Hebelschützer

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bruchpilot

Probezeit bestanden...
Premium Mitglied
Motorrad
RS660
Modelljahr
2020
Moin Leute,

meine Frage betrifft an sich die TRACK2 LeverGuards von probrake.
Die würde ich gerne an meine RS660 packen und damit auch auf der Straße bewegen, jetzt ist da die ABE aber noch in Vorbereitung, die Teile sollen aber TÜV geprüft und mit Herstellererklärung sein.

Mir stellt sich jetzt aber als ziemlicher Neuling die Frage was bedeutet das eigentlich?
Kann ich die jetzt trotzdem einfach montieren und auf der Straße frei fahren wie mit einer ABE oder muss ich erst noch einmal zum TÜV zum abnehmen/eintragen?

Freundliche Grüße
 
Rennstreckenmäßig mach ich mir da keine Sorgen, nur auf der öffentlichen Straße
 
Mit "Rennleitung" meint er die Polizei 😄
 
Hier steht klick „TÜV geprüft und mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)“ …sind zwar für ne Steety, aber dürfte ja egal sein.

Rennleitung & TÜV haben die Teile an meiner Duc nicht interessiert (wusste bis dato auch nicht das es da ABE braucht 🤷‍♂️)
 
Das wäre mir neu, dass Hebelschützer eine ABE benötigen.
 
Leider benötigt man in Deutschland fast für alle Bauteile eine ABE - sogar für Verkleidungsteile. 🙄

Bei Hebelschützern handelt es sich sogar um sicherheitsrelevantes Bauteil, weil sie mit dem Bremshebel in Zusammenhang steht.

Die Hersteller dieser Zubehörteile machen sich nicht umsonst die Mühe für eine ABE. Ansonsten würden sie liebend gerne die Mühen und Kosten sparen.

Ob es letztlich bei der HU oder bei einer Verkehrskontrolle bemängelt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Die Risikobeurteilung muss jeder für sich vornehmen.
 
Die ABE bezieht sich auch immer nur auf den Originalzustand?
Wenn du schon andere Hebel dran hast, dann hast du ja nicht mehr den Originalzustand 😌
 
@Qommissar Mal eine bescheidene Frage...
Wie verhält es sich denn mit den bei vielen Enduros verbauten Handprotektoren?
Im Prinzip ist das ja nichts anderes. Da geht ein Bügel aus dem Lenkerende raus und wird dann wieder irgendwo in der Nähe der Mitte des Lenkers befestigt.
Ich kann mich weder entsinnen, dass diese Teile, die ich direkt im PowerParts Shop erworben habe eine ABE haben, noch dass eine KBA Nummer eingestempelt ist, noch, dass der TÜV Prüfer, der sehr wohl die ABE für den Bremshebel sehen wollte, nach einer für die Handprotektoren gefragt hätte.
 
Da habe ich leider nur eine bescheidene Antwort parat…
Meines wissen sind für Handprotektoren tatsächlich keine ABE notwendig. Womit das zusammenhängt, kann ich leider nur erahnen. Womöglich liegt es daran, dass Bremshebel und der Bremshebelschützer eine technische Einheit bildet. So interpretiere ich zumindest § 22 der StVZO.

Ich werde mich aber beim fachkundigen Kollegen schlau machen und das Ergebnis nachsteuern.
 
Motoplex
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