Thread wegen roten Felgen

WSC-Neuss Shop

Picke

Ehrenmitglied
Premium Mitglied
Motorrad
RSV4 RF
Modelljahr
2015
Da hat ein User Felgen gesucht. Da kamen auch die Felgen von ebay-Kleinanzeigen ins Gespräch.

Der Thread wurde wie es aussieht gelöscht.
Trotzdem Info an alle.

Felgen.JPG
Ich hab ne Anfrage an den Verkäufer gesendet.

Antwort:

>Hallo

Nein, die sind ohne ABE und eher für die Rennstrecke empfohlen.

Mit freundlichen Biker Grüßen
Stefan vom AVDB Team<

Ich finde es wird Zeit dass unser lieber Gesetzgeber eine neue Vorschrift erlässt.
Und zwar dass bei Zubehörartikeln ganz klar beschrieben wird ob die Teile eine ABE oder irgendwelche zulassungsfähige Unterlagen besitzten.
Hier wird momentan nur noch verkauft aus allen Herrenländern und der Grossteil ohne jeglich Legalität.
 
Da hat ein User Felgen gesucht. Da kamen auch die Felgen von ebay-Kleinanzeigen ins Gespräch.

Der Thread wurde wie es aussieht gelöscht.
Trotzdem Info an alle.

Anhang anzeigen 72727
Ich hab ne Anfrage an den Verkäufer gesendet.

Antwort:

>Hallo

Nein, die sind ohne ABE und eher für die Rennstrecke empfohlen.

Mit freundlichen Biker Grüßen
Stefan vom AVDB Team<

Ich finde es wird Zeit dass unser lieber Gesetzgeber eine neue Vorschrift erlässt.
Und zwar dass bei Zubehörartikeln ganz klar beschrieben wird ob die Teile eine ABE oder irgendwelche zulassungsfähige Unterlagen besitzten.
Hier wird momentan nur noch verkauft aus allen Herrenländern und der Grossteil ohne jeglich Legalität.
Krass die sehen aus wie echte.
Und.dazu fast zum selben Preis 🤔
 
Ist aber übel, wenn man sich gebrauchte Felgen kauft und dann solche erwischt.
Optisch erkennt man den Unterschied unter Umständen nicht einmal auf den ersten Blick.
Für ca. 100€ mehr bekommt man die ja schon original und neu. :unsure:
 
Ist aber übel, wenn man sich gebrauchte Felgen kauft und dann solche erwischt.
Optisch erkennt man den Unterschied unter Umständen nicht einmal auf den ersten Blick.
Für ca. 100€ mehr bekommt man die ja schon original und neu. :unsure:
Ich verstehe nicht mal, warum man bei einem 20%igen Unterschied bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil überhaupt in Erwägung zieht sich ein Gebrauchtteil zu kaufen.
Und dazu müssen es nicht mal nachgemachte sein.
 
Ist aber übel, wenn man sich gebrauchte Felgen kauft und dann solche erwischt.
Optisch erkennt man den Unterschied unter Umständen nicht einmal auf den ersten Blick.
Für ca. 100€ mehr bekommt man die ja schon original und neu. :unsure:
Ja das ist ein guter Hinweis von Picke weil ganz ehrlich wenn es original aussieht und vom Preis auch hinkommt bestellt man gerne kurzerhand die Felgen ohne nachzufragen ob diese eine ABE haben, da man sie ja für ein Originalteil hält 😅😨
 
Ich verstehe nicht mal, warum man bei einem 20%igen Unterschied bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil überhaupt in Erwägung zieht sich ein Gebrauchtteil zu kaufen.
Und dazu müssen es nicht mal nachgemachte sein.
Naja, weiter gesponnen müsste man dann jedem gebrauchtem Motorrad unterstellen, dass die Felgen einen weg haben könnten ;)
Manch einer stellt sich halt jedes Jahr ne neue Factory hin ohne mit der Wimper zu zucken, während jemand anders sich irgendwie 10 Scheine für eine gebrauchte mühsam zusammen spart.
Manch einer weiß über alle miesen Tricks bescheid, während jemand anders denkt, ein Auto mit frischem TÜV Siegel ist auf jeden Fall verkehrssicher und es stehen keine Reparaturen an.

Kombiniere jeweils den 2.Fall miteinander und du hast den blauäugigen Pfennigumdreher.
 
Naja, weiter gesponnen müsste man dann jedem gebrauchtem Motorrad unterstellen, dass die Felgen einen weg haben könnten
Aber meinst du nicht, dass es einen Grund gibt, warum Räder ohne Motorrad verkauft werden?
Sicherlich gibt es die Klientel, welche sich Schmiede oder Carbonräder kaufen, aber wie viele sind denn das?
Wie hoch ist das Risiko, dass die Räder doch von einer Unfallmaschine stammen?
Bei 50% bin auch ich bereit das Risiko einzugehen. Kauf ich mir zur Not halt 2 Satz und bin damit wieder beim Preis von neuen Rädern.
Aber wegen 100€?
Manchmal haben Verkäufer gebrauchter Teile halt abenteuerliche Preisvorstellungen. Und ich bin immer weniger bereit, diese mitzutragen.
 
Ja der o.g. Händler fiel mir bei meiner Suche nach Felgen auch auf und auf Nachfrage, war er aber so ehrlich und
stellte ganz klar heraus, des es Felgen seien ohne ABE. Also alles gut !! Gewünscht hätte ich mir nur, das er es ohne Anfrage
in seiner Beschreibung irgendwo dokumentiert hätte ... ! So habe ich es ihm auch 1zu1 weitergegeben ....

Konnte über einen sehr netten Foren Kollegen fasst neue Felgen erwerben, denn es muss nicht immer NEU sein und für mein Projekt
vollkommen ausreichend ... !
 
Ich verstehe nicht mal, warum man bei einem 20%igen Unterschied bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil überhaupt in Erwägung zieht sich ein Gebrauchtteil zu kaufen.
Und dazu müssen es nicht mal nachgemachte sein.
Das liegt aber eher an den teils völlig überzogenen Gebrauchtpreisen.
Ich habe mir meinen 2. Satz Gussfelgen auch lieber neu gekauft, da bin ich dann sicher, dass sie in Ordnung sind. So eine Gussfelge ist zudem auch noch etwas toleranter.
Bei gebrauchten Schmiedefelgen wäre ich erst Recht skeptisch, insbesondere bei den Pulverbeschichteten. Da sollte man dann schon besser wissen von wem sie kommen, oder sie sich zumindest vorher anschauen können.

AVDB Moto ist ja ein französischer Dealer, der überwiegend in Fernost produzierte Ware in Europa vertreibt.
Das muss nicht immer schlecht sein, aber bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wäre ich da auch eher vorsichtig.
 
Aber meinst du nicht, dass es einen Grund gibt, warum Räder ohne Motorrad verkauft werden?
Sicherlich gibt es die Klientel, welche sich Schmiede oder Carbonräder kaufen, aber wie viele sind denn das?
Ja das kann schon sein. Kann ich nicht abschätzen wie hoch da die jeweiligen Anteile/Beweggründe sind. Hier im Forum gibt's aber sicherlich einige, die nur wechseln, weil sie ne andere Farbe haben wollen.

Bei mehreren hundert € würde ich aber auch nicht einfach blind kaufen, sondern hinfahren, anfassen, gucken, mal nen Bolzen durchstecken und rotieren lassen/ auf den flachen Boden legen, beurteilen (Felge, Mensch, Umgebung) und dann zuschlagen, wenn ich ein gutes Gefühl habe. Offensichtliche Schäden sollte man auch als Laie dann vor Ort erkennen können.

Bin da ein bisschen Oldschool. Bares gegen Ware vor Ort. Hab z.B. auch keinen Paypal Account. Alles was zu weit weg ist, Kaufpreis/Entfernungs-Verhältnis, wird dann halt nicht gekauft. Über Foren habe ich auch schon mal auf die Distanz ungesehen gekauft. Allerdings von Leuten die dort mehrere Jahre bereits aktiv waren und offensichtlich auch privat sehr vernetzt mit anderen Usern, sprich greifbar.
 
So eine Gussfelge ist zudem auch noch etwas toleranter.
Kann man so und so sehen..
Ich beschäftige mich seit ca. 15 Jahren mit der zerstörungsfreien Prüfung von Aluminiumgussteilen und insbesondere Räder.
Hier bin ich einer der Hauptentwickler einer Software, die mittels Röntgenbildern Defekte im Guss erkennt.
Diese Software ist bei allen großen Räderherstellern in Europa im Einsatz und täglich werden damit mehrere 10.000 Räder geröntgt und geprüft.
Wenn man bedenkt, dass 2-3 von 100 Rädern wieder in der Schmelze landen.... hab da schon lustige Bilder gesehen.
 
Das inverkehrbringen von Fahrzeugteilen ohne ABE oder EU Zulassung ist in D verboten.
Einfach Link kopieren und an den örtlichen Zoll und das geht dann fix seiner Wege.
22a StVZO
 
Das inverkehrbringen von Fahrzeugteilen ohne ABE oder EU Zulassung ist in D verboten.
Einfach Link kopieren und an den örtlichen Zoll und das geht dann fix seiner Wege.
22a StVZO

ich vermute das ist zu kurz gesprungen, sonst dürften weder Akra noch Brembo Track Artikel verkaufen o. Reifenhändler Slicks ;)
vermutlich fehlt nur der eindeutige Hinweis, dass eine Verwendung im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt ist.
 
Wo in §22a StVZO ist bitte gleich nochmal von Felgen die Rede? Korrekt - nirgends. §22a führt einen abschließenden Katalog auf. Das würde sich auch dem geneigten Hobby-Leser erschließen, so man denn die Norm selbst Wort für Wort durchläse.
 
OK
dann haben wir unterschiedliche Gesetzestexte
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

Alle ab dem 01. Oktober 1999 gefertigten Ident- und Nachbauräder müssen mit einer
ABE-Nummer (z.B. KBA 43815) gekennzeichnet werden
. Räder die vor dem 01.10.
1999 gefertigt wurden, erfordern keine Kennzeichnung mit einer ABE-Nummer,
dürfen aber auch nach dem 01. Oktober 1999 uneingeschränkt im Markt vertrieben
werden.

Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtlinie
müssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar und
dauerhaft angegeben sein“:
o Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeichen
o Felgengröße nach Norm
o Typ und/oder Ausführungsbezeichnung
o Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)
o Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten oder
o Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnung
muss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)#
o Einpresstiefe
 
OK
dann haben wir unterschiedliche Gesetzestexte
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

Alle ab dem 01. Oktober 1999 gefertigten Ident- und Nachbauräder müssen mit einer
ABE-Nummer (z.B. KBA 43815) gekennzeichnet werden
. Räder die vor dem 01.10.
1999 gefertigt wurden, erfordern keine Kennzeichnung mit einer ABE-Nummer,
dürfen aber auch nach dem 01. Oktober 1999 uneingeschränkt im Markt vertrieben
werden.

Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtlinie
müssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar und
dauerhaft angegeben sein“:
o Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeichen
o Felgengröße nach Norm
o Typ und/oder Ausführungsbezeichnung
o Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)
o Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten oder
o Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnung
muss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)#
o Einpresstiefe

Abs. 2 bezieht sich nunmal auf den Katalog aus Abs. 1, und nicht auf alles was dir sonst noch dazu einfallen mag.

Darüber hinaus ist eine ABE keine "amtlich genehmigte Bauart", sondern eine
"allgemeine Betriebserlaubnis".
Dann zitierst du aus einer Norm mit Bezug auf "Ident- und Nachbauräder" - hat jedoch dann nichts mit 22a StVZO zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK Du bist der Checker.
Ich erspare mir Dir zu erklären wie Gesetze zu lesen sind und auch warum Felgen als Bestandteil eines Gesamtfahrzeuges, im Genehmigungsverfahren, bei Änderungen In D und der EU ein genehmigungspflichtiges Bauteil sind.
Bin raus.
Picke, Deine Frage ist oben beantwortet.
 
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