Moin zusammen,
Man liest ja schon einiges zu dem Thema seit geraumer Zeit, nun ist die Regelung ja seit dem 1.1. wirksam, aber so richtig durchblicken tu ich immer noch nicht zu 100%.
Genauer gesagt geht es neuerdings um die Regelung, dass eine reine Reifenfreigabe der Größe nicht mehr ausreicht, um damit bei TÜV und Polizeikontrolle ausreichend abgesichert zu sein. Der TÜV hat es wohl nach jahrelangen Monieren nun doch geschafft, hier eine weitere Geldquelle anzuzapfen.
Auch: https://www.motorradonline.de/ratge...n-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/
Im Klartext bedeutet das für mich, dass ich bei meiner Tuono 1100 Factory einen 190er Reifen im Fahrzeugschein stehen habe, aber obwohl das Bike ab Werk mit einem 200er Reifen kommt, diese Reifengröße nicht offiziell im Fahrzeugschein belegen kann. Aufgrund dieser Tatsache verliere ich ab sofort eigentlich die Betriebserlaubnis, sobald ich einen Reifen mit DOT 2020 montiere.
Nun muss ich wohl mit dem COC-Schreiben zum GTÜ/TÜV whatever und wieder Geld (ca. 50€) los werden, um etwas offiziell bestätigen zu lassen, das eigentlich schon ab Werk drin stehen sollte, weil so zugelassen.
An Absurdität nicht zu begreifen oder verstehe ich hier etwas falsch?!
Greets
Man liest ja schon einiges zu dem Thema seit geraumer Zeit, nun ist die Regelung ja seit dem 1.1. wirksam, aber so richtig durchblicken tu ich immer noch nicht zu 100%.
Genauer gesagt geht es neuerdings um die Regelung, dass eine reine Reifenfreigabe der Größe nicht mehr ausreicht, um damit bei TÜV und Polizeikontrolle ausreichend abgesichert zu sein. Der TÜV hat es wohl nach jahrelangen Monieren nun doch geschafft, hier eine weitere Geldquelle anzuzapfen.
https://www.bikeundbusiness.de/verbaende-kritisieren-neue-reifen-regelung-a-875776/ schrieb:Bisher reichte es aus, vom Reifenhersteller eine gültige Freigabe für das jeweilige Motorradmodell zu besitzen, um andere Reifengrößen zu fahren, als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen. Laut einer neuen Regelung des Bundesverkehrsministeriums sollen jedoch in Zukunft diese Neubereifungen nicht mehr zulässig sein, falls sie nicht von einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet wurden. Nur so wäre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern. Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.
Auch: https://www.motorradonline.de/ratge...n-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/
Im Klartext bedeutet das für mich, dass ich bei meiner Tuono 1100 Factory einen 190er Reifen im Fahrzeugschein stehen habe, aber obwohl das Bike ab Werk mit einem 200er Reifen kommt, diese Reifengröße nicht offiziell im Fahrzeugschein belegen kann. Aufgrund dieser Tatsache verliere ich ab sofort eigentlich die Betriebserlaubnis, sobald ich einen Reifen mit DOT 2020 montiere.
Nun muss ich wohl mit dem COC-Schreiben zum GTÜ/TÜV whatever und wieder Geld (ca. 50€) los werden, um etwas offiziell bestätigen zu lassen, das eigentlich schon ab Werk drin stehen sollte, weil so zugelassen.
An Absurdität nicht zu begreifen oder verstehe ich hier etwas falsch?!
Greets