E-Prüfzeichen Brexit und seine Folgen

Monty1

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Motorrad
1290 Super Duke 3.0
Modelljahr
2023
Ich wollte für den neuen Polo von meiner Frau schöne Alufelgen kaufen und dann so was😭

Mal sehen, ob auch der Motorradzubehör Markt irgendwie davon betroffen sein wird.


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Prüfung der Zulässigkeit der gewählten Felgen für Ihr Kraftfahrzeug stellt sich leider folgendes – derzeit weit verbreitetes - Problem dar:
Die Nummer der EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges (Punkt K der Zulassungsbescheinigung) stimmt nicht mit der im Gutachten (zur ABE, ECE o. Teilegutachten) überein, womit dieses amtliche Prüfzeugnis für Ihr Kfz nicht gilt und somit eine Verwendung der Felgen nicht bzw. nicht ohne weiteres zulässig ist.
Das ist zwar eine rein formell-bürokratische Problematik als Folge des Austritts Großbritanniens aus der EU („Brexit“), die allerdings weitreichende Folgen hat.
Die britischen, mit e11*.. beginnenden Typgenehmigungen, wie es bei Ihrem Wagen der Fall ist, verlieren damit Ihre Wirkung und müssen von den Automobilherstellern gegen neue, von einem der EU-Mitgliedsländer erteilte Genehmigungen ersetzt werden, (erkennbar an der Länderziffer). Infolgedessen müssen die o. g. Gutachten ebenfalls überarbeitet, um diese Genehmigungsnummern ergänzt oder ersetzt werden.
Diese sehr zeitaufwändigen Prozedere sind derzeit im Gange, wobei es je nach Felgenhersteller, Auslastung des KBA, der zuständigen Prüforganisationen usw. eine unbestimmte, ggf. längere Zeit dauern kann, bis die gültigen Nachträge zu den Gutachten vorliegen.
(Ungeachtet dessen sowie auch der immensen Kosten sind allgemein die Hersteller natürlich daran interessiert, die für den Verkauf ihrer Produkte unabdinglichen Freigaben für die diversen Fahrzeugtypen, also Nachträge zu den Gutachten, so schnell wie möglich erstellen zu lassen.)
Bis dahin ist die Verwendung der Felgen im Straßenverkehr aber nur über eine Abnahme bei einer amtlichen Prüfstelle (TÜV, DEKRA usw.) und Eintragung möglich; selbst wenn technisch alles passt, weder an dem Fahrzeug noch den Felgen eine Veränderung zu verzeichnen ist und die aktualisierten Gutachten – mit Ausnahme dieser Nummer – inhaltlich völlig identisch zu erwarten sind.
Wir bitten Sie, das bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen und um Ihr Verständnis, dass wir zwar permanent an der zeitnahen Aktualisierung der Kfz- und Gutachtendatenbanken arbeiten, das Erscheinungsdatum der aktualisierten Nachträge aber weder beeinflussen noch vorhersagen können.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ich denke es gibt einen Übergangszeitraum bie Ende 2020 in dem alle Vereinbarungen ohne Einschränkungen weiter gültig sind.
 
Klingt ganz stark nach bullshit :D

dann müsst sich ja jeder Landrover auf dem Landratsamt melden damit er einen neuen Schein bekommt.

Die Genehmigungen existieren ja bereits und nachträglich wird da nichts mehr angefasst.

Edit: Und seit wann hat ein Polo eine e11* Typgenehmigungsnummer??

Edit2: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0026&from=EN
Artikel 5 Absatz 5

"Während Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die vom Vereinigten Königreich nach Rechtsakten der Union typgenehmigt wurden, in der Union in Verkehr gebracht werden können, bis die Unionsvorschriften über die Typgenehmigung für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich außer Kraft treten "
 
Zuletzt bearbeitet:
Die EU-Kommission hat eine Übergangsfrist bis 01.09.2020 vorgeschlagen. Wenn bis dahin keine Einigung erzielt wurde werden alle UK-Typprüfungen ungültig. Dann müssten neue von einem EU-Land ausgestellt werden - oder das Fahrzeug verliert die Zulassung. Das ist mein Kenntnisstand, kann sich natürlich schon wieder geändert haben, aber die Tommys feiern ja noch... Ist bei allen Industrieverbänden nachzulesen.
 
Kann ich mir nicht vorstellen, insbesondere, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das Gutachten in der letzten Woche entstanden ist. Davor ist es rein formal in der EU nach EU-Richtlinien angefertigt worden. Es gibt gar keinen Grund, auch keinen formalen, das anzuzweifeln.
 
Der neue Polo ist ja schon nach WLTP abgenommen und da sind Änderungen eh nur begrenzt möglich. Trotzdem darf ich alle Felgen und Reifengrößen fahren, die im COC stehen. Die Zubehörfelgen benötigen allerdings eine ABE und da ist wohl derzeit bei den neueren Fahrzeugen das Problem.
Schätze mal die Felgen haben in ihrer ABE ein E-Prüfzeichen, was jetzt nicht mehr gültig ist. Bei original Felgen gibt es das Problem natürlich nicht, da sie in den verschiedenen Größen nach WLTP abgenommen wurden.
Es wird halt alles immer komplizierter.
 
Der neue Polo ist ja schon nach WLTP abgenommen und da sind Änderungen eh nur begrenzt möglich. Trotzdem darf ich alle Felgen und Reifengrößen fahren, die im COC stehen. Die Zubehörfelgen benötigen allerdings eine ABE und da ist wohl derzeit bei den neueren Fahrzeugen das Problem.
Schätze mal die Felgen haben in ihrer ABE ein E-Prüfzeichen, was jetzt nicht mehr gültig ist. Bei original Felgen gibt es das Problem natürlich nicht, da sie in den verschiedenen Größen nach WLTP abgenommen wurden.
Es wird halt alles immer komplizierter.
Und glaub mir... die sind fast alle gleich ;)
Ob VW, Daimer, BMW, Fiat, AMG, Audi, Porsche ... die purzeln hintereinanderweg aus der Gießmaschine...
 
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