db bei der RSV4R

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Vanta4

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Mal eine Frage?

Weis jemand wieviel db die RSV4R eingetragen hat? Die Factory hat erlaubte 109. Da bei der RSV4R mit einer höheren Verkaufszahl zu rechnen ist, sollte die doch weniger db eingetragen haben, oder?
 
Vanta4 schrieb:
Mal eine Frage?

Weis jemand wieviel db die RSV4R eingetragen hat? Die Factory hat erlaubte 109. Da bei der RSV4R mit einer höheren Verkaufszahl zu rechnen ist, sollte die doch weniger db eingetragen haben, oder?


Was hat das denn mit den Verkaufszahlen zu tuen?? -heul:
 
Servus,

Nach meinen Informationen sollten von anfangs 1000 Stück RSV4 Factory 250 Stück nach Deutschland kommen. Also ein seltenes Motorrad, seltener wie z.B. eine Honda Fireblade. Scheinbar wird bei so geringen Stückzahlen eine höhere db-Belastung toleriert. Ein Bekannter von mir hat eine MV mit originalen 99db in den Papieren. Offiziell sind aber glaube ich in Deutschland eigentlich nur 87db erlaubt. Nun kann ich mir nicht vorstellen das die RSV4R auch mit 109db kommt, wenn hier höhere Absatzzahlen anvisiert werden.
Da ich es aber auch nicht sicher weis, habe ich diese Frage hier gestellt. Vielleicht kann es ja einer genauer und besser beantworten.
Danke und Gruß,
Vanta4
 
Hi Vanta,

also ich glaube nich das man die StVo einfach aufgrund von Verkaufszahlen
beeinflussen kann. Warum Motorräder zum Teil mit extrem hohen DB werten zugelassen werden können, kann ich auch nicht genau erklären.
Ein Grund ist aber natürlich die Auspuffklappe, die das Standgeräusch auf ein angenheme DB Zahl runter schraubt. Dann hängen die Zulässigen DB Werte auch sicher mit Anzahl Zylinder, Hubraum, Bauweise des Motors und dessen PS zusammen.

Mit den vorraussichtlichen Verkaufszahlen hat es aber ganz sicher nichts zu tun!

Gruß Frank
 
Grüß Dich RSV4Fun,
Dann müßte Deiner Meinung nach eine 1400er Kawa oder eine Vmax mit 200PS auch soviel db eingetragen haben. Das glaube ich wiederum nicht.
Egal, habe mal eine e-mail an motorradonline geschickt mit der Bitte um Aufklärung. Vielleicht kann aber auch Mike mal bei seiner 1098R nachschauen was die in den Papieren stehen hat. Die hat 1200 Kubik und 180PS, zudem ist die auch eine eher seltene Maschine.
Ist auf jeden Fall ein interessantes Thema.Trotzdem weis ich jetzt immer noch nicht wieviel db die RSV4R hat.
Verabschiede mich jetzt in eine neue Montage-Woche und melde mich spätestens wieder wenn ich Nachricht von motorradonline bekomme.Bis bald!
 
servus,

als erstes muss man mal festhalten, wenn es um abgas- und geräuchverhalten geht befinden wir uns in der STVZO oder eben in der FZV und nicht in der STVO. :eek:

eine einheitliche regelung oder grenzwerte in der zulassung von krafträdern für den geräuchpegel gibt es nicht.
der hersteller muss nach dem deutschen zulassungsverfahren ein freigabe für die abgasanlage und den geräuchpegel bekommen.

danach hat man in seinem fahrzeugbrief einen grenzwert zu stehen, also standgeräuch (nehmen wir mal an 108 db) und fahrgeräuch (90 db) die für dieses fahrzeug zulässig sind

verbaut man nun einen zubehörschalldämpfer, benötigt man eine abe oder ähnliche freigabe.

hat man einen eintragungsfreien, braucht man diesen nicht nachtragen durch einen anerkannten sachverständigen,
wenn nicht, muss eben eine abnahme erfolgen, bei der dann die eventuell geänderten geräuchwerte eingetragen werden, welche sich im grenzwertbereich, der aus dem fahrzeugbrief ersichtlichen werte, befinden müssen.

hat man keine zulassung zum endschalldämpfer, muss eine teure einzelabnahme erfolgen, welche meist nur eine dekra prüfstelle durchführen darf.

nun kurz zu den verstößen.

sollte ein zugelassener (eventuell sogar original) auspuff, sich ausserhalb der grenzwerte, für die im fahrzeugbrief niedergeschriebenen, werte befinden so verstößt man als fahrzeugführer gegen den § 30 STVO (umwelt und geräuchverhalten) dort steht etwas mit sonntagsfahrverbot, lärmbelästigung usw. drin
hier befinden wir uns noch im verwarngeldbereich (wird nur bei einem sehr gutgelaunten bullen so ausgelegt, ansosnten auch hier wieder erlöschen BE)

sollte der endschalldämpfer nicht abgenommen sein oder gar keine zulassung besitzen befinden wir uns in dem §2 FZV, erlöschen der betriebserlaubnis auf grund änderung des abgas und geräuschverhaltens, fahrzeugart usw.. ca 80€ + verwaltungsgebühren ca. 26 € und 3 punkte auf dem konto

ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen und die frage nach hersteller geräuchpegel und stückzahlen aufklären

fazit: jedes neue model muss durch ein zulassungsverfahren und es rein gar nichts mit den verkaufszahlen zu tun
sollte auf grund der stückzahl ein höher geräuchpegel in den papieren verbucht sein ist das ein rein subjektives empfinden.
 
Homologiert mit 109 db bei 6125 u/min sowohl RSV4 R als auch Factory -prost-
 
So, hier die Antwort von motorradonline:

Hallo Robert,

der Wert von 109 db(A) ist wirklich sehr hoch. Da unser Testmotord (Aprilia RSV4) eine italienische Zulassung hat, habe ich auch nur die 109 db im Fahrzeugschein gefunden. Fakt ist, das sich der eingetragene Wert 109 db(A) auf die Messung im Standgeräsch bezieht. Dieser Wert wird vom Gesetzgeber nicht limitiert. Bei der Messung wird zusätzlich eine Toleranz von 5db (A) gewährt. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl im Abstand von 50 cm und 45 Grad. Es kann also durchaus sein, das eine "laute" RSV4 im Standgeräusch legal gemessen wird (z.B 110 db (A), während eine "leisers" Mittelklasse Motorrad mit Zubehör-Auspufanlage für illegal gemessen wird und zwar weil der Messwert über dem geringere eingetragene Wert plus Toleranz liegt. Bei der Fahrgeräuschmessung dürfen alle Motorrädern der Wert von 80 db(A) nicht überschritten werden.

Gruß Karsten
 
Motoplex
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