- Motorrad
- 1290 Super Duke 3.0
- Modelljahr
- 2023
Ich wollte für den neuen Polo von meiner Frau schöne Alufelgen kaufen und dann so was
Mal sehen, ob auch der Motorradzubehör Markt irgendwie davon betroffen sein wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Prüfung der Zulässigkeit der gewählten Felgen für Ihr Kraftfahrzeug stellt sich leider folgendes – derzeit weit verbreitetes - Problem dar:
Die Nummer der EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges (Punkt K der Zulassungsbescheinigung) stimmt nicht mit der im Gutachten (zur ABE, ECE o. Teilegutachten) überein, womit dieses amtliche Prüfzeugnis für Ihr Kfz nicht gilt und somit eine Verwendung der Felgen nicht bzw. nicht ohne weiteres zulässig ist.
Das ist zwar eine rein formell-bürokratische Problematik als Folge des Austritts Großbritanniens aus der EU („Brexit“), die allerdings weitreichende Folgen hat.
Die britischen, mit e11*.. beginnenden Typgenehmigungen, wie es bei Ihrem Wagen der Fall ist, verlieren damit Ihre Wirkung und müssen von den Automobilherstellern gegen neue, von einem der EU-Mitgliedsländer erteilte Genehmigungen ersetzt werden, (erkennbar an der Länderziffer). Infolgedessen müssen die o. g. Gutachten ebenfalls überarbeitet, um diese Genehmigungsnummern ergänzt oder ersetzt werden.
Diese sehr zeitaufwändigen Prozedere sind derzeit im Gange, wobei es je nach Felgenhersteller, Auslastung des KBA, der zuständigen Prüforganisationen usw. eine unbestimmte, ggf. längere Zeit dauern kann, bis die gültigen Nachträge zu den Gutachten vorliegen.
(Ungeachtet dessen sowie auch der immensen Kosten sind allgemein die Hersteller natürlich daran interessiert, die für den Verkauf ihrer Produkte unabdinglichen Freigaben für die diversen Fahrzeugtypen, also Nachträge zu den Gutachten, so schnell wie möglich erstellen zu lassen.)
Bis dahin ist die Verwendung der Felgen im Straßenverkehr aber nur über eine Abnahme bei einer amtlichen Prüfstelle (TÜV, DEKRA usw.) und Eintragung möglich; selbst wenn technisch alles passt, weder an dem Fahrzeug noch den Felgen eine Veränderung zu verzeichnen ist und die aktualisierten Gutachten – mit Ausnahme dieser Nummer – inhaltlich völlig identisch zu erwarten sind.
Wir bitten Sie, das bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen und um Ihr Verständnis, dass wir zwar permanent an der zeitnahen Aktualisierung der Kfz- und Gutachtendatenbanken arbeiten, das Erscheinungsdatum der aktualisierten Nachträge aber weder beeinflussen noch vorhersagen können.
Mit freundlichen Grüßen

Mal sehen, ob auch der Motorradzubehör Markt irgendwie davon betroffen sein wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Prüfung der Zulässigkeit der gewählten Felgen für Ihr Kraftfahrzeug stellt sich leider folgendes – derzeit weit verbreitetes - Problem dar:
Die Nummer der EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges (Punkt K der Zulassungsbescheinigung) stimmt nicht mit der im Gutachten (zur ABE, ECE o. Teilegutachten) überein, womit dieses amtliche Prüfzeugnis für Ihr Kfz nicht gilt und somit eine Verwendung der Felgen nicht bzw. nicht ohne weiteres zulässig ist.
Das ist zwar eine rein formell-bürokratische Problematik als Folge des Austritts Großbritanniens aus der EU („Brexit“), die allerdings weitreichende Folgen hat.
Die britischen, mit e11*.. beginnenden Typgenehmigungen, wie es bei Ihrem Wagen der Fall ist, verlieren damit Ihre Wirkung und müssen von den Automobilherstellern gegen neue, von einem der EU-Mitgliedsländer erteilte Genehmigungen ersetzt werden, (erkennbar an der Länderziffer). Infolgedessen müssen die o. g. Gutachten ebenfalls überarbeitet, um diese Genehmigungsnummern ergänzt oder ersetzt werden.
Diese sehr zeitaufwändigen Prozedere sind derzeit im Gange, wobei es je nach Felgenhersteller, Auslastung des KBA, der zuständigen Prüforganisationen usw. eine unbestimmte, ggf. längere Zeit dauern kann, bis die gültigen Nachträge zu den Gutachten vorliegen.
(Ungeachtet dessen sowie auch der immensen Kosten sind allgemein die Hersteller natürlich daran interessiert, die für den Verkauf ihrer Produkte unabdinglichen Freigaben für die diversen Fahrzeugtypen, also Nachträge zu den Gutachten, so schnell wie möglich erstellen zu lassen.)
Bis dahin ist die Verwendung der Felgen im Straßenverkehr aber nur über eine Abnahme bei einer amtlichen Prüfstelle (TÜV, DEKRA usw.) und Eintragung möglich; selbst wenn technisch alles passt, weder an dem Fahrzeug noch den Felgen eine Veränderung zu verzeichnen ist und die aktualisierten Gutachten – mit Ausnahme dieser Nummer – inhaltlich völlig identisch zu erwarten sind.
Wir bitten Sie, das bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen und um Ihr Verständnis, dass wir zwar permanent an der zeitnahen Aktualisierung der Kfz- und Gutachtendatenbanken arbeiten, das Erscheinungsdatum der aktualisierten Nachträge aber weder beeinflussen noch vorhersagen können.
Mit freundlichen Grüßen