servus,
als erstes muss man mal festhalten, wenn es um abgas- und geräuchverhalten geht befinden wir uns in der STVZO oder eben in der FZV und nicht in der STVO.
eine einheitliche regelung oder grenzwerte in der zulassung von krafträdern für den geräuchpegel gibt es nicht.
der hersteller muss nach dem deutschen zulassungsverfahren ein freigabe für die abgasanlage und den geräuchpegel bekommen.
danach hat man in seinem fahrzeugbrief einen grenzwert zu stehen, also standgeräuch (nehmen wir mal an 108 db) und fahrgeräuch (90 db) die für dieses fahrzeug zulässig sind
verbaut man nun einen zubehörschalldämpfer, benötigt man eine abe oder ähnliche freigabe.
hat man einen eintragungsfreien, braucht man diesen nicht nachtragen durch einen anerkannten sachverständigen,
wenn nicht, muss eben eine abnahme erfolgen, bei der dann die eventuell geänderten geräuchwerte eingetragen werden, welche sich im grenzwertbereich, der aus dem fahrzeugbrief ersichtlichen werte, befinden müssen.
hat man keine zulassung zum endschalldämpfer, muss eine teure einzelabnahme erfolgen, welche meist nur eine dekra prüfstelle durchführen darf.
nun kurz zu den verstößen.
sollte ein zugelassener (eventuell sogar original) auspuff, sich ausserhalb der grenzwerte, für die im fahrzeugbrief niedergeschriebenen, werte befinden so verstößt man als fahrzeugführer gegen den § 30 STVO (umwelt und geräuchverhalten) dort steht etwas mit sonntagsfahrverbot, lärmbelästigung usw. drin
hier befinden wir uns noch im verwarngeldbereich (wird nur bei einem sehr gutgelaunten bullen so ausgelegt, ansosnten auch hier wieder erlöschen BE)
sollte der endschalldämpfer nicht abgenommen sein oder gar keine zulassung besitzen befinden wir uns in dem §2 FZV, erlöschen der betriebserlaubnis auf grund änderung des abgas und geräuschverhaltens, fahrzeugart usw.. ca 80€ + verwaltungsgebühren ca. 26 € und 3 punkte auf dem konto
ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen und die frage nach hersteller geräuchpegel und stückzahlen aufklären
fazit: jedes neue model muss durch ein zulassungsverfahren und es rein gar nichts mit den verkaufszahlen zu tun
sollte auf grund der stückzahl ein höher geräuchpegel in den papieren verbucht sein ist das ein rein subjektives empfinden.