Bereifung Dorsoduro 1200

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Der Tüv - Prüfer wies mich allerdings noch daraufhin, daß ich eigentlich, bevor ich zum Tüv fahre, ich zuerst zu der Zulassungstelle hätte fahren und die meine aus dem Internet herunter geladene Reifenfreigabe des Reifenherstellers nämlich hätte dort beglaubigen müßen.
Das kommt wohl daher das irgendein Astloch irgendwann mal so eine Reifenfreigabe mit Photoshop o.ä. gefälscht hat (ohne Worte 😅).
 
So, die Reifen mit der neuen Hinterradreifengröße sowie Typ sind vom Tüv abgenommen
Nur um es richtig zu verstehen.
Hast du jetzt die neue Größe eingetragen, oder die neue Größe ausschließlich in Verbindung mit diesem Reifentyp (quasi Reifenbindung)?
 
Nur um es richtig zu verstehen.
Hast du jetzt die neue Größe eingetragen, oder die neue Größe ausschließlich in Verbindung mit diesem Reifentyp (quasi Reifenbindung)?
HR - Größe hi. und Reifentypen des Herstellers gemäß dessen Freigabe. Nur die Größe war auf Nachfragen nicht möglich.
 
HR - Größe hi. und Reifentypen des Herstellers gemäß dessen Freigabe. Nur die Größe war auf Nachfragen nicht möglich.
Was nach EU Recht aber letztendlich nicht erlaubt ist. Noch dazu sind Reifen Freigabe der Hersteller auch nichts mehr wert. War bei meiner SV aber das gleiche Spiel.

Edit in Langversion🙈
...
Ein Eintragung mit Reifenbindung die es im EU Recht nicht mehr gibt (bzw gar nicht zulässig ist) aufgrund einer Reifenfreigabe die keinerlei Gültigkeit mehr hat. Ja du hättest auch mit ner Photoshop Kopie hingehen können. Das ist genau mein Humor. Letztendlich Geldmache da dir jeder schlechtgelaunte Cop die Eintragung anzweifelt. Und beim nächsten Reifen darfst dir wieder was eintragen lassen, da am besten auch wieder ohne rechtliche Grundlage 🤣🤣🤣
 
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Was nach EU Recht aber letztendlich nicht erlaubt ist. Noch dazu sind Reifen Freigabe der Hersteller auch nichts mehr wert. War bei meiner SV aber das gleiche Spiel.

Edit in Langversion🙈
...
Ein Eintragung mit Reifenbindung die es im EU Recht nicht mehr gibt (bzw gar nicht zulässig ist) aufgrund einer Reifenfreigabe die keinerlei Gültigkeit mehr hat. Ja du hättest auch mit ner Photoshop Kopie hingehen können. Das ist genau mein Humor. Letztendlich Geldmache da dir jeder schlechtgelaunte Cop die Eintragung anzweifelt. Und beim nächsten Reifen darfst dir wieder was eintragen lassen, da am besten auch wieder ohne rechtliche Grundlage 🤣🤣🤣
Kurz und bündig: Du liegst falsch, da die Eintragung nach dem neu geltenden EU - Recht gemäß der mir vorliegenden Reifenfreigabe und der Infos von der HP des Herstellers erfolgte. Allerdings das hier weiter auszuführen, ist mir zu mühselig und führt hier auch nur zu endlos Diskussionen. P.S.: Jeder kann das übrigens so handhaben und machen mit Reifeneintragungen, wie er es selbst für richtig hält. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kurz und bündig: Du liegst falsch, da die Eintragung nach dem neu geltenden EU - Recht gemäß der mir vorliegenden Reifenfreigabe und der Infos von der HP des Herstellers erfolgte. Allerdings das hier weiter auszuführen, ist mir zu mühselig und führt hier auch nur zu endlos Diskussionen. P.S.: Jeder kann das übrigens so handhaben und machen mit Reifeneintragungen, wie er es selbst für richtig hält. ;)
Muss ich auch enttäuschen. Reifenbindungen sind nicht mehr zulässig. Reifenfreigaben der Hersteller zu abweichender Dimension der Bereifung sind ungültig.

Das einzige was richtig ist, die neue Größe der Bereifung Muss eingetragen sein. Dies kann aber nicht Aufgrund einer Reifenfreigabe geschehen. Sondern ist unter Berücksichtigung von Lastindex, Geschwindigkeitsindex, Freigängigkeit, Tachobweichung und evtl. Fahrwerks-Geomatriebeeinflussung zu prüfen.

Nur weil ein TÜV das anders einträgt ist es noch lange nicht korrekt.
 
So ist meine Reifenfreigabe vom Inhalt her aufgebaut. Die Original - Überschrift lautet übrigens: Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern mit EU - Typgenehmigungen. Stammt übrigens vom 24.11.2021. Der Hersteller kann zwangsläufig nur für seine Produkte eine entsprechende Freigabe erteilen. Und der Tüv muß dann wiederum die Reifenmarke wie auch die Reifentypen eintragen, mit denen die von Dir erwähnten Testversuche durch geführt wurden sind. Sonst macht das Ganze ja auch keinen Sinn. Das Ganze ist also korrekt abgelaufen. Punkt.
 
So ist meine Reifenfreigabe vom Inhalt her aufgebaut. Die Original - Überschrift lautet übrigens: Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern mit EU - Typgenehmigungen. Stammt übrigens vom 24.11.2021. Der Hersteller kann zwangsläufig nur für seine Produkte eine entsprechende Freigabe erteilen. Und der Tüv muß dann wiederum die Reifenmarke wie auch die Reifentypen eintragen, mit denen die von Dir erwähnten Testversuche durch geführt wurden sind. Sonst macht das Ganze ja auch keinen Sinn. Das Ganze ist also korrekt abgelaufen. Punkt.
Absolut korrekt.
Das nach EU Recht keine Reifenbindungen zulässig sind ist auch nicht korrekt.
Wenn durch Hersteller des Reifens oder Fahrzeuges technisch begründbar sind diese Bindungen schon immer zulässig.
Im genannten Fall ist bei Änderung der OE Grösse selbstverständlich die Bindung an Marke und Profil zwingend einzutragen.
Woher soll ein anderer Reifenhersteller den wissen ob seine Reifen mit abweichender Reifengrösse am Fahrzeug funktioniert.
 
Wenn das eine "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen" statt einer Freigabe ist dann sieht das ganze anders aus. Aber bisher sprachst du nur von einer Freigabe.

Wermutstropfen bleibt dann natürlich die Reifenbindung die aber aus der Grundlage der Herstellerbescheinigung resultiert. Da wäre ich eher den Weg ohne Reifenbindung gegangen der auch geht und das gleiche kostet.
 
Woher soll ein anderer Reifenhersteller den wissen ob seine Reifen mit abweichender Reifengrösse am Fahrzeug funktioniert.
Ich schätze mal mit der gleichen Begründung wie bei den Original Größen 😂
Da darf ich ja mittlerweile auch jeden Reifen in jeglicher Kombination fahren, auch die Marken mischen und muss nur noch aufpassen, dass ich Radial und Diagonal nicht verwechsle.
Und das unabhängig davon, ob der Hersteller des Reifens jemals Fahrversuche auf diesem speziellen Modell unternommen hat.
Ob das Sinn macht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
 
Absolut korrekt.
Das nach EU Recht keine Reifenbindungen zulässig sind ist auch nicht korrekt.
Wenn durch Hersteller des Reifens oder Fahrzeuges technisch begründbar sind diese Bindungen schon immer zulässig.
Im genannten Fall ist bei Änderung der OE Grösse selbstverständlich die Bindung an Marke und Profil zwingend einzutragen.
Woher soll ein anderer Reifenhersteller den wissen ob seine Reifen mit abweichender Reifengrösse am Fahrzeug funktioniert.
Naja, natürlich kann der Hersteller weder jede Konstellation noch jeden Umbau abdecken und verantworten. Das ist Aufgabe des TÜV.

Ich hab das gleiche ohne Dokument hinter mir. Noch dazu wenn 190er A funktioniert, funktioniert auch 190er B. So ja auch die Argumentation bei Serienbereifung. Und wenn es marginale unterschiede gibt so wird diese kein Prüfer "erfahren" können. Bleibt letztendlich Geldmacherei
 
Diese von mir zitierte Herstellerbescheinigung findet man auf dessen HP unter der Rubrik Reifenfreigabe. :)
Sei es drum, die von mir gewählte Reifenkombi funktioniert für mich und was will ich mehr.
 
Ich schätze mal mit der gleichen Begründung wie bei den Original Größen 😂
Da darf ich ja mittlerweile auch jeden Reifen in jeglicher Kombination fahren, auch die Marken mischen und muss nur noch aufpassen, dass ich Radial und Diagonal nicht verwechsle.
Und das unabhängig davon, ob der Hersteller des Reifens jemals Fahrversuche auf diesem speziellen Modell unternommen hat.
Ob das Sinn macht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
wir reden von anderen Grössen also anderen Reifenkonturen...
 
Naja, natürlich kann der Hersteller weder jede Konstellation noch jeden Umbau abdecken und verantworten. Das ist Aufgabe des TÜV.

Ich hab das gleiche ohne Dokument hinter mir. Noch dazu wenn 190er A funktioniert, funktioniert auch 190er B. So ja auch die Argumentation bei Serienbereifung. Und wenn es marginale unterschiede gibt so wird diese kein Prüfer "erfahren" können. Bleibt letztendlich Geldmacherei
Geldmacherei korrekt
TÜV Kompetenz > Kompetenz Testfahrer Industrie wohl kaum, die ehemaliger Reifenfreigaben haben das ausreichend, seriös geprüft und kostenfrei abgedeckt.
Wenn TÜV Änderung ohne Herstellerbindung einträgt haftet auch der TÜV-Prüfer im Schadensfall und nicht der Reifenhersteller B
 
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