Reifenfreigabe/-Eintragung - Änderung ab 2020

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tecjonny

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Moin zusammen,

Man liest ja schon einiges zu dem Thema seit geraumer Zeit, nun ist die Regelung ja seit dem 1.1. wirksam, aber so richtig durchblicken tu ich immer noch nicht zu 100%.
Genauer gesagt geht es neuerdings um die Regelung, dass eine reine Reifenfreigabe der Größe nicht mehr ausreicht, um damit bei TÜV und Polizeikontrolle ausreichend abgesichert zu sein. Der TÜV hat es wohl nach jahrelangen Monieren nun doch geschafft, hier eine weitere Geldquelle anzuzapfen.
https://www.bikeundbusiness.de/verbaende-kritisieren-neue-reifen-regelung-a-875776/ schrieb:
Bisher reichte es aus, vom Reifenhersteller eine gültige Freigabe für das jeweilige Motorradmodell zu besitzen, um andere Reifengrößen zu fahren, als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen. Laut einer neuen Regelung des Bundesverkehrsministeriums sollen jedoch in Zukunft diese Neubereifungen nicht mehr zulässig sein, falls sie nicht von einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet wurden. Nur so wäre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern. Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.

Auch: https://www.motorradonline.de/ratge...n-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/

Im Klartext bedeutet das für mich, dass ich bei meiner Tuono 1100 Factory einen 190er Reifen im Fahrzeugschein stehen habe, aber obwohl das Bike ab Werk mit einem 200er Reifen kommt, diese Reifengröße nicht offiziell im Fahrzeugschein belegen kann. Aufgrund dieser Tatsache verliere ich ab sofort eigentlich die Betriebserlaubnis, sobald ich einen Reifen mit DOT 2020 montiere.

Nun muss ich wohl mit dem COC-Schreiben zum GTÜ/TÜV whatever und wieder Geld (ca. 50€) los werden, um etwas offiziell bestätigen zu lassen, das eigentlich schon ab Werk drin stehen sollte, weil so zugelassen.

An Absurdität nicht zu begreifen oder verstehe ich hier etwas falsch?!

Greets
 
Mach nen Scan der COC und nimm ihn einfach als PDF auf m Smartphone mit, hab ich auch mit allen Unterlagen außer dem Fahrzeugschein so gemacht.
 
Die Frage ist doch, ob man noch mit den COC Papieren zum Amt gehen kann und sich die anderen Größen eintragen lassen kann. Damit könnte man es umgehen, dass man für jede einzelne weitere Reifengröße wieder zum Tüv muss und sie wieder abnehmen lassen muss.
 
Kamnst du bestimmt, aber willst du dem Verein noch mehr Geld in den Rachen werfen? Das kost dich doch bestimmt 50 Eur, beim TÜV Kosten + neuen Fahrzeugschein
 
In Feld 22 wäre ja eigentlich genug platz n paar Reifenkombinationen reinzuschreiben.
Änderungsabnahme kostet im günstigsten Fall 39€ bei der GTÜ ( andere preislisten hab ich net :D ) + einmal Amtsschimmel
 
Kamnst du bestimmt, aber willst du dem Verein noch mehr Geld in den Rachen werfen? Das kost dich doch bestimmt 50 Eur, beim TÜV Kosten + neuen Fahrzeugschein

Naja, ich den Artikel verstehe, kannst du mal eben durch die HU fallen, weil dein Reifen nicht eingetragen ist. Beispiel: Nur der 190er ist eingetragen und du fährst mit einem 200er zum Tüv. Wenn du ihn nicht vor der HU abnehmen lässt, fällst du durch. Deswegen meine Idee: geh davor zum Amt und lass dir auf Basis der COC Papiere alle Reifengrößen eintragen.

Edit: Ich glaube Monty hat da recht, außer die beharren darauf, dass es in den Zulassungspapieren stehen muss. Im Artikel geht es ja auch um Reifenherstellerfreigaben und nicht Freigaben des Motorradherstellers.
 
Naja, ich den Artikel verstehe, kannst du mal eben durch die HU fallen, weil dein Reifen nicht eingetragen ist. Beispiel: Nur der 190er ist eingetragen und du fährst mit einem 200er zum Tüv. Wenn du ihn nicht vor der HU abnehmen lässt, fällst du durch. Deswegen meine Idee: geh davor zum Amt und lass dir auf Basis der COC Papiere alle Reifengrößen eintragen.

Edit: Ich glaube Monty hat da recht, außer die beharren darauf, dass es in den Zulassungspapieren stehen muss. Im Artikel geht es ja auch um Reifenherstellerfreigaben und nicht Freigaben des Motorradherstellers.

Der Tüv kann selber in das COC Dokument schauen und wird schnell feststellen, dass der 200er auch zugelassen ist, also keine Panik.
Denkt mal an eure Autos und was da im Schein steht und wo der Tüv die Größen her hat und was zugelassen ist.😉
 
Der Hersteller gibt dir die größen ohne eine Auflage frei. Die Zulassungsstelle kann systembedingt nur eine Größe aus der COC in das entsprechende Feld übernehmen und hat keine Lust die sonstigen größen untem im Freifeld einzutragen. Hatte bei der letzten Zulassung extra freundlich danach gefragt und dies wurde abgelehnt.

Denke da kann auch der TüV dir die Plakette nicht verweigern, einfach die COC mitnehmen und sicherhalthalber vorher nachfragen.
 
So ist das wohl von Amt zu Amt unterschiedlich. Meiner freundlich Bitte auf Übertragung aller Reifengrössen aus dem CoC in den Fahrzeugschein wurde ohne Diskussion nachgekommen.

VG, Günther
 
Frage, kann ich einfach zum TÜV mit meinem Fahrzeugschein und Freigabe Hersteller und mir dann den Reifen eintragen lassen, oder brauche ich dazu dann auch noch das Coc?
 
Der Hersteller gibt dir die größen ohne eine Auflage frei. Die Zulassungsstelle kann systembedingt nur eine Größe aus der COC in das entsprechende Feld übernehmen und hat keine Lust die sonstigen größen untem im Freifeld einzutragen. Hatte bei der letzten Zulassung extra freundlich danach gefragt und dies wurde abgelehnt.

Denke da kann auch der TüV dir die Plakette nicht verweigern, einfach die COC mitnehmen und sicherhalthalber vorher nachfragen.
Und wieso genau hat es denn dann trotzdem dieser Änderung benötigt, wenn dem ja so ist, dass man da nicht aufs Amt rennen muss?! Das ist ja Ziel und Zweck der Geschichte, dass der TÜV ja auch was an den Unbedenklichkeitsbescheinigungen da draußen verdient. Bestes Beispiel die SV650 Kante, welche mit 120/60, wie auch 120/70 gab. Oder viele andere Bikes, die erst im Nachgang dank Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 190 aufgerüstet wurden, aber darüber kein Wort im COC verloren haben.

EDITH sagt: Ja klar, fällt mir grad ein: ich habe 2012 sogar nen Punkt und ne Geldstrafe erhalten, weil die Polizeiliche Dienststelle bei ner Kontrolle nicht anerkennen wollte, dass mein 190/55 bei der V2 Tuono erlaubt ist, obwohl ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlag. Man hat sich mega sturr angestelt, selbst die Vorlage der COC hatte nicht gereicht. Es musste ja unbedingt ein Gutachten vom TÜV vorliegen, die es mir ausdrücklich erlaubt und in den Fahrzeugschein einträgt. Nachdem mir das alles zu viel Aufwand war, hatte ich die Strafe damals gezahlt. Aber eigentlich völliger Unsinn...

Greets
 
Naja, ich den Artikel verstehe, kannst du mal eben durch die HU fallen, weil dein Reifen nicht eingetragen ist. Beispiel: Nur der 190er ist eingetragen und du fährst mit einem 200er zum Tüv. Wenn du ihn nicht vor der HU abnehmen lässt, fällst du durch. Deswegen meine Idee: geh davor zum Amt und lass dir auf Basis der COC Papiere alle Reifengrößen eintragen.

Edit: Ich glaube Monty hat da recht, außer die beharren darauf, dass es in den Zulassungspapieren stehen muss. Im Artikel geht es ja auch um Reifenherstellerfreigaben und nicht Freigaben des Motorradherstellers.
War grade nal bei der örtlichen TÜV Station.
COC mitbringen bei der HU ist kein Problem. Btw haben sie in Ihrem eigenen System den 200er auch drin, also brauchst die COC eigentlich gar nicht.

Von dem das Freigaben nicht mehr gültig sind und sie das jetzt prüfen müssen, hat er nix gewusst 😂 Da sind die Ingenieure ja bestens informiert 😂
 
Und wieso genau hat es denn dann trotzdem dieser Änderung benötigt, wenn dem ja so ist, dass man da nicht aufs Amt rennen muss?! Das ist ja Ziel und Zweck der Geschichte, dass der TÜV ja auch was an den Unbedenklichkeitsbescheinigungen da draußen verdient. Bestes Beispiel die SV650 Kante, welche mit 120/60, wie auch 120/70 gab. Oder viele andere Bikes, die erst im Nachgang dank Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 190 aufgerüstet wurden, aber darüber kein Wort im COC verloren haben.

EDITH sagt: Ja klar, fällt mir grad ein: ich habe 2012 sogar nen Punkt und ne Geldstrafe erhalten, weil die Polizeiliche Dienststelle bei ner Kontrolle nicht anerkennen wollte, dass mein 190/55 bei der V2 Tuono erlaubt ist, obwohl ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlag. Man hat sich mega sturr angestelt, selbst die Vorlage der COC hatte nicht gereicht. Es musste ja unbedingt ein Gutachten vom TÜV vorliegen, die es mir ausdrücklich erlaubt und in den Fahrzeugschein einträgt. Nachdem mir das alles zu viel Aufwand war, hatte ich die Strafe damals gezahlt. Aber eigentlich völliger Unsinn...

Greets
Verstehe die frage nicht?
 
War grade nal bei der örtlichen TÜV Station.
COC mitbringen bei der HU ist kein Problem. Btw haben sie in Ihrem eigenen System den 200er auch drin, also brauchst die COC eigentlich gar nicht.

Von dem das Freigaben nicht mehr gültig sind und sie das jetzt prüfen müssen, hat er nix gewusst 😂 Da sind die Ingenieure ja bestens informiert 😂
Es geht ja genau um das Problem. In meinen Augen müsste ich nciht mal den COC mitführen, aber selbst wenn du den jetzt mitführst, können se dir ans Bein pinkeln, weil ja eben der Eintrag im Fahrzeugschein fehlt. Das ist unser Kopfschmerz, dass wir V4-Treiber hier haben.

Das Problem geht aber noch weiter, wie es eben bei Motorradmodellen älterer Baujahre ist, dass hier die Freigabe per Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller erteilt wurde, gerade zu der Zeit im Wechsel von 120/60 auf 120/70. Da liegt dir auch keine COC als Beweis vor, sondern nur die Reifenfreigabe. Da kannste bei ner Kontrolle noch so sehr vorbereitet sein, nach der neuen Änderung würde hier rein theoretisch die BE erlischen.

Greets
 
Die gesetzliche Änderung betrifft ja "nur die Reifendimensionen". Und nicht das Reifenfabrikat.
Sollte jetzt ein Moped eine Reifenbindung haben genügt bei gleicher Reifengrösse die Unbedenklichkeitsbescheinigung z.B. von Mopedreifen.
 
Es geht ja genau um das Problem. In meinen Augen müsste ich nciht mal den COC mitführen, aber selbst wenn du den jetzt mitführst, können se dir ans Bein pinkeln, weil ja eben der Eintrag im Fahrzeugschein fehlt. Das ist unser Kopfschmerz, dass wir V4-Treiber hier haben.

Das Problem geht aber noch weiter, wie es eben bei Motorradmodellen älterer Baujahre ist, dass hier die Freigabe per Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller erteilt wurde, gerade zu der Zeit im Wechsel von 120/60 auf 120/70. Da liegt dir auch keine COC als Beweis vor, sondern nur die Reifenfreigabe. Da kannste bei ner Kontrolle noch so sehr vorbereitet sein, nach der neuen Änderung würde hier rein theoretisch die BE erlischen.

Greets
Ja bei alten Modellen mit Bindung oder auch nur einer größe in der COC ala SV 650 hast du verschissen, da bitten sie dich zur Kasse. Bei unseren Aprilias ist es wurscht wenn es nicht im Fahrzeugschein steht. Steht ja in der COC. Natürlich wäre es schöner, wenn die alternativen Größen auch im Schein stehen. Aber dafür 50 eur extra zahlen, nur weil die Zulassungsstelle dir das nicht gleich bei der Zulassung einträgt. Ne Danke. 😉
 
Bei meiner V2 Tuono steht für Vorne 120/65 im Fahrzeugschein.
Die Zulassung bestand darauf, dass sie nur die erste Kombination einträgt. Keine Chance den 120/70 da drin stehen zu haben.
Gleiches für hinten: 180/70 statt 190/50 bzw. 190/55

Darum geht es in der Gesetzesänderung aber gar nicht.
Es geht darum, dass Pirelli eine Freigabe erteilt hat (fiktiv) dass man den Rosso irgendwas in 190/55 auf eine Z1000 packen darf, obwohl Kawa nur 190/50 homologiert hat.
Diese Freigabe ist nicht mehr gültig.
Entweder muss das Kawa offiziell freigeben, oder du musst einen Prüfer finden, der sich das zutraut das zu testen und in deine Papiere eintragen zu lassen.

Ich stehe gerade mit meinem kleinen Cafe Racer vor einem ähnlichen Problem:
Vorne ist 3.25-18 eingetragen. Das ist zöllige Größe. Das metrische Pendant ist 100/90-18.
Da es da leider keine vernünftigen Reifen in 3.25-18 gibt, muss ich auch in die Tasche greifen und das eintragen lassen.
Prüfer hab ich wohl schon gefunden, nachdem die ersten 3 unwissenden Prüfstellen abgewunken haben. Die hätten das nur eingetragen, wenn der Hersteller dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu ausgestellt hätte.

@tecjonny
In deinem Fall hätte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht und es darauf ankommen lassen, dass es vor Gericht geht.
Ist allerdings ein Unding, dass die Zulassungsstelle die Reifengrößen nicht einträgt.

Anekdote: bei meinem Cafe Racer stand der Luftdruck in PSI im COC. Was glaubst du, hat die Tussi von der Zulassungsstelle bei der Reifengröße mit eingetragen?
Genau! Wenn man es genau nimmt, fahre ich ohne ABE, wenn der Luftdruck nicht stimmt 😂
 
@tecjonny
In deinem Fall hätte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht und es darauf ankommen lassen, dass es vor Gericht geht.
Ist allerdings ein Unding, dass die Zulassungsstelle die Reifengrößen nicht einträgt.

Hätte ich im Leben nicht bezahlt, da es gesetzwidrig war was die gemacht haben!
Jetzt stellt euch mal vor, sämtliche zugelassen Reifengrößen eures PKW's sollten in den Schein eingetragen werden, wie groß soll der Schein dann werden?
Was im COC steht ist bindend und da bei Aprilia Gott sei Dank keine Fabrikatsbindung der Reifen besteht, können sämtliche Größen die im COC stehen gefahren werden und das auch weiterhin in Zukunft, auch wenn sie nicht im Schein stehen! Der Tüv und die Polizei (wenn kompetent) haben jeder Zeit die Möglichkeit im System in das COC zu schauen und das ist auch für die bindend.
Die neue Gesetzesänderung betrifft hauptsächlich älter Motorräder, für die neuere Reifendimensionen von den Reifenherstellern freigeben wurden, die müssen in Zukunft vom Tüv eingetragen werden, wenn die Reifen ab Baujahr 2020 produziert wurden. Für bis 2019 produzierte gelten die Freigaben noch, ab 2020 nicht mehr.

Leute ihr macht euch zu sehr verrückt.😉
 
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Motoplex
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