Werksgarantie-Übernahme

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GurkiHDx

fleißig dabei...
Mahlzeit,

ich habe bei einem Apriliahändler eine RSV4 RR am 12.02. gekauft. Die wurde mir vor einer Woche geliefert. Nun habe ich auch endlich alle Teile und Schriften und in der Garantiebeschreibung steht, dass der Händler innerhalb von 15 Tagen die Garantieübernahme anstoßen hätte müssen. Diese 15 Tage sind ja nun rum und der Händler hat mich darauf auch nicht aufmerksam gemacht o.ä.

Die Maschine hat noch bis Juli 2019 Werksgarantie. Das heiß für mich, ich habe jetzt, sofern es zu einem Schadenfall kommt, keine Garantieansprüche mehr? Ich hatte mir bei dem Kauf nichts gedacht und dachte, die Garantie bezieht sich dann direkt auf die Maschine und nicht auch noch auf den Halter, weshalb ich da auch nicht weiter nachgefragt habe.
Also wie bei einem Elektrogerät zum Beispiel. Wenn ich das verkaufe und der Zweitbesitzer die Rechnung hat, dann hat er ja trotzdem noch Garantie auf das Gerät. Das scheint wohl nicht der Fall zu sein, bei einem Motorrad?
 
Ok, aber der Vorbesitzer ist in diesem Garantieschrieb mit seinem (jetzt abgemeldeten) Kennzeichen, Name und Adresse eingetragen. Macht das dann nichts?
 
Motoplex
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