Abnahme, Bußgeld und Strafbarkeit bei Zubehörschalldämpfern

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Wellness

hat wirklich was drauf...
da hier im forum des öfteren fragen zum selbstgravieren aufgekommen sind, setz ich mal die strafbarkeit nach ganz oben ;)

§ 267 Urkundenfälschung.

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das dürfte eigentlich alles klären....

Die nachträglich eingravierte E-Nummer in Verbindung mit der ABE stellt eine Urkunde dar und wurde ja hergestellt um den Prüfer bzw. die Polizeivollzugsbeamten zu täuschen um einer Sanktion zu entgehen.

Allein die ABE bzw der lose Zettel bringt ja gar nichts, man muss ja eine E-Nummer anbringen, damit überhaupt eine rechtliche Wirkung entsteht.

Der Graveur wird in aller Regel das garvieren was in Auftrag gegeben wurde und den interessiert das herzlich wenig, ob du dir da eine E-Nummer oder nackte Mädels drauf gravieren lassen möchtest.

Problematisch wirds eben für dich, wenn du dass Zeug in den Umlauf bringst um damit zu täuschen.

Des weiteren bringt dir die beste ABE nichts, wenn du die Grenzwerte aus den Fahrzeugpapieren so dermaßen überschreitest, dass jeder Hinterweltler Dorf- ABV das ohne porbleme feststellen kann und dich zur beweissicheren Prüfung zum Sachverständigen schickt mit einer anständigen Geräuschmessung.

Zitat: "Ich habe die Nummer da nicht rein gemacht"

es ist völlig egal wer die nummer da reingezaubert hat, sofern du damit durch die gegend fährst und die nummer, während einer kontrolle dazu benutzt, um den polizeivollzugsbeamten zu täuschen hast du das teil in den verkehr gebracht.

somit ist ein objektives tatbestandsmerkmal "in den verkehr bringen" erfüllt und es bleibt nicht nur bei der vorführung sondern eben auch die strafanzeige gemäßt 267 stgb

wie du dich natürlich vor ort äußerst, um die subjektive strafbarkeit herauszufiltern, sei mal da hingestellt.

wenn man dir dann nachweisen kann, dass es ohne erschwerende umstände festzustellen war, dass die nummer nachträglich eingraviert wurde, wirds auch hier enge für dich.

nun zum Bußgeld
Austin Racing Angabe: ok we can supply you with an ABE plate and rivets then it is for you to place onto exhaust. The db killers take it to near standard exhaust noise levels.
2 other exhausts have been sold in germany with these ABE plates


1. es kommt auf die e-nummer drauf an, denn die allein reicht eben nicht aus, entweder du hast das sachverständigenschreiben mit oder eine schriftliche abe, wo drin steht, dass das teil nicht extra abgenommen werden muss oder du hast es, auf grund des vorangegangen prüfverfahrens, gar in deine papiere eingetragen.

nehmen wir mal eine akrapovic nummer: e1 6024

da kann der prüfer feststellen, anhand der zahlen, dass das eine aprilia ist und das der endschaldämpfer unverzüglich durch einen sachverständigen abgenommen werden muss sonst erlischt die betriebserlaubnis nach § 19 (3) stvzo.

2. kann dich der ordnungshüter vor ort mit deinem motorrad stehen lassen, wenn er den anfangsverdacht hat, dass dein mopped zu laut ist.

anfangsverdacht kann begründet werden, wenn er sein geräuschpegelmessgerät an deine tüte hält und die werte zu sehr von dem wert in den papieren abweichen.

da das gerät nicht beweisverwertbar ist gehts dann ab zum tüv und da kommt dann das böse erwachen

du bist zwar nicht bei der straftat §267 stgb dabei aber du erhälts das gleiche verwarngeld als wenn du ohne e nummer herumfahren würdest.

und das wären hier:

Fahrzeugführer: 80€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte
fahrzeughalter: ca. 140€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte

das witzige ist, das ist ein fahrzeugführer und - halter tatbestand, so dass beide bestraft werden können (viele bullen machen das auch so)

das ist keine tateinheit... der halter lies das fahren zu und führer fuhr

Hier die wesentlichen verschieden Tatbestände zum nicht vorschriftsmäßigen Auspuff, da sich bezüglich des Bußgelds einiges geändert hat aber eben nur zum Bußgeld nicht der E-Nummern.

Hier nun die 3 wesentlichen Rechtsnormen und Preise:

1. Sie führten ein nicht vorschiftsmäßiges Fahrzeug (Motorrad) / 25 € + Mängelanzeige

§§23 Abs. 1, 49 StVO, § 24 StVG, 107.2 BKat

2. Ist ein Haltertatbestand - Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es Mängel aufweist. / 25 € + Mängelanzeige

§§ 31 Abs. 2, 69 a StVZO, § 24 StVG

3. übermäßige Geräuchentwicklung / 20 € + Mängelanzeige

§§ 49 Abs. 1, 69a StVZO, 24 StVG

Das waren drei 3 Tatbestände, wobei die Mängelanzeige nicht immer zwingend vom Beamten ausgeteilt wird. Je nach Faulheitsgrad und Erfahrungsgemäß Bundesland:)

Der Punkt 3 wird meistens genommen, wenn man weiß der Auspuff ist zu laut aber man kann vor Ort nicht die Art der Manipulation feststellen.

Die Bußgelder, also Erlöschen der Betriebserlaubnis 80€ 3 Punkte sind nicht mehr zulässig bzw. geht vor Gericht nicht mehr durch, da der §19 Abs. 3 StVZO weggefallen ist und die anderen Tatbestände für die Qualifizierung eine konkrete Gefahr als Erfüllungskriterium brauchen, welche man nicht begründen kann bei einenm nicht vorschriftsmäßigen Endschalldämpfer.

Verstoß Abgabenverordnung oder sogar Betrug wegen des fehlenden Katalysators kanns nicht sein, da wir keine steuerlichen Vorteile haben ob wir einen verbaut haben oder eben nicht.

Bis dahin

mfg Wellness
 
@ Wellness
einen schönen text hast du da geschrieben!

und was erwartet mich wenn mein auspuff zwar
ne abe hat aber trotzdem zu laut ist?

z.B. ne schönen dämpfer aus dem zubehör gekauft (natürlich mit ABE)
und dann ab in die nächste kontrolle.... was passiert dann wenn
der herr in grün meint das ding sei zu laut?
 
da gibs, wie immer mehrere konstelationen.

zum einen, wenn der endschalldämpfer eingetragen ist und du auch nicht manipuliert hast, kann der meinen was er will, die sind auch nicht allwissend und vor allem keine sachverständige.

zur not muss eben ein anerkannter sachverständiger die geräuchwerte bestätigen, denn vor ort kann der ordnungshüter nie eine genaue messung vornehmen, sondern nur einen anfangsverdacht begründen mit seinem messgerät.

bei der messung vor ort müssen eh noch kulanzwerte abgezogen werden und da ist man bei einem unveränderten zubehörschalldämpfer höchstwahrscheinlich eh unter dem wert in den fahrzeugpapieren.

sollte sich der wert verändert haben auf grund der lebensdauer und laufleistung, kann eine neuanschaffung bzw, reperatur erforderlich sein.
verwarngeld 20€ und mängelanzeige.

solltest du etwas an dem schalldämpfer verändert haben, sind wir wieder beim erlöschen der betriebserlaubnis.

und wie sich ein endschalldämpfer anhört ist eh hauptsächlich subjektiv.
 
aha...! :danke:

ja dann lassen wir uns mal überraschen
was die herren in grün dazu sagen wenn sie
mich schon in 18 km entfernung hören! :lol:
 
Höchststrafe sind jetzt mittlerweile 3 Punkte plus 90 Euro oder Ornungswidrigkeit 25 Euro ohne Punkte, wenn der eater nicht vorsätzlich entfernt wurde. Deshalb sage ich immer das ich den eater beim fahren verloren habe. Der Polizist darf soweit ich weiß das Motorrad nicht vor Ort still legen. Hat mich schon 2 mal erwischt :cry:
 
Stilllegen und Beschlagnahme durch die Sheriffs ist nicht. Lediglich wenn das Fahrzeug oder daran befindliche Teile als gestohlen gemeldet sind.
 
das ist kein stilllegen sondern lediglich eine untersagung der weiterfahrt, da sich das fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren zustand befindet.

solltet ihr den mangel vor ort abstellen können, dürft ihr auch weiterfahren.

plakette abkratzen ist nicht!
 
also wenn ich mir jetzt den austinracing holen sollte und die netten herren in grün halten mich an... was erwartet mich dann
 
also wenn ich mir jetzt den austinracing holen sollte und die netten herren in grün halten mich an... was erwartet mich dann

Also es wird ganz sicher nicht das Bundesverdienstkreutz werden!

Hier wird dir keiner genau sagen können was dich erwartet!
Es kommt immer drauf an, wie du den "grünen" gegenüber auftrittst und
natürlich an wen du gerade geraten bist.

Ein Freund von mit fährt seit 3 Jahren eine Ducati mit offener Termignoni
und er hat noch nicht einen cent dafür Zahlen müssen, trotz mehreren Kontrollen. Dafür kenne ich aber auch genügend andere die bereits massig Punkte gesammelt und Geld verloren haben.

Das musst du schon für dich selber entscheiden.

Gruß
 
einfach oben mal lesen, sonst würde sich das hier alles doppeln

ps. sound ist trumpf, ich weiß was mich erwartet und habe mir die austin geholt, der sound ist einfach der wahnsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
@stifler

das mag alles richtig sein, leider ist die technik der deutschen polizei veraltet und man kann die e nummer nicht in den laptop eingeben, wie es bei einem sachverständigen üblich ist.

denn dann kann in erfahrung gebracht werden, ob der auspuff eintragungsfrei oder einem sachverständigen vorgestellt werden muss.

z.b. bei den älteren akrapovic-anlagen wurde noch eine abe mitgeliefert, wobei gleich auf der 1. site stand das diese abgenommen werden muss.

das schlimme ist, der grüne muss vor ort feststellen können, dass das fahrzeug in ordnungsgemäßen zustand ist.
sollte er das aufgrund mangelnder technik nicht können, haben wir die rennerei und müssen eventuell einen nachweis hinterherschicken.
dabei enfällt aber dann das verwarngeld, sollte sich herausstellen das alles zum zeitpunkt der kontrolle in ordnung war.

aber irgendwann kommt das wirklich so wie es in dem link von stifler drin steht und immer mehr bundesländer verfügen mittlerweile über internet und laptop auf dem streifenwagen.
 
Also Leute:

Wenn einer von euch schon mal die Diskussion um das Sudelfeld in Bayern mitbekommen hat, der weiß, das die Polizei dort Motorräder beschlagnahmt hat.
Es hat sich dann im Nachhinein und in Gerichtsverhandlungen herausgestellt, das sie das nicht machen durften. Dies bringt Dir aber in diesem Moment gar nichts, da dich der Polizist einfach nicht weiterfahren lässt und für dich der Tag gelaufen ist. Du stehst da an einem herrlichen Sonntag, dein Motorrad wird mit einem Abschleppwagen abgeholt und du kannst erst am Montag dein Mopped wieder abholen, nachdem du natürlich erstmal alle Kosten dafür gezahlt hast.
Soll heißen, Du bist im Recht, aber erst Monate später und dann auch nur wenn Du den langen Weg über Rechtsanwalt und Gerichtsverhandlung gehst. Aber dieser Motorrad-Tag ist im Arsch wenn der Polizist auf stur schaltet!
 
die problematik ist nicht der nicht eingetragene auspuff, sondern wenn man in eine kontrolle gerät, bei der ein ahnungsloser motorradfahrerhassender bulle die kontrolle durchführt....der alptraum der meisten motorradfahrer

was in bayern abläuft ist wirklich am rande der legalität aber bei den meisten klappt es leider, die zahlen ohne nachzufragen -heul:
 
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