hängt?
Ist er dazu berechtigt?
Hab jetzt mal extra noch nicht gegoogelt, denn ich hoffe eine aussagekräftige Antwort hier erhalten zu können.
Euch einen schönen Abend!
 
Meines Wissens gilt die Ausserdienst Sonderregelung nur bei echten Straftaten nicht bei Vergehen.
Parken auf dem Gehweg ist nun mal wohl nur ein Vergehen.....
Also wohl NEIN
 
Was ist denn vorgefallen? Nur Falschparken kostet ja normalerweise nicht die Welt, da gönnt man halt dem Blockwart seinen einmaligen Erfolg und vermeidet es zukünftig.
 
hi..............kennst Du den Typ persönlich?............es gibt sogenannte "Ortspolizisten" das sind Angestellte vom Ordungsamt die das dürfen. Die laufen in Zivil rum, kommt ganz auf die Reglung an die der Stadtrat verabschieded. Das ist mittlerweils kommunales Recht. Die Parkraumüberwachung/Bewirtschaftung obliegt schon lange nicht mehr der Polizei. In dem Kaff in dem meinen Eltern wohnen gab es auch so einen Idioten, dem hat man dann vor ein paar Jahren mal bei der "Kerb" (traditionelles Volksfest) zu fortgeschrittener Stunde, erklärt das die Leute das nicht gut finden und er landete mit ein paar Beulen im angrenzenden Bach (ich heiße dieses Vorgehen ausdrücklich nicht für gut). Er hat das dann deutlich eingeschränkt und sich nicht mehr dabei erwischen lassen.

Da wirste kaum was machen können........es ist den Aufwand nicht wert. Nerven würd mich das allemal, ich habe mich auch schon oft mit den Figuren angelegt und dann gezahlt weil es nur Energie kostet.........trotzdem denk ich jedesmal ein Eimer Katzenscheisse soll jeden von denen treffen.
 
Ja aber bei den Polizisten kommt es auf die örtliche Zuständigkeit an, dann gibts noch weitere Faktoren wie unter 3 Minuten gestanden und Wagen in Einwirkungsmöglichkeit, wurde gehalten oder wirklich geparkt usw.
 
Naja, hast 2 Möglichkeiten.
Bezahlen und Faust in der Tasche machen.

Oder zerreißen und warten was passiert. Dann Widerspruch einlegen.

PS: Manche Sachen würde ich auch bis zum Kadi durchkämpfen. Aber nichtmehr wegen nem Strafzettel. Wenn man ehrlich ist, hat man ja falsch geparkt.
Aber man sieht sich ja immer zweimal
 
Es geht darum dass der Sheriff vor einigen Wochen hierher gezogen ist und sich seitdem als Hüter des Gesetzes in unserem Viertel sieht. Klar er ist Polizist aber bei aller Liebe wenn er mit seiner Tussi seine Gesangsstunden abhält ist das fast nicht zum aushalten. Qualitativ und Lautstärken mäßig. Ich glaube wenn das so weiter geht kann es sein dass er auch mal mit Beulen im Bach landet. Obwohl ich das auch nicht für gut finde.
Mich hat er zwar noch nie belangt aber in der Nachbarschaft hat er bereits 15 mal "zugeschlagen".
Genau gesehen sind das schon Ordnungswidrigkeiten wenn Autos auf dem Gehweg parken. Aber bisher war das über viele Jahre für alle kein Problem.
Bin gespannt was da noch rauskommt. Ich starte weiterhin den V4 in der Garage um dem Arsch den vollen Soundgenuss zu geben. Die Nachbarn stört das nicht. Die fahren fast alle auch Moped.
Euch ein schönes Wochenende.
Martin

Gesendet von meinem Samsung Galaxy S7 Edge
 
Hallo Martin, das ist wirklich ätzend. Neu einziehen und dann die Nachbarschaft terrorisieren ist absolut mies. Deutschland entwickelt sind irgendwie immer weiter in einen Überwachungs-Staat und das Schlimmste ist das es mittlerweile immer mehr Freiwillige gibt die das ständig an Volumen zunehmende Regelwerk für ihre persönlichen Rachefeldzüge ausnutzen. Die Realität in der Rechtsprechung sieht mittlerweile so aus..............es zeigt Dich einer wegen einer Verkehrssache an und Du bist in der Beweispflicht das Gegenteil zu beweisen, weil der Anzeigende ja die Unannehmlichkeiten des Anzeigens auf sich genommen hat (im Klartext, man glaubt dem Anzeigenden mehr als dem Beschuldigten!). Diese Tatsache hat mir kürzlich ein Anwalt aus Frankfurt erklärt der einer der Besten für Verkehrsrecht in Deutschland ist (falls jemand Bedarf hat RA Lehnhart in Frankfurt). Selbst wenn Du einen Zeugen hast kann das für Deinen Zeugen blöd laufen und er eine Anzeige und Verurteilung wegen Falschaussage bekommen wenn man der Story des Anzeigenden glaubt.
Das Hegau ist ja an sich eine sehr schöne Gegend aber habt ihr eigentlich immer noch das Problem das es euch ab und an Katzenscheisse regnet?..............ich hab das irgendwo mal aufgeschnappt.............kann mich aber auch irren und es war woanders........(nicht das mir einer unser hier mitlesenden Motorradhassenden und ansonsten doch so friedfertigen Mitbürger noch ein Verfahren wegen Volksverhetzung anhängt...........ich entschuldige mich jetzt schon im voraus und werde jede Art von Wiederruf unterschreiben....)

Gruss

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Hä? Katzenscheisse regnen?

Ist mir noch nie aufgefallen...

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