Autofahrer...passend dazu:
Hier geht es um vorsätzliches auffahren von Autofahrern auf Motorradfahrer !!
Pkw-Fahrer, die Bikern ins Heck fahren, begehen nur noch „einfache Körperverletzung“. (Foto: ADAC)Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem
Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen
gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt
wird.
Das Urteil löst unter Motorradfahrern Kopfschütteln aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pkw-Fahrer, der einem
Motorradfahrer absichtlich ins Heck gefahren ist, nicht wegen
gefährlicher, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt
wird. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass erst der
anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzte.
Eine gefährliche
Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein
Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde
und nicht erst der Sturz, so die Meinung der Richter. „Nach dem Gesetz
hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper
vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung
gewertet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der
Deutschen Anwaltshotline.
Der Motorradfahrer hatte sich nach dem
Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem zuständigen
Landgericht wurde der Pkw-Fahrer unter anderem wegen gefährlicher
Körperverletzung zu einer Strafe von zwei Jahren und elf Monaten
verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in
Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden war. Der Fall ging
bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter
nur eine einfache Körperverletzung begangen hatte. (Az. 4 StR 453/13).
Hab das Aktenzeichen mal gegoogelt, und es stimmt tatsächlich.
Quelle: irgend ne Seite bei Facebook.