da ist die Klappe auf.
Weil: Zur Zulassung ist das Standgräusch unwichtig. Es ist lediglioch das Fahrgeräusch regelmentiert.
Wenn das Fahrgeräusch stimmt, wird zusätzlich das Standgräusch ermittelt. Dieses dient lediglich als Anhaltspunkt für Messungen vor Ort.
Mann nimmt also dann den Umkehrschlus.
Eine Fahrgeräuschmessung wäre in einer Kontrolle kaum machbar.
Nun ist dein Motottad aber so schlau, das bei der Farhreräuschmessung, in genau dem vorgegeben Meßzyklus die Klappe geschlossen ist.
Bei Der Standgeräüschmessung (welche ja nicht zulassungsrelevant ist, die Klappe jedoch offen.
Also kann es Theoretisch sein, das ein Fahrzeug ein Standgeräusch von 170 dB hat, jedich die Fahrgeräuschmessung mit Bravur besteht.
Es wird also seitens der Hersteller legal getrikst.
Nach meiner Kenntniss:
Bei der Fahrgeräuschmessung wird die V4 im 3. Gang bis max 50 Kmh voll beschleunigt.
Dabei dürfen 3/4 der Nenndrehzahl nicht überschritten werden.
Deswegen haben die Moppeds heute auch alle so lange Übersetzungen. Damit wird die Motordrehzahl für die Messung reduziert.