Schadensgutachten nach Umfaller

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Dampfplauderer

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Hi Kollegen,

ich hab die Tage schon mal geschrieben, dass letzten Sonntag meine Bella am Paso Di Giau in Südtirol umgeschmissen wurde...das ganze war ein glatter Versicherungsfall und der Verursacher war zum Glück ein deutscher, so dass die Regulierung bisher ohne Probleme verlief....da sich mir nun einige Fragen auftun habe ich hierfür einen neuen Fred erstellt.

Erstmal das Wichtigste und ich habe versprochen es zu posten: Nach dem Umfaller ist mein Moped noch ca. 2 Km gelaufen und dann in in einen sägeartigen Betrieb gegangen (Drehzahl rauf und runter zwischen 1k und 3k Umdrehungen) - Die Ursache ist nun identifiziert....die Ansaugbrücke ist "abgefallen" - Der Fehler ist eindeutig dem Umfaller zu zuweisen und somit bin ich happy das ich nicht iwie beweisen muss wie ein "Elektronik Fehler" (Lt. Dash "URGENT SERVICE") durch einen Umfaller passieren kann!

Nun zu eigentlichen Thema: Es stellt sich natürlich die Frage bei einem Umfaller, was möchte ich oder kann ich selber machen, was gebe ich zum Händler...wo akzeptiere ich die entstandene Wertminderung...?

Lt Gutachten werden folgende Punkte aufgerufen:
  • Arbeitslohn
    • Wird der nur ausgezahlt wenn den Händler direkt mit der Versicherung abrechnet?
    • Bekomme ich für Eigenleistung (weil ich gerne Schraube) auch eine Entschädigung ohne MwSt.?
  • Lackierung
    • ...gleiche Fragen wie bei Arbeitslohn
  • Ersatzteile
    • Wenn ich die Teile selbst besorge fällt auch MwSt an - D.h. die Teilekosten bekomme ich mit MwSt oder?
Kann mir jemand mit Erfahrung evtl. ein paar Tipps geben wie es bei Ihm gelaufen ist bei einem fremd verschuldeten Versicherungsfall? - Gerne auch per PN.

BTW: Mit bekannte User bekommen per PN auch detailliertere Infos zum Schaden und der Summe...

Danke Euch! - Grüße Chris_
 
Zuletzt bearbeitet:
ein frage, wieso lässt nicht alles von der werkstatt rep?

falls du darauf spekulierst etwas selbst zu machen und dafür aber auch geld ausgezahlt zu bekommen, das geht glaub nicht

entweder tatsächliche schadensabrechnung
(es wird repariert und du legst ein rechnung vor)

oder es wird fiktiv nach kostenvoranschalg abgerechnet.
(kostenvoranschlag -mwst)
 
...das ist leider genau die "ungenaue" Info die ich auch im Netz finden konnte und deshalb habe ich auch den Post erstellt...

Was ich bisher gefunden habe ist: Arbeitslohn d.h. Mechaniker und Lackierer Kosten werden nur erstattet wenn sie tatsächlich anfallen. Teile hingegen werden incl. MwSt erstattet da diese auch anfallen wenn ich mir das Zeugs selbe besorgen würde...
 
das könnte stimmen,
es heißt ja immer es wird nur das bezahlt was anfällt

aber wieso nicht vollständig rep. lassen?
 
Wenn Du den Nachweis erbringst dass das Motorrad auch neu lackiert wurde ( Bilder reichen aus) bekommst Du den Restbetrag von der Versicherung. Meine hatte mal den Ersatzwagen nicht abgerechnet, nachdem ich dann das Fahrzeug repariert und lackiert hatte habe ich denen aktuelle Bilder geschickt ( mit Tageszeitung) und die haben den Restbetrag überwiesen.
War ein Auto sollte aber keine Relevanz haben.

Gruß
Rolf
 
würd dir empfehlen dir das von vorab dann alles schriftlich von der versicherung bestätigen lassen.
 
Grundsätzlich kannst du die Arbeiten selber machen und kannst auch einen "Arbeitslohn" dafür berechnen. Ich habe aber keine Ahnung wie hoch der ist/sein kann. Wenn du eine Quittung für die in dem Gutachten beschriebenen Teile vorlegst bekommst du sie 1:1 erstattet incl. Mwst; es sei denn du bist in dem Rahmen selber Vorsteuer abzugsberechtigt. Das Gleiche gilt für die Lackierarbeiten. Wenn du die Arbeiten selber erledigst gilt es aber auch als abgeschlossen, wenn du die Sachen nach Gutachten erledigt hast. Erst in der Werkstatt kann es passieren, das noch etwas auftaucht was ein Gutachten nicht gesehen hat und könnt so im falle eines Falles noch mit auf die Reparaturrechnung kommen.
Wenn du es ganz genau wissen willst frag doch einfach mal den Versicherungsfachmann deines Vertrauens. Der kann es dir dann genau erklären.
 
Ich denke mal dass bei deiner angedachten Vorgehensweise kaum ein monetärer Vorteil raus kommt.
Da würde ich gerade bei einem so techn. komplexen Gerät lieber in die Werkstatt meines Vetrauens gehen.

Bei meinem Beispiel war es ein relativ altes Auto mit Blechschaden, da ist es (je nach Gutachten) schon mal interessant das selber zu machen.
Gruß
Rolf
 
Das ist ja kein Vollkaskoschaden.

Ist also ganz einfach. Hat mein Sohn erst diese Woche gehabt.

Einen fremdverschuldeten Schaden kann ich mir lt. Gutachten auszahlen lassen. Ohne MwSt natürlich. Die erhalte ich bei Nachweis von erbrachten Reparaturleistungen einer Werkstatt dann auch.
 
Bevor ich mir den ganzen Hassel mit Abrechnung, Mwst, Beweisen dass es repariert wurde, antue würde ich dem Händler das Ding hinstellen und repariert abholen.

Am Ende ist noch was unentdecktes kaputt dann geht der Tanz von vorne los. Und wenn das nicht sauber lackiert ist machen sie es eben nochmals.
Das ist die viel bessere Position als sich da selber reinzuhängen und am Ende vielleicht 100€ einzustreichen bei unvorhersehbarem Risiko.

Meine Meinung.
 
Genau so ist es, ab in die Werkstatt. Denn wenn sich z. B. noch irgend ein anderer Schaden, den jetzt keiner auf dem Schirm hat, herausstellt bist du auf der sicheren Seite. Es werden dann bis zu 120% vom Wiederbeschaffungswert bezahlt. Wenn du was selber machst und nach Gutachten abrechnest, war es das für die Versicherung. Ich würde hier kein Risiko eingehen. Auch wenn du das Teil mal wieder verkaufen willst, ist eine lückenlose Rechnung vom Händler abermals besser wie von der privaten Garage. Meine Meinung ;).
 
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