Seitliche Reflektoren - Kür und Pflicht

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Artemis

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Guten Morgen zusammen,

mit Blick auf dieses leidige Thema möchte ich gerne Eure fundierte Meinung erfragen. Thesen- oder Kaffeesatz-Experten mögen sich bitte, soweit es geht, zurückhalten 😉
Nee Spaß beiseite, ich habe auch nur das Internet befragt und folgendes herausgefunden.

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.


Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, frage ich mich, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt. Mit der Veränderung würde das Fahrzeug ja nicht mehr dem genehmigten Typ entsprechen (s.o.).

Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde ich sagen reicht es aus, dass die Dinger am Motorrad sind, ob aber der TÜV die Modellspezifikation prüft bzw. beanstanden würde weiß ich nicht.

Ich finde die Befestigung am vorderen Kotflügel mit zwei Schrauben einfach nur hässlich, zudem möchte doch niemand einen Carbonfender deswegen durchbohren.

Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an. Auch nicht hübsch, aber für die Augen wesentlich erträglicher.
Beispiel: https://motoguzzi.wendelmotorraeder.de/produkt/v85-tt-bicolore/

Gibt es unter uns juristisch bewanderte Mitglieder im Forum, die hier eine Meinung haben?

Danke und Gruß
Markus
 
Guten Morgen zusammen,

mit Blick auf dieses leidige Thema möchte ich gerne Eure fundierte Meinung erfragen. Thesen- oder Kaffeesatz-Experten mögen sich bitte, soweit es geht, zurückhalten 😉
Nee Spaß beiseite, ich habe auch nur das Internet befragt und folgendes herausgefunden.

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.


Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, frage ich mich, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt. Mit der Veränderung würde das Fahrzeug ja nicht mehr dem genehmigten Typ entsprechen (s.o.).

Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde ich sagen reicht es aus, dass die Dinger am Motorrad sind, ob aber der TÜV die Modellspezifikation prüft bzw. beanstanden würde weiß ich nicht.

Ich finde die Befestigung am vorderen Kotflügel mit zwei Schrauben einfach nur hässlich, zudem möchte doch niemand einen Carbonfender deswegen durchbohren.

Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an. Auch nicht hübsch, aber für die Augen wesentlich erträglicher.
Beispiel: https://motoguzzi.wendelmotorraeder.de/produkt/v85-tt-bicolore/

Gibt es unter uns juristisch bewanderte Mitglieder im Forum, die hier eine Meinung haben?

Danke und Gruß
Markus
Du Markus, Wenn die für den V 85 in ordnung sind, dann sind sie auch gut für den Tuono, Die hab Ich bereits hier für deine Maschine und die machen wir nach ( weil Ich die diskussionen nicht haben möchte an den Tag ) unsere Nikolaus Feier dran 😁
 
O.T.
Ich frage mich aber schon länger was passiert, wenn man von den Ordnungshütern mit der relativ neuen ESO 3.0 Technik geblitzt wurde und die Reflektoren vorne Sonnenlicht reflektieren, was die Bremsscheiben zum Teil ja auch schon machen.
Fragt sich dann ob die Messung korrekt ist?

Sorry nochmal
 
ich hatte vor ca. 1 Jahr beim TÜV mal wegen der GRÖßE der seitlichen Rückstrahler nachgefragt,
dafür gibt es anscheinend KEINE Vorgabe.
Höhe, Farbe und E-Zeichen ist vorgeschrieben:

...
man kann durchaus die Anbaulage der seitliche Rückstrahler verändern: Anbauhöhe min.: 300mm - max.: 900mm; geometrische Sichtbarkeit Vertikal jeweils 15 Grad und Horizontal 30 Grad. Allerdings benötigen die Rückstrahler ein einspr. E-Prüfzeichen : IA !!!
Zu den Farbe Beleuchtung nach EG/EU gelb und nach ECE R53 hinten auch Rot zulässig.
...
 
Zum Tüv mit doppelseitigen klebeband befestigt danach ab der Mist.Bisher ohne Prob.Und der Prüfer hat nochnichtmal hingeschaut.
Gruss Rolf
 
Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung. Aber kann mir bitte jemand mal ein realistisches Szenario nennen in dem diese passiven Strahler irgendeinen Sicherheitsgewinn verheissen?

Ich kann mir keines vorstellen.
 
Ich hätte in Köln die Tage fast einen Biker abgeräumt, dessen Glück war das die Seitlichen Reflektoren als Erstes zu sehen waren. Übrigens, ich kam von Rechts 😁
 
Ich hätte in Köln die Tage fast einen Biker abgeräumt, dessen Glück war das die Seitlichen Reflektoren als Erstes zu sehen waren. Übrigens, ich kam von Rechts 😁
War das Nachts?

Und falls ja, wieso hast Du dann nicht zuerst sein Licht gesehen? (Ist kein Vorwurf, bitte richtig verstehen, ich will nur kapieren warum das so wichtig sein soll).
 
Ja Nachts bei Regen, der Scheinwerfer war scheinbar nicht an oder Defekt.
Also hättest Du bei intaktem Scheinwerfer vermutlich als erstes sein Licht gesehen. Danach sicherlich erst die Reflektoren.

Gut, wir haben jetzt eine Situation in der die Reflektoren einen Unfall verhindert haben.

Aber ist das der originäre Einsatzzweck dieser Dinger?
Last Chance für Selbstmordgefährdete die nachts, bei Regen, ohne Scheinwerfer anderen die Vorfahrt klauen?

Der hatte Glück dass Du gut reagiert hast, aber das kann doch nicht der tiefere Sinn sein solche Extremsituationen abzufedern.

Wenn der so weiter fährt steigt seine Chance abgeräumt zu werden beliebig nahe an 1 ran. Mit oder ohne Reflektoren. 😱
 
Bestes Beispiel sind doch die Refektorzonen am Heck von LKW's. Da reicht am Moped ein kleiner Reflektor um sichtbar gemacht zu werden.
Da muss man eigentlich nicht über Schönheit sondern nur über die zusätzliche Sicherheit diskutieren.

Refl..JPG
 
Ja Nachts bei Regen, der Scheinwerfer war scheinbar nicht an oder Defekt.
...und genau dafür sind Reflektoren.
Bei Motorrädern haben die auch ihre Berechtigung hinten, die Seitlichen haben was von Doppelgemoppelt hält besser.
Schlimmer finde ich die Warnwestenfahrer, mit Turnschuh und Jeans oder Texilklamotten an wollen sie sich mit der Warnweste schützen.
Sage immer "Warnwestenfahrer warnen vor ihren Fahrstil".
 
Bestes Beispiel sind doch die Refektorzonen am Heck von LKW's. Da reicht am Moped ein kleiner Reflektor um sichtbar gemacht zu werden.
Da muss man eigentlich nicht über Schönheit sondern nur über die zusätzliche Sicherheit diskutieren.

Anhang anzeigen 52979

Picke, das ist doch jetzt eine völlig andere Situation die in keiner Weise vergleichbar ist.

Damit die Reflektoren an den Mopeds ihre Wirkung entfalten können muss die Bella doch seitlich von Scheinwerfern angestrahlt werden. So und jetzt beschreib mir doch mal die Situation bei der Du als Autofahrer eher die Reflektoren als die Scheinwerfer wahrnimmst.

Wie oft rammt ein Auto ein Motorrad direkt seitlich weil er es nicht gesehen hat?

Wenn Dir die Vorfahrt geklaut wird dann doch bevor Du die Kreuzung erreicht hast und dann plötzlich eine Wand vor Dir hast.

Aber doch nicht in dem Moment in dem du mit der Breitseite direkt vor dem Auto bist. Das ist doch Kappes!
 
@Artemis In der von dir genannten ECE-Vorschrift sind Höhe, Größe, Farbe und noch ein paar Nebenbedingungen für die Anbringung, wie z.B. aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt. Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen. Ich hatte die irgendwo mal rausgesucht und tatsächlich gelesen, das war aber längeres googlen, dafür bin ich jetzt zu faul.

Dieses Ding wird eigentlich nur mit Euro4 in Verbindung gebracht, weil es zum selben Zeitpunkt in Kraft getreten ist und Euro4 liest sich einfach besser.

Btw. dieses LKW-Reflektionsband ist nicht zulässig, da stehen ein paar andere Nummern drauf als an den Seitenreflektoren und damit erfüllt es nicht die UNECE, den gewünschten Zweck aber wahrscheinlich schon.

Designerisch könnte man übrigens auch coolere Sachen als diese einfallslosen Reflektoren machen. Es fehlt nur an zugelassenem Material.
 
@Artemis In der von dir genannten ECE-Vorschrift sind Höhe, Größe, Farbe und noch ein paar Nebenbedingungen für die Anbringung, wie z.B. aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt. Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen. Ich hatte die irgendwo mal rausgesucht und tatsächlich gelesen, das war aber längeres googlen, dafür bin ich jetzt zu faul.

Dieses Ding wird eigentlich nur mit Euro4 in Verbindung gebracht, weil es zum selben Zeitpunkt in Kraft getreten ist und Euro4 liest sich einfach besser.

Btw. dieses LKW-Reflektionsband ist nicht zulässig, da stehen ein paar andere Nummern drauf als an den Seitenreflektoren und damit erfüllt es nicht die UNECE, den gewünschten Zweck aber wahrscheinlich schon.

Designerisch könnte man übrigens auch coolere Sachen als diese einfallslosen Reflektoren machen. Es fehlt nur an zugelassenem Material.

War nur als Ansicht gedacht wie man durch so eine simple Sache richtig "sichtbar" wird.
 
Jo, und recht haste, hatte ich mir nämlich mal angeguckt, ob man damit was cooles machen kann. Ergebnis war: Ja kann man, darf man aber nicht. :(
Ich fahre öfters nachts so um die 1-2°° auf der AB mit dem PKW vom Angeln heim. Mich freut es immer, so ein schönes sichtbares LKW-Heck zu sehen.
 
Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung. Aber kann mir bitte jemand mal ein realistisches Szenario nennen in dem diese passiven Strahler irgendeinen Sicherheitsgewinn verheissen?

Ich kann mir keines vorstellen.

Ich auch nicht. Außer in Köln, Nachts ohne Licht...😄

Genau so wichtig wie der Rückstrahler ! Wie oft hab ich schon gelesen das ein völlig betrunkener Autofahrer der kaum noch die Augen auf bekommt sagte: Hey, ich hab den Moped Fahrer fast übersehen, zum Glück hatte der einen Rückstrahler dran, nur deshalb hab ich ihn nicht über den Haufen gefahren...😁👍
 
Der Rückstrahler ist beim Fahren nicht wichtig aber beim Parken am Straßenrand nicht zu verachten.
 
Nachts an einer Kreuzung sind die seitlichen Strahler sicher hilfreich gesehen zu werden. Ist aber müßig drüber zu diskutierenen. Sind Pflicht. Punkt.
 
Motoplex
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