Rizoma Ausgleichsbehälter

v2eddy

fühlt sich wohl hier...
Premium Mitglied
Hallo Jungs,
ich benötige mal euren Rat. Mein Frauchen hat mir zum neuerwerb meiner RSV4 R einen Rizoma Ausgleichsbehälter CT025 geschenkt. Katalog hat sie auch gleich mitgebracht. Beim durchstöbern ist mir aufgefallen, dass der Behälter nur für Bremsanlagen für eine Bremsscheibe bestimmt seien soll.
Nun habe ich aber schon die kleinsten Behälter an anderen Motorrädern verbaut gesehen, sodass ich mich frage ob das nicht egal ist.
Was habt ihr so verbaut und welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Vielen Dank erstmal.
Gruß

Eddy
 
Hallo Eddy

Erst mal Glückwunsch zu so einem verständnisvollem "Frauchen":-|

Einen genauen technischen Grund hierzu kann ich dir nicht sagen,
aber es gibt kleinere Behälter für die hintere Bremsanlage und größere für die vordere,
welche übrigen ABE pflichtig sind!

Daher solltest du beachten ob das Teil eine ABE hat.
Wenn ja, steht dort eigentlich auch der Verwendungszweck, wenn nein,
darfst und solltest du es eigentlich gar nicht anbauen.


Gruß Frank
 
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass der Behälter für die Nutzung im normalen Strassenverkehr und die entsprechenden Wartungsintervalle des Bikes ausgelegt sein muss. D.h.: wenn die Bremsbeläge abnehmen/verschleissen, fahren die Bremskolben raus und Bremsflüssigkeit nimmt im Behälter ab. Ist der Behälter zu klein und nicht genügend Bremsflüssigkeit da, kommt Luft in das Bremssystem und die Bremse fällt aus.

Soviel zum grundsätzlichen Prinzip von Behältergrösse.

Auf der Rennstrecke hat man grundsätzlich seine Bremsanlage (Belagstärke/ Bremsflüssigkeitsstand) im Blick und kann von daher auch einen kleinen Behälter nehmen.

Ich habe auch nur einen kleinen Behälter.
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke euch Beiden. Auf die Sache mit der Abe hätte ich auch selber kommen können. Das Teil hat laut Katalog nur ein TÜV Teilegutachten und muss daher beim TÜV abgenommen werden.
Es gibt aber wohl von Rizoma Behälter die eine Abe haben und daher nicht beim TÜV vorgeführt werden müssen.
Mein Frauchen wird daher den Behälter zurück geben.
 
entscheidend ist unter anderem das Sichtfenster glaube ich. Ohne sichtfenster, keine abe, oder?
 
Die RSV4 aprc Modelle sind in der Abe Version auch nur für die V4 Tuono gelistet.
Ich werde mal beim TÜV vorstellig und frage mal nach was die dazu sagen.
 
Macht euch doch nicht immer sofort in die Hose.. Habe auch nen kleinen Behälter an meinem Rennstreckenbike (15ML von Brembo) und an der Tuono (22ML von ABM).. Auf den Stand der Flüssigkeit sollte man sowieso immer achten, hatte bisher in knapp 10 Jahren mit kleinen Behältern (meistens die 15er von Brembo) keine Probleme... Ordentliche Bremsflüsskeit sowie der Wechsel mindestens einmal im Jahr versteht sich für mich allerdings von selbst.
 
Es geht ja nicht darum das ich mir in die Hose mache, sondern das ich mit dem Bike legal unterwegs bin.
 
also laut abm ist der becher von denen ohne eintragung legal.. hab auch noch kein streifenhörnchen gesehen den sowas interessiert, selbst wenn is das max ne mängelanzeige und kostet mich ein lächeln. das leben is zu kurz um tüv geprüfte motorräder zu fahren schrieb einst holger aue -aetsch-
 
also laut abm ist der becher von denen ohne eintragung legal.. hab auch noch kein streifenhörnchen gesehen den sowas interessiert, selbst wenn is das max ne mängelanzeige und kostet mich ein lächeln. das leben is zu kurz um tüv geprüfte motorräder zu fahren schrieb einst holger aue -aetsch-

da magst du ja recht haben...aber bei einem unfall und anschliessender prüfung durch einen Gutachter stehst du mit dem Spruch echt im Wald.
Und dann GUTE NACHT......

legal ist nicht immer schick und schön, aber bei weitem besser als illegal
 
Sorry, aber wenn das auf der Rennstrecke optimal funzt wo du mal ganz andere Temperaturen im Bremssystem hast dann taugt es auch für die Straße... Aber jeder wie er meint :fiesling:

Wenn du dir über jedes veränderte Teil am Motorrad deine Sorgen über einen Gutachter machst, solltest du besser nix verändern ;)
 
Sorry, aber wenn das auf der Rennstrecke optimal funzt wo du mal ganz andere Temperaturen im Bremssystem hast dann taugt es auch für die Straße... Aber jeder wie er meint :fiesling:

Wenn du dir über jedes veränderte Teil am Motorrad deine Sorgen über einen Gutachter machst, solltest du besser nix verändern ;)

es geht nicht darum ob es funktioniert...bin jahrelang selber rennen gefahren, daher brauche ich hier keine belehrungen
es geht um legalität und verlust der versicherung bzw teilschuld..... kann für dich nur hoffen, das du in einem eventuellen unfall dein mopped immer schön legal hast.... denn unsere gesetzgebung gibt dir wenig spielraum für deine oben aufgeführte argumentation...da spielt nämlich die tatsache ob es auf einer rennstrecke funktioniert oder nicht nun mal überhaupt keine rolle....

daher, jeder wie er meint....

schönen sonntach
 
und verlust der versicherung bzw teilschuld.....

Es gibt keinen Verlust der Versicherung! Die Versicherung zahlt immer! Deswegen heißt sie Haftpflichtversicherung. Solltes zu einem Unfall kommen, muss ein direkter Zusammenhang (in diesem Fall Ausgleichsbehälter) mit dem Unfall bestehen. Sollte das der Fall sein, dann kann die Versicherung natürlich Regressforderungen stellen, der Unfallgegener jedenfalls ist abgesichert.
 
es geht nicht darum ob es funktioniert...bin jahrelang selber rennen gefahren, daher brauche ich hier keine belehrungen
es geht um legalität und verlust der versicherung bzw teilschuld..... kann für dich nur hoffen, das du in einem eventuellen unfall dein mopped immer schön legal hast.... denn unsere gesetzgebung gibt dir wenig spielraum für deine oben aufgeführte argumentation...da spielt nämlich die tatsache ob es auf einer rennstrecke funktioniert oder nicht nun mal überhaupt keine rolle....

daher, jeder wie er meint....

schönen sonntach

So siehts aus Olli!

Insbesondere Fahrsichereitseinrichtungen wie Bremsanlage, Beleuchtung, Blinker etc. werden bei einem
Unfall genaustens kontrolliert, auch wenn diese absolut nichts mit dem Unfallhergang zu tun haben.
Und die Versicherungen verstehen mittlerweile wie man sich mit mind. einer Teilschuld vor Schadenszahlungen drücken kann.

Aber jeder wie er mag, die meisten müssen eben immer selber ihre Erfahrungen machen.

Gruß
 
So, ich habe eben mal meinen Rizoma Ausgleichsbehälter montiert :-) und ich habe immer noch Versicherungsschutz, herrlich!
 
Es gibt keinen Verlust der Versicherung! Die Versicherung zahlt immer! Deswegen heißt sie Haftpflichtversicherung. Solltes zu einem Unfall kommen, muss ein direkter Zusammenhang (in diesem Fall Ausgleichsbehälter) mit dem Unfall bestehen. Sollte das der Fall sein, dann kann die Versicherung natürlich Regressforderungen stellen, der Unfallgegener jedenfalls ist abgesichert.

Sollte so stimmen..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der Scio von ABM erfüllt die Zulassungsrichtlinien. Schaufenster und Mindestvolumen
von 22ml. Das habe ich zumindest so erfahren.



also laut abm ist der becher von denen ohne eintragung legal.. hab auch noch kein streifenhörnchen gesehen den sowas interessiert, selbst wenn is das max ne mängelanzeige und kostet mich ein lächeln. das leben is zu kurz um tüv geprüfte motorräder zu fahren schrieb einst holger aue -aetsch-
 
jo habe ich auch gelesen, wobei das nicht der ausschlaggebende kaufgrund war.. :)
 
Motoplex
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