das sehe ich anderst.
man fährt ohne betriebserlaubnis, folglich erlischt der versicherungsschutz.
baut man nun einen unfall, an dem man schuld hat/teilschuld bekommt, in einen unfall verwickelt wird oder es zu einem personenschaden kommt (vorderrad in kurve eingeklappt o. ä.), wird ein sachverständiger hinzugerufen. falls dem die manipulation am auspuff auffällt, wird er dies der versicherung entsprechend in einem bericht mitteilen.
die versicherung muss sich nun keine großen ausreden mehr suchen, um nicht bezahlen zu müssen. das weiß jeder, eine versicherung wird sich immer sträuben etwas bezahlen zu müssen.
Für die Versicherung wird das erst interressant, wenn die Veränderung den Unfall ausgelöst, oder den Hergang beeinflusst hat.
sollte dies so sein, warum braucht man dann für einen auspuff ne abe oder dergleichen? nur damit ich bei ner kontrolle strafe zahlen und vater staat unterstützen darf? wohl kaum.
dann würde dies ja im umkehrschluss bedeuten, dass ich als gegenargument behaupten könnte, ich habe den auspuff gekürzt, um im sturzfall weniger splitternde teile auf der straße zu verteilen
ein zu kurzer auspuff kann meines erachtens nämlich so gut wie nie schuld an nem unfall tragen (lautstärke lass ich mal außen vor)...