Bin ich einem Betrug aufgesessen?

WSC-Neuss Shop

paparemo

Dauerposter....
Hallo,
mich beschäftigt eine Sache ganz extrem.
im Januar 2013 habe ich eine TuonoV4 APRC als Vorführfahrzeug gekauft.
Mit 8.290 km. EZ 2011 (Händler sitzt 350 km weg von mir)
Nun kommen mir im Nachhinein einige Sachen sehr komisch vor.
1. Lt. Papiere hat das Fahrzeug jeweils nur 1 Jahr Tüv bekommen.
D.H. es ist als ein Selbstfahrmietfahrzeug angemeldet gewesen. Also kein klassischer Vorführer.:x
Ebenso frage ich mich wo das Fahrzeug vermietet war. Im Dez 2012 weist das Serviceheft einen Servive bei KM 7.250 km aus. Im Januar bei Übergabe (31.1) beträgt der KM Stand 8.290 km. 1000km im Winter innerhalb von einem Monat als Forführer? Konisch.
2. An der Schwinge ist die linke Aufnahme für den MontageStänder abgebrochen.
Lt. Händler ist das Fahrzeug vor dem Laden mal umgekippt und dabei ist die Aufnahme abgebrochen.
Nun bin ich zum 10.000 Service bei meinem ortsansäsiigen Händler gewesen. Ergebniss: am Rahmen hinter dem Schalthebel
ist eine weitere Beschädigung. Der Schalthebel wurde anscheinend auch schon einmal erneurt.
Mein Händler ist der festen Ansicht das diese Dinge nicht von einem Umkippen kommen können.
Weiterhin sei das Fahrzeug Aufgrund der Beschädigungen an Rahmen und Schwinge als Totalschaden einzustufen.
Nun bin ich natürlich auf 180.
Mein Vertrag weist ein Vorführfahrzeug aus. Hätte der Händler den Status als Mietfahrzeug angeben müssen?
Habe ich die Möglichkeit irgendwo einzusehen ob Versicherungsschäden zu dem Fahrzeug abgerechnet wurden?
Im Vertrag sind keine Schäden angegeben. Jedoch findet sich auch kein Satz über die Unfallfreiheit.
Bei Fahrzeugübergabe ist ein Zeuge bei gewesen, welcher die Erleuterungen der Händlers zur Beschädigung (Umgekippt) bestätigen kann.
Selbst wenn der Schaden von einem Umkippen kommt, hätte der Händler mich auf die Auswirkungen hinweisen müssen.? (Totalschaden)
Leider ist der Kauf inzwischen über ein Jahr her.
Was kann ich nun machen??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
mich beschäftigt eine Sache ganz extrem.
im Januar 2013 habe ich eine TuonoV4 APRC als Vorführfahrzeug gekauft.
Mit 8.290 km. EZ 2011 (Händler sitzt 350 km weg von mir)
Nun kommen mir im Nachhinein einige Sachen sehr komisch vor.
1. Lt. Papiere hat das Fahrzeug jeweils nur 1 Jahr Tüv bekommen.
D.H. es ist als ein Selbstfahrmietfahrzeug angemeldet gewesen. Also kein klassischer Vorführer.:x
Ebenso frage ich mich wo das Fahrzeug vermietet war. Im Dez 2012 weist das Serviceheft einen Servive bei KM 7.250 km aus. Im Januar bei Übergabe (31.1) beträgt der KM Stand 8.290 km. 1000km im Winter innerhalb von einem Monat als Forführer? Konisch.
2. An der Schwinge ist die linke Aufnahme für den MontageStänder abgebrochen.
Lt. Händler ist das Fahrzeug vor dem Laden mal umgekippt und dabei ist die Aufnahme abgebrochen.
Nun bin ich zum 10.000 Service bei meinem ortsansäsiigen Händler gewesen. Ergebniss: am Rahmen hinter dem Schalthebel
ist eine weitere Beschädigung. Der Schalthebel wurde anscheinend auch schon einmal erneurt.
Mein Händler ist der festen Ansicht das diese Dinge nicht von einem Umkippen kommen können.
Weiterhin sei das Fahrzeug Aufgrund der Beschädigungen an Rahmen und Schwinge als Totalschaden einzustufen.
Nun bin ich natürlich auf 180.
Mein Vertrag weist ein Vorführfahrzeug aus. Hätte der Händler den Status als Mietfahrzeug angeben müssen?
Habe ich die Möglichkeit irgendwo einzusehen ob Versicherungsschäden zu dem Fahrzeug abgerechnet wurden?
Im Vertrag sind keine Schäden angegeben. Jedoch findet sich auch kein Satz über die Unfallfreiheit.
Bei Fahrzeugübergabe ist ein Zeuge bei gewesen, welcher die Erleuterungen der Händlers zur Beschädigung (Umgekippt) bestätigen kann.
Selbst wenn der Schaden von einem Umkippen kommt, hätte der Händler mich auf die Auswirkungen hinweisen müssen.? (Totalschaden)
Leider ist der Kauf inzwischen über ein Jahr her.
Was kann ich nun machen??


Papiere bekommst doch sofort mit ... Das 1 Jahr
TÜV Härte dich doch sofort stutzig machen müssen ...

Zum Rest ... Da du in der Beweis Pflicht bist ... Musst
Dir ein Gutachter bestellen und wenn der "
Totalschaden " bestätigt dann
Mangel anmahnen ... Frist setzen ... Und
Nach Ablauf Rückabwicklung Kaufvertrag fordern


Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo,
mich beschäftigt eine Sache ganz extrem.
im Januar 2013 habe ich eine TuonoV4 APRC als Vorführfahrzeug gekauft.
Mit 8.290 km. EZ 2011 (Händler sitzt 350 km weg von mir)
Nun kommen mir im Nachhinein einige Sachen sehr komisch vor.
1. Lt. Papiere hat das Fahrzeug jeweils nur 1 Jahr Tüv bekommen.
D.H. es ist als ein Selbstfahrmietfahrzeug angemeldet gewesen. Also kein klassischer Vorführer.:x
Ebenso frage ich mich wo das Fahrzeug vermietet war. Im Dez 2012 weist das Serviceheft einen Servive bei KM 7.250 km aus. Im Januar bei Übergabe (31.1) beträgt der KM Stand 8.290 km. 1000km im Winter innerhalb von einem Monat als Forführer? Konisch.
2. An der Schwinge ist die linke Aufnahme für den MontageStänder abgebrochen.
Lt. Händler ist das Fahrzeug vor dem Laden mal umgekippt und dabei ist die Aufnahme abgebrochen.
Nun bin ich zum 10.000 Service bei meinem ortsansäsiigen Händler gewesen. Ergebniss: am Rahmen hinter dem Schalthebel
ist eine weitere Beschädigung. Der Schalthebel wurde anscheinend auch schon einmal erneurt.
Mein Händler ist der festen Ansicht das diese Dinge nicht von einem Umkippen kommen können.
Weiterhin sei das Fahrzeug Aufgrund der Beschädigungen an Rahmen und Schwinge als Totalschaden einzustufen.
Nun bin ich natürlich auf 180.
Mein Vertrag weist ein Vorführfahrzeug aus. Hätte der Händler den Status als Mietfahrzeug angeben müssen?
Habe ich die Möglichkeit irgendwo einzusehen ob Versicherungsschäden zu dem Fahrzeug abgerechnet wurden?
Im Vertrag sind keine Schäden angegeben. Jedoch findet sich auch kein Satz über die Unfallfreiheit.
Bei Fahrzeugübergabe ist ein Zeuge bei gewesen, welcher die Erleuterungen der Händlers zur Beschädigung (Umgekippt) bestätigen kann.
Selbst wenn der Schaden von einem Umkippen kommt, hätte der Händler mich auf die Auswirkungen hinweisen müssen.? (Totalschaden)
Leider ist der Kauf inzwischen über ein Jahr her.
Was kann ich nun machen??


Papiere bekommst doch sofort mit ... Das 1 Jahr
TÜV hätte dich doch sofort stutzig machen müssen ...

Zum Rest ... Da du in der Beweis Pflicht bist ... Musst
Dir ein Gutachter bestellen und wenn der "
Totalschaden " bestätigt dann
Mangel anmahnen ... Frist setzen ... Und
Nach Ablauf Rückabwicklung Kaufvertrag fordern


Mit freundlichen Grüßen
 
Was mir nicht ganz klar ist, einen Rahmen und eine Schwinge kann man erneuern, warum soll das dann einen Totalschaden sein?

Gruß
Uli
 
Ich schätze das es in Richtung Wirtschaftlicher Totalschaden geht , was er damit meint? Da kommen schon ein paar Tausender zusammen ....
 
Moin,

ob man rechtlich was machen kann, wird dir nur ein Anwalt sagen können. Alles andere ist Stochern im Nebel.
Das fängt schon damit an, ob man einen Vorführer mit einem Mietfahrzeug gleichsetzen kann. Wo liegt der Unterschied? Bei beiden Varianten kann der Interessent davon ausgehen, dass wechselnde Benutzer das Fahrzeug geführt haben. Ist das ein justiziabler Unterschied? Weiss ich nicht!
Wenn du aber meine Meinung hören willst: Da der Verkäufer einige Mängel nicht benannt hat, die eine seriöse Fachwerkstatt aber nachgewiesen hat, geht da sicherlich was in Richtung Schadenersatz oder Rückabwicklung.

Gruß
Donnerlittchen
 
Was wissentlich vom Verkäufer verschwiegen wurde berechtigt zum Schadensersatz Anspruch. Das weiß jeder Händler, also Vorsicht. Erst ein mal stellt sich die Frage ob du das möpi behalten willst dann kannst evtl den wertnachteil vom Händler bekommen


Gesendet von meinem Mobilephone
 
Frag Deinen Anwalt, ob arglistige Täuschung des Verkäufers wegen Verschweigens des Schadenumfanges und Vertuschung ("Motorrad nur umgefallen") vorliegt, und ob Du deswegen den Kaufvertrag anfechten kannst.

Parallel würde ich den Verkäufer auf seiner facebook-Seite damit konfrontieren und der örtlichen Presse Story und Bilder zukommen lassen. Als mein Händler mir seinerzeit die vertraglich vereinbarte (Freischaltung der) Garantie meiner RSV 4 Factory monatelang vorenthalten hat, hab ich es genauso gemacht. Nach ein paar Wochen Kampf war die Garantie freigeschaltet.
 
Naja ob es gleich bei FB sein muss, weiß ich nicht. Erstmal Anwalt, Unterlagen sammeln, etc. Dann Händler kontaktieren denke ich.

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
 
Ja zum Anwalt werde ich die Woche gleich mal marschieren.
Ich komme mir einwenig verarscht vor, von dem Typen.
 
Anwalt kostet (erst mal) Geld. Facebook etc. nicht. Außerdem: Wenn der so braun ist, wird er sich mit Händen und Füßen wehren. Ich würde ihm mit Anwalt und Anfechtung drohen und eine Frist setzen. Wenn das nichts nutzt, Öffentlichkeit herstellen. Dazu gehört, dass Du den Händlernamen mal postest und ihn dezent auf die Diskussion hier hinweist. Mit ein wenig Glück kannst Du Dir dann den Weg zum Anwalt und das damit verbundene Geld sparen.

Hier mal mein Beispiel: http://tinyurl.com/l2y3yw6
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielleicht hat er eine Rechtsschutz...

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
 
Das wäre natürlich sehr gut. Nur wenn sich der Händler verweigert, geht das vor Gericht und kann Monate dauern. Ich kann nur sagen, bei mir hat sich in dem Moment was bewegt, als der Händler in der öffentlichen Schusslinie stand. Da hatte ich ihm zuvor auch schon ohne Erfolg juristische Schritte angedroht.

Toll war auch, wie die Jungs hier aus dem Forum auf dem Händlerauftritt bei Facebook gepostet haben.
 
Rechtsschutz habe ich natürlich :)
Habe keinen Bock mich mit dem Händler abzugeben, zu drohen, Fristen zu setzen ect.
Wenn dann werde ich gleich Nägel mit Köpfen machen. Was soll das rumgeeier davor.
Fakt ist, das er mir anscheinend nicht ganz ehrlich war und gravierende Dinge verschwiegen hat.
Ich hasse solche Menschen. Ein Mann ein Wort. Ich bin auch im Handel tätig. Mein Leitspruch "Teu und Ehre eines hanseatischen Kaufmanns"
Die Norddeutschen wissen was darunter zu verstehen ist. Leider gibt es immer weniger, die sowas beherzigen.
Nun gilt es erstmal die Vermutungen nachzuweisen. Vorher möchte ich niemanden öffentlich an den Pranger stellen.
Ein Gutachter wird schon feststellen können, welche Krafteinwirkungen notwendig sind um diese Schäden hervorzurufen. Der Anwalt wird mir dann sicherlich auch sagen können, ob eine Mietfahrzeug im Kaufvertrag auch als ein solches erwähnt werden muss.
Und die Nutzung zwischen Vorführer und Mietsache ist schon unterschiedlich.
Ein Mietfahrzeug kann "jeder" sich holen.
Beim Vorführer schaue ich als Händler schon, wem ich das Ding zur probefahrt überlasse.
Auch die 1000km im Januar sind sicherlich nicht in einer Großstadt auf Probefahr entstanden.
Zu der Jahreszeit geht mann eher in Südeuropa auf die Renstrecke. Zumal der Händler in der Szene auch tätig ist. Sind aber wie gesagt alles meine Gedanken und erstmal reine Spekulation.
Ich wede mich mal bei der Versicherung kundig machen, ob evtl. auch schon ein Schaden auf dem Fahrzeug abgerechet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun gilt es erstmal die Vermutungen nachzuweisen. Vorher möchte ich niemanden öffentlich an den Pranger stellen.

Dein Händler muss doch wissen, ob der Schaden erheblich bzw. ein Totalschaden ist. Sonst zeig das Motorrad mal dem KFZ-Gutachter Deiner eigenen Versicherung.

Und was heisst in diesem Zusammenhang, dass Du den Händler nicht an den Pranger stellen willst? Verarscht hat er Dich doch in jedem Fall, fraglich ist nur das Ausmaß. Zumal Du geschrieben hast, dass Du tabula rasa machen willst. :roll:

am Rahmen hinter dem Schalthebel ist eine weitere Beschädigung. Der Schalthebel wurde anscheinend auch schon einmal erneurt...Weiterhin sei das Fahrzeug Aufgrund der Beschädigungen an Rahmen und Schwinge als Totalschaden einzustufen

Was machst Du, wenn der Verkäufer behauptet, dass er mit dem Schaden nichts zu tun hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein Händler meinte das bei einem Haftpflichtschaden das Fahrzeug vom Gutachter als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft worden wäre.

Warum soll der VK mit dem Schaden nichts zu tun haben? Ist schließlich sein Motorrad. Und zur Beschädigung hat er bei Fahrzeugübergabe eine Erklärung gelifert. Somit kannte er den Schaden, hat ihn aber anscheinend heruntergespielt. Und ich habe den Schaden als nicht so gravierend, wie er eigentlich ist erkannt. Ich bin ja nur Privatperson und kein fachmann.
Einen Zeugen hate ich zum Glück mit.

Da ich das ganze noch nicht schlüssig beweisen kann, gebe ich den Namen auch erstmal nicht Preis.
Was ist wenn sich die Sache als haltlos rausstellt und die Istanzen den Sachverhalt ander einstufen.
Dann hätte ich jemanden in Missgunst gebracht und müsste evtl die konsequenzen tragen.
Da bin ich lieber vorsichtig. Deshalb spreche ich auch nur erstmal von Vermutungen, solange ich nichts handfestes in der Hand habe. Nur weil mein Händler mir was erzählt hat... Deshalb möchte ich erstmal ofizielle Gewissheit haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rahmen kostet 1760 Euro, Schwinge 950,- , da ist meiner Meinung nach noch viel Raum bis zum wirtschaftlichen Totalschaden bei
einem 2011er Modell. Auch wenn da noch einiges an Arbeitskosten dazu kommen.
 
Warum soll der VK mit dem Schaden nichts zu tun haben? Ist schließlich sein Motorrad. Und zur Beschädigung hat er bei Fahrzeugübergabe eine Erklärung gelifert. Somit kannte er den Schaden, hat ihn aber anscheinend heruntergespielt

Du schriebst: "An der Schwinge ist die linke Aufnahme für den MontageStänder abgebrochen. Lt. Händler ist das Fahrzeug vor dem Laden mal umgekippt und dabei ist die Aufnahme abgebrochen"

Das ist alles, was der Händler zugegeben hat. Von Rahmen und Schalthebel war nicht die Rede. Also könnte er behaupten, dass Du diese Schäden selber herbeigeführt hast.
 
Mal sehen was bei rauskommt. Sind ja einige Dinge die hier zueinander kommen.
Das Die Teile so Günstig sind, habe ich nicht gedacht.
Wobei das Wechseln der Bauteile ja einer Komplettdemontage und Neumontage des Fahrzeuges gleichkommt.
Ich schätze mal ca. 20h Keine Ahnung ob das hinkommt.
Wennd as so günstig ist, wäre natürlich auch ein reeller Austausch der Teile möglich, wenn ich denn Recht behalte.

Genau das ist es ja mit dem Hörensagen. Mein Händler sagt Totalschaden. Die hiesige Kalkulation sagt was anderes.
 
Motoplex
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