So, also ich war heute bei der GTÜ, die waren auch sehr freundlich und haben mir folgendes gesagt:
Jeder Zubehör Auspuff egal ob Auto oder Motorrad, Roller, Traktor was weiß ich... die in Fahrzeugen verbaut sind und auf Deutschen Straßen fahren,
braucht um legal zu sein eine E- Nummer UND ein technisches Gutachten einer Deutschen Prüfgesellschaft dass die Anlage auf diesem speziellen Fahrzeugtyp geprüft (Abgasverhalten, Geräuschentwicklung) wurde. Die Kärtchen vieler Hersteller wo einfach nur drauf steht dass der Auspuff für diesen Fahrzeugtyp bestimmt ist, reichen nicht aus.
Denn dies ist kein Nachweis dafür dass sich an den Prüfkriterien (Abgasverhalten, Geräuschverhalten) nichts geändert hat.Besonders das Abgasverhalten sei wichtig da kein Motor gleich ist. Es wird da auch, und das finde ich besonders krass, ein Referenzfahrzeug beschafft und an diesem geprüft. Es kann also durchaus sein dass das Gutachten absolut unwirksam wird, wenn das Fahrzeug die Abgastoleranzen nach einigen Jahren gar nicht mehr erfüllt!!!
Man kann, wenn man eine Auspuffanlage hat, die NUR eine E-Nummer besitzt und diese legal betreiben will, ein Einzelgutachten von einer anerkannten Deutschen Prüfgesellschaft (Tüv, Dekra, GTÜ usw.) anfertigen lassen, doch sowas kostet mehrere Hundert vielleicht sogar Tausende Euro. Je nach Aufwand
Dann ist aber noch lange nicht sicher gestellt dass die Anlage auch die Prüfkriterien bzw. die Herstellerangaben erfüllt.
Wenn das nicht der Fall wäre, wäre das Geld für das Gutachten auf jeden Fall weg.
Somit wird mir auch wieder klar, warum ein Akrapovic Slip-On fast 1000 Euro kostet und ein Bodis nicht einmal die Hälfte, der Preis für diese Gutachten und Einzelprüfungen auf einen speziellen Motorrad Typ bezahlt man dem Hersteller wieder zurück.
Natürlich zahlt man da auch den Namen oder auch die verwendeten Materielien, Entwicklungskosten usw. aber ein Großsteil des Betrages ist auf die Zulassungsgutachten zurückzuführen.
Auf meine Frage warum denn manche Polizeibeamten schon mit einer E Nummer und eingebautem DB Killer zufrieden sind, bekam ich die Antwort dass es eben Beamten gibt die sich um die Sachlage nicht ganz klar sind, andere widerum sehr genau.
Dies hänge von der jeweilig geänderten Gesetzeslage sowie geschultes Fachwissen ab.
Er sagte mir dass eigentlich jeder Beamte wissen müsste auf was genau da zu achten ist.
Ich habe hier im Forum schon oft gelesen dass es die sogenannte EG ABE nicht geben soll, also dass es die ABE allgemein nicht mehr geben soll seit die EU Richtlinien in Kraft sind und alles nur noch an E Nummern gekoppelt ist.
Dem ist aber leider nicht so, mit dieser EG ABE ist das Prüfgutachten zum jeweiligen Fahrzeugtyp gemeint, dass eben bei den meisten Anlagen fehlt weil sie sowieso nicht für den öffentlichen Straßenverkehr entwickelt wurden und sich der Hersteller das Geld für solche Papiere einfach spart.
Bei Leuchten, Blinkern usw. ist das wieder individuell anders, weil diese Bauteile nicht individuell von der Beschaffenheit des Fahrzeuges abhängen (Abgasverhalten, Geräuschverhalten).
Da reicht die E Nummer weil diese Nummer nur aussagt dass das Bauteil nach EU Richtlinien produziert wurde und den Anforderungen an das Bauteil in der Funktion und Aussehen grundsätzlich entspricht.
Ich hoffe ich konnte damit vielen weiterhelfen.
Ich hab jedes Wort mitgeschrieben um das euch hier überhaupt korrekt widergeben zu können.
MFG Stefan