da hier im forum des öfteren fragen zum selbstgravieren aufgekommen sind, setz ich mal die strafbarkeit nach ganz oben
§ 267 Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das dürfte eigentlich alles klären....
Die nachträglich eingravierte E-Nummer in Verbindung mit der ABE stellt eine Urkunde dar und wurde ja hergestellt um den Prüfer bzw. die Polizeivollzugsbeamten zu täuschen um einer Sanktion zu entgehen.
Allein die ABE bzw der lose Zettel bringt ja gar nichts, man muss ja eine E-Nummer anbringen, damit überhaupt eine rechtliche Wirkung entsteht.
Der Graveur wird in aller Regel das garvieren was in Auftrag gegeben wurde und den interessiert das herzlich wenig, ob du dir da eine E-Nummer oder nackte Mädels drauf gravieren lassen möchtest.
Problematisch wirds eben für dich, wenn du dass Zeug in den Umlauf bringst um damit zu täuschen.
Des weiteren bringt dir die beste ABE nichts, wenn du die Grenzwerte aus den Fahrzeugpapieren so dermaßen überschreitest, dass jeder Hinterweltler Dorf- ABV das ohne porbleme feststellen kann und dich zur beweissicheren Prüfung zum Sachverständigen schickt mit einer anständigen Geräuschmessung.
Zitat: "Ich habe die Nummer da nicht rein gemacht"
es ist völlig egal wer die nummer da reingezaubert hat, sofern du damit durch die gegend fährst und die nummer, während einer kontrolle dazu benutzt, um den polizeivollzugsbeamten zu täuschen hast du das teil in den verkehr gebracht.
somit ist ein objektives tatbestandsmerkmal "in den verkehr bringen" erfüllt und es bleibt nicht nur bei der vorführung sondern eben auch die strafanzeige gemäßt 267 stgb
wie du dich natürlich vor ort äußerst, um die subjektive strafbarkeit herauszufiltern, sei mal da hingestellt.
wenn man dir dann nachweisen kann, dass es ohne erschwerende umstände festzustellen war, dass die nummer nachträglich eingraviert wurde, wirds auch hier enge für dich.
nun zum Bußgeld
Austin Racing Angabe: ok we can supply you with an ABE plate and rivets then it is for you to place onto exhaust. The db killers take it to near standard exhaust noise levels.
2 other exhausts have been sold in germany with these ABE plates
1. es kommt auf die e-nummer drauf an, denn die allein reicht eben nicht aus, entweder du hast das sachverständigenschreiben mit oder eine schriftliche abe, wo drin steht, dass das teil nicht extra abgenommen werden muss oder du hast es, auf grund des vorangegangen prüfverfahrens, gar in deine papiere eingetragen.
nehmen wir mal eine akrapovic nummer: e1 6024
da kann der prüfer feststellen, anhand der zahlen, dass das eine aprilia ist und das der endschaldämpfer unverzüglich durch einen sachverständigen abgenommen werden muss sonst erlischt die betriebserlaubnis nach § 19 (3) stvzo.
2. kann dich der ordnungshüter vor ort mit deinem motorrad stehen lassen, wenn er den anfangsverdacht hat, dass dein mopped zu laut ist.
anfangsverdacht kann begründet werden, wenn er sein geräuschpegelmessgerät an deine tüte hält und die werte zu sehr von dem wert in den papieren abweichen.
da das gerät nicht beweisverwertbar ist gehts dann ab zum tüv und da kommt dann das böse erwachen
du bist zwar nicht bei der straftat §267 stgb dabei aber du erhälts das gleiche verwarngeld als wenn du ohne e nummer herumfahren würdest.
und das wären hier:
Fahrzeugführer: 80€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte
fahrzeughalter: ca. 140€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte
das witzige ist, das ist ein fahrzeugführer und - halter tatbestand, so dass beide bestraft werden können (viele bullen machen das auch so)
das ist keine tateinheit... der halter lies das fahren zu und führer fuhr
Hier die wesentlichen verschieden Tatbestände zum nicht vorschriftsmäßigen Auspuff, da sich bezüglich des Bußgelds einiges geändert hat aber eben nur zum Bußgeld nicht der E-Nummern.
Hier nun die 3 wesentlichen Rechtsnormen und Preise:
1. Sie führten ein nicht vorschiftsmäßiges Fahrzeug (Motorrad) / 25 € + Mängelanzeige
§§23 Abs. 1, 49 StVO, § 24 StVG, 107.2 BKat
2. Ist ein Haltertatbestand - Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es Mängel aufweist. / 25 € + Mängelanzeige
§§ 31 Abs. 2, 69 a StVZO, § 24 StVG
3. übermäßige Geräuchentwicklung / 20 € + Mängelanzeige
§§ 49 Abs. 1, 69a StVZO, 24 StVG
Das waren drei 3 Tatbestände, wobei die Mängelanzeige nicht immer zwingend vom Beamten ausgeteilt wird. Je nach Faulheitsgrad und Erfahrungsgemäß Bundesland
Der Punkt 3 wird meistens genommen, wenn man weiß der Auspuff ist zu laut aber man kann vor Ort nicht die Art der Manipulation feststellen.
Die Bußgelder, also Erlöschen der Betriebserlaubnis 80€ 3 Punkte sind nicht mehr zulässig bzw. geht vor Gericht nicht mehr durch, da der §19 Abs. 3 StVZO weggefallen ist und die anderen Tatbestände für die Qualifizierung eine konkrete Gefahr als Erfüllungskriterium brauchen, welche man nicht begründen kann bei einenm nicht vorschriftsmäßigen Endschalldämpfer.
Verstoß Abgabenverordnung oder sogar Betrug wegen des fehlenden Katalysators kanns nicht sein, da wir keine steuerlichen Vorteile haben ob wir einen verbaut haben oder eben nicht.
Bis dahin
mfg Wellness

§ 267 Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das dürfte eigentlich alles klären....
Die nachträglich eingravierte E-Nummer in Verbindung mit der ABE stellt eine Urkunde dar und wurde ja hergestellt um den Prüfer bzw. die Polizeivollzugsbeamten zu täuschen um einer Sanktion zu entgehen.
Allein die ABE bzw der lose Zettel bringt ja gar nichts, man muss ja eine E-Nummer anbringen, damit überhaupt eine rechtliche Wirkung entsteht.
Der Graveur wird in aller Regel das garvieren was in Auftrag gegeben wurde und den interessiert das herzlich wenig, ob du dir da eine E-Nummer oder nackte Mädels drauf gravieren lassen möchtest.
Problematisch wirds eben für dich, wenn du dass Zeug in den Umlauf bringst um damit zu täuschen.
Des weiteren bringt dir die beste ABE nichts, wenn du die Grenzwerte aus den Fahrzeugpapieren so dermaßen überschreitest, dass jeder Hinterweltler Dorf- ABV das ohne porbleme feststellen kann und dich zur beweissicheren Prüfung zum Sachverständigen schickt mit einer anständigen Geräuschmessung.
Zitat: "Ich habe die Nummer da nicht rein gemacht"
es ist völlig egal wer die nummer da reingezaubert hat, sofern du damit durch die gegend fährst und die nummer, während einer kontrolle dazu benutzt, um den polizeivollzugsbeamten zu täuschen hast du das teil in den verkehr gebracht.
somit ist ein objektives tatbestandsmerkmal "in den verkehr bringen" erfüllt und es bleibt nicht nur bei der vorführung sondern eben auch die strafanzeige gemäßt 267 stgb
wie du dich natürlich vor ort äußerst, um die subjektive strafbarkeit herauszufiltern, sei mal da hingestellt.
wenn man dir dann nachweisen kann, dass es ohne erschwerende umstände festzustellen war, dass die nummer nachträglich eingraviert wurde, wirds auch hier enge für dich.
nun zum Bußgeld
Austin Racing Angabe: ok we can supply you with an ABE plate and rivets then it is for you to place onto exhaust. The db killers take it to near standard exhaust noise levels.
2 other exhausts have been sold in germany with these ABE plates
1. es kommt auf die e-nummer drauf an, denn die allein reicht eben nicht aus, entweder du hast das sachverständigenschreiben mit oder eine schriftliche abe, wo drin steht, dass das teil nicht extra abgenommen werden muss oder du hast es, auf grund des vorangegangen prüfverfahrens, gar in deine papiere eingetragen.
nehmen wir mal eine akrapovic nummer: e1 6024
da kann der prüfer feststellen, anhand der zahlen, dass das eine aprilia ist und das der endschaldämpfer unverzüglich durch einen sachverständigen abgenommen werden muss sonst erlischt die betriebserlaubnis nach § 19 (3) stvzo.
2. kann dich der ordnungshüter vor ort mit deinem motorrad stehen lassen, wenn er den anfangsverdacht hat, dass dein mopped zu laut ist.
anfangsverdacht kann begründet werden, wenn er sein geräuschpegelmessgerät an deine tüte hält und die werte zu sehr von dem wert in den papieren abweichen.
da das gerät nicht beweisverwertbar ist gehts dann ab zum tüv und da kommt dann das böse erwachen
du bist zwar nicht bei der straftat §267 stgb dabei aber du erhälts das gleiche verwarngeld als wenn du ohne e nummer herumfahren würdest.
und das wären hier:
Fahrzeugführer: 80€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte
fahrzeughalter: ca. 140€ + 25 € verwaltungsgebühren + 3 punkte
das witzige ist, das ist ein fahrzeugführer und - halter tatbestand, so dass beide bestraft werden können (viele bullen machen das auch so)
das ist keine tateinheit... der halter lies das fahren zu und führer fuhr
Hier die wesentlichen verschieden Tatbestände zum nicht vorschriftsmäßigen Auspuff, da sich bezüglich des Bußgelds einiges geändert hat aber eben nur zum Bußgeld nicht der E-Nummern.
Hier nun die 3 wesentlichen Rechtsnormen und Preise:
1. Sie führten ein nicht vorschiftsmäßiges Fahrzeug (Motorrad) / 25 € + Mängelanzeige
§§23 Abs. 1, 49 StVO, § 24 StVG, 107.2 BKat
2. Ist ein Haltertatbestand - Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es Mängel aufweist. / 25 € + Mängelanzeige
§§ 31 Abs. 2, 69 a StVZO, § 24 StVG
3. übermäßige Geräuchentwicklung / 20 € + Mängelanzeige
§§ 49 Abs. 1, 69a StVZO, 24 StVG
Das waren drei 3 Tatbestände, wobei die Mängelanzeige nicht immer zwingend vom Beamten ausgeteilt wird. Je nach Faulheitsgrad und Erfahrungsgemäß Bundesland

Der Punkt 3 wird meistens genommen, wenn man weiß der Auspuff ist zu laut aber man kann vor Ort nicht die Art der Manipulation feststellen.
Die Bußgelder, also Erlöschen der Betriebserlaubnis 80€ 3 Punkte sind nicht mehr zulässig bzw. geht vor Gericht nicht mehr durch, da der §19 Abs. 3 StVZO weggefallen ist und die anderen Tatbestände für die Qualifizierung eine konkrete Gefahr als Erfüllungskriterium brauchen, welche man nicht begründen kann bei einenm nicht vorschriftsmäßigen Endschalldämpfer.
Verstoß Abgabenverordnung oder sogar Betrug wegen des fehlenden Katalysators kanns nicht sein, da wir keine steuerlichen Vorteile haben ob wir einen verbaut haben oder eben nicht.
Bis dahin
mfg Wellness