Strafantrag gegen Minister wegen Nötigung der Motorradfahrer in Bayern

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nairolF

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2020
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Wir dürfen Euch informieren, dass
Gábor Kovács
heute bei der Staatsanwaltschaft München Strafantrag gegen Staatsminister Klaus Holetschek wegen Nötigung der Bayerischen Motorradfahrer gestellt hat.
Sachverhalt:
Derzeit sind trotz Ausgangsbeschränkung in Bayern touristische Tagesausflüge erlaubt. Diese dürfen mit dem Auto oder Motorrad gefahren werden. Somit sind juristisch auch touristische Motorradtouren im Rahmen der touristischen Tagesausflüge erlaubt.
Staatsminister Klaus Holetschek hat am Wochenende über verschiedene Medien - auch Antenne Bayern - verbreiten lassen, dass das Motorradfahren verboten ist weil Motorradfahren kein triftiger Grund ist die Wohnung zu verlassen. Die Polizei ist angewiesen Motorradfahrer strikt zu kontrollieren.
Diese Aktion / Meldung sollte den Bayerischen Motorradfahrer unter Strafandrohnung veranlassen von touristichen Tagesausflügen / Motorradtouren abstand zu nehmen.


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Da bin ich ja mal gespannt.
Ansonsten muss ich mich glatt mal informieren, wie das mit dem Eilantrag ist...
 
Vermutlich blicken sie es selbst nicht mehr, was sie alles Erlaubt / Verboten haben.
Wenn nächste Woche das gute Wetter anhält, werde ich meine Nähe zu BaWü nützen und dem ganzen möglichst aus dem Weg gehen.

Grüße Michl
 
Auch wenn es mir persönlich wenig gefällt, kann ich unter den gegebenen Umständen nachvollziehen, was der Minister vermeiden will. Der kennst seine Pappenheimer auch.

Vermutlich gibt es aufgrund von bescheuerten und regenwidrigen Formulierungen einen auf den Sack für den Herrn Minister. - Wie gesagt, nachvollziehen, was damit unterlassen werden soll, kann ich.

Edit: Zwei Monate für den bekannten Faust Gresini. Und dann war Schluss. Wer das ganze hier als Scherz auffasst, hat wirklich nix mehr in der Waffel.
 
Die ganzen Parolen und Regeln lenken doch nur davon ab wie grandios die deutschen Politiker bei der Beschaffung eines in Deutschland erforschten und gefördertem Impfstoff versagt haben.
Hier wird dem Pöbel nun ein schlechtes Gewissen und falsches Verhalten vorgeworfen. Die Israelis haben in paar Wochen keine Probleme mehr, da der Großteil der Bevölkerung immun sein wird. Und wir in Deutschland reden über Maßnahmen statt über Impfstoffengpässe.

Ab 1. März fahr ich auf jeden Fall mit dem Motorrad zum Einkaufen. Käse im Allgäu, Honig im Schwarzwald und Speck in Südtirol 😜
 
Wer das ganze hier als Scherz auffasst, hat wirklich nix mehr in der Waffel.
Ich betrachte das sicherlich nicht als Scherz. Ich habe dieses Jahr bereits 3 verschiedene Haushalte besucht. Also in 2 Monaten. Ansonsten sitze ich bei mir.
Gehe ich - alleine - in den Wald, treffe ich auf Gruppen, die garantiert nicht alle aus einem Haushalt sind.
Die Straßen sind voll von Autos, die aus einem "triftigen" Grund irgendwo hin müssen.
Tagesausflüge sind erlaubt, allerdings keine Motorradtour. Und das auch nur in Bayern und in Sachsen.
In allen anderen Bundesländern ist das kein Problem. Man soll sich halt nur nicht an Treffpunkten "versammeln".
Aber wenn ich in Bayern gerade nicht zum Einkaufen unterwegs bin, dann begehe ich einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.
Macht Sinn, oder?
 
Das war nicht auf Dich persönlich gemünzt, @nairolF

Meine Nachbarn hatten heute fette Grillparty und wollten, dass wir alle mal rüberkommen. Und solche Leute meine ich. Die merken doch nix mehr.
 
11. BayIfSMV "§ 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung

1Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. 2Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere: [...]"

Da steht nichts von Motorradausflügen. Insofern ist dieser Strafantrag auch Quatsch. Was wird denn in der Realität bei den Polizeikontrollen gemacht? Die fischen die Gruppen raus und schicken sie nach Hause, damit sie nicht dicht beisammen stehen, rauchen und quatschen. Als ob jetzt jeder Einzelfahrer kontrolliert und dann im Seniorenheim angerufen würde, ob dieser wirklich Oma besuchen will.

Wenn dieser Unfug irgendeine Konsequenz hat, dann nur die, dass die Neufassung der bayerischen Schutzmaßnahmenverordnung unmissverständlich sämtliches Motorradfahren zum Selbstzweck untersagen wird. Können sich die Bayern mit Motorrad dann bei diesem Robin Hood bedanken.
 
War heute ca. 40 km mit dem Radl unterwegs. Habe ab und an mal den E-Motor eingeschaltet. Habe ich jetzt gegen die Auflagen verstoßen? :oops:
 
Da steht exakt, was ich geschrieben habe. Mit Vorliegen eines triftigen Grundes definiert nach Satz 2 11. BayIfSMV darf ich als Verkehrmittel das Motorrad nehmen. Gleichzeitig darf ich gemäß Satz 2, Absatz 10 zur Wahrnehmung von Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung meine Wohnung verlassen. Im Fall einer Kontrolle kann also der Passat-Fahrer wahrscheinlich glaubhaft versichern, er möchte Wandern gehen. Wenn die Polizei eine Gruppe Motorradfahrer anhält, werden die es wahrscheinlich schwer haben, zu argumentieren, dass sie sich zum gemeinsamen Jogging im Ledereinteiler mit Abstand verabredet haben.

Und natürlich ist die Polizei angewiesen, die geltende Verordnung mit Kontrollen durchzusetzen. Wo ist da jetzt die Nötigung der Motorradfahrer durch den Staatsminister? Weil er nicht explizit erwähnt hat, dass jemand natürlich weiterhin mit dem Motorrad einkaufen fahren oder einen sterbenden Verwandten besuchen darf?

Strafantrag kann zum Glück (und gleichzeitig auch leider) jeder stellen, egal wie schwachsinnig dieser Antrag auch sein mag.
 
Das war nicht auf Dich persönlich gemünzt, @nairolF

Meine Nachbarn hatten heute fette Grillparty und wollten, dass wir alle mal rüberkommen. Und solche Leute meine ich. Die merken doch nix mehr.
Das hatte ich auch nicht so verstanden.

Aber das mit den Grillparties kotzt mich schon an. Weil wenn das alle so machen, braucht man sich nicht wundern, wenn die Zahlen wieder steigen.
 
@flexnow36 Die Verordnung ist halt in der Praxis diskriminierend, da kein PKW bei der Spritztour angehalten wird, da das Spazierengehen immer akzeptiert wird.
Beim Motorrad hingegen wird unterstellt - auch wenn jemand alleine unterwegs ist - dass es (zu Recht meist) dem Selbstzweck dient und eine Ausrede nicht akzeptiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wundere mich immer mehr das dieser Regierung in Österreich sowohl in Deutschland die Bevölkerung immer mehr spaltet.
Ich kann mich noch auf meinen wehrdienst vor langer Zeit erinnern..da nannte man das gruppenerziehung.
Ein einzelner durfte nicht bestraft werden dafür die ganze Mannschaft wenn einer etwas ausgefressen hat..
Fakt ist das uns scheibchenweise Freiheiten genommen werden wo die Verhältnismäßigkeit schon lange nicht mehr gegeben ist..
 

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich kann absolut nachvollziehen, dass man gegen diese Art der verallgemeinernden Verordnungen argumentieren kann. Aber wir haben es hier wieder mit dem klassischen Spiel zwischen miserablen "Interessenvertretern" und Politik zu tun. Die Politik bekommt von den Intensivmedizinern den nachvollziehbaren Wunsch diktiert, man möge dafür sorgen, dass keine unnötigen Neufälle auf die Station kommen. Und wenn die ersten Sonnenstrahlen rauskommen, haben die halt erfahrungsgemäß relativ viele von uns unfreiwillig zu Besuch. Außerdem sollen als generelle Maxime Kontakte vermieden werden. Da bietet es sich halt an, nicht nur Gruppen, sondern sämtliches Motorradfahren temporär zu verbieten.

Man hätte frühzeitig durch eine seriöse Interessenvertretung in den konstruktiven Dialog gehen und z.B. Kampagnen zum besonders sicherheitsbewussten Solofahren in der Pandemie machen können und der Politik damit frühzeitig signalisiert "Wir leisten unseren Beitrag". Ob das dann am Ende unbedingt Erfolg hat, kann man zwar auch nicht sagen, insb. wenn ich in meinem Bundesland NRW am Wochenende wieder Großgruppen eng aneinander stehend sehe.

Aber dass sich wieder irgendein Berufsnörgler zum Anwalt aller Motorradfahrer aufspielt und einen Gesundheitsminister völlig substanzlos STRAFRECHTLICH dafür belangen lassen möchte, dass dieser im Radio sagen lässt, dass eine gültige Verordnung dem Wortlaut nach gilt, ist einfach eine saudumme Idee. Angeblich war der Typ nach eigener Aussage ursprünglich mal auf den Plan getreten, um keinen Stress zu machen, sondern den Dialog zu suchen. Hat jetzt scheinbar einen Strategiewechsel vollzogen. Er hätte vielleicht vorher mal ein bisschen Beratung eingeholt, dann wüsste er, dass er sich mit dieser Nummer nur blamiert und diskreditiert.
 
Bei uns hat das natürlich spätestens seit FJS Tradition, alles eine Spur härter und eine Spur
polternder umzusetzen als im Rest der Republik. "Mir san schließlich mir" :confused:
 
Ob's eine Klage wegen Nötigung sein muss, sei dahin gestellt. Aber ich finde, das Wort und die Tat eines Ministers hat durchaus für den Bürger überprüfbar zu sein. Seit 2001 befinden wir uns ja praktisch eh in permanenter Notstandsgesetzgebung. Wenn man damit so einfach Bürgerrechte aushebeln könnte, dann müssten uns die Amerikaner oder die Russen schon wieder befreien.
 
Also man darf de facto alleine einen anderen Haushalt besuchen, wenn mans drauf anlegt 10 Stück/Tag, aber ne Hausrunde mim moped ist verboten? Wegen Reduzierung der Kontakte?

Die ham doch den Schuss net gehört...an der Tanke ffp2 an und Desinfektionsorgie, dann ist das Ansteckungsrisiko echt überschaubar.
Dass Leute ohne Masken in Gruppen zusammenstehen verstößt doch sowieso gegen die anderen Regeln, das ist auch indiskutabel.
 
Zur Zeit desinfiziert sich kaum noch jemand die Hände. Eigentlich ist gerade dieser Selbstschutz incl der normalen Händehygiene extrem Rückläufig. Wird ja durch die Masken ersetzt. ;)
Irgendwie ist es doch gerade "in" sich an nichts mehr halten zu wollen. Und für die grundlegenden Schutzmassnahmen brauch ich keinen Gesetzgeber, sondern ein bissl Hirn in Anwendung
 
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