Hauptuntersuchung Fristverlängerung wegen Corona

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Hannesq

fleißig dabei...
Gestern Abend vom Scheuers Andi abgesegnet:

BMVI Artikel

"Die Fristen für Hauptuntersuchungen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIII StVZO (ungeachtet der Artikel 5 Absatz 1 und 10 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45/EU sowie Anhang II Nummer 8 dieser Richtlinie) die andernfalls zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 durchzuführen gewesen wären oder durchzuführen wären, werden durch die Verordnung unmittelbar um sieben Monate verlängert. Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII StVZO sind hiervon nicht betroffen. "

Auf Deutsch:
"Alle Hauptuntersuchungen die zwischen 1. Februar und 31. August fällig wären können um bis zu 7 Monate überzogen werden."
 
Gestern Abend vom Scheuers Andi abgesegnet:

BMVI Artikel

"Die Fristen für Hauptuntersuchungen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIII StVZO (ungeachtet der Artikel 5 Absatz 1 und 10 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45/EU sowie Anhang II Nummer 8 dieser Richtlinie) die andernfalls zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 durchzuführen gewesen wären oder durchzuführen wären, werden durch die Verordnung unmittelbar um sieben Monate verlängert. Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII StVZO sind hiervon nicht betroffen. "

Auf Deutsch:
"Alle Hauptuntersuchungen die zwischen 1. Februar und 31. August fällig wären können um bis zu 7 Monate überzogen werden."
ups da fällt ja meine Piaggio Rotzmühle in diesemn Zeitraum. 😚
 
Gestern Abend vom Scheuers Andi abgesegnet:

BMVI Artikel

"Die Fristen für Hauptuntersuchungen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIII StVZO (ungeachtet der Artikel 5 Absatz 1 und 10 Absatz 1 der Richtlinie 2014/45/EU sowie Anhang II Nummer 8 dieser Richtlinie) die andernfalls zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 durchzuführen gewesen wären oder durchzuführen wären, werden durch die Verordnung unmittelbar um sieben Monate verlängert. Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII StVZO sind hiervon nicht betroffen. "

Auf Deutsch:
"Alle Hauptuntersuchungen die zwischen 1. Februar und 31. August fällig wären können um bis zu 7 Monate überzogen werden."
Der Schwachmat soll sich lieber mal Gedanken machen wo er die die 500 Millionen von der versemmelten Maut wieder herbringt...... Ach so... Ist ja ein Politiker.... Klar wer das bezahlt.... 🤮
 
und ich hab im Mai für meinen Passat den Zuschlag gezahlt, der fällig wird wenn man mehr als 2 Monate überzogen hat. Fällig war er im Februar. Ist mir jetzt aber grad zu blöd da noch mal hinterher zu rennen.

Der Andi sollte sich vielleicht mal rechtzeitig um die Dinge kümmern, dann wäre der Mist mit der Maut und der StVO-Novelle auch nicht passiert. Vielleicht sollte ich mich mal als Berater bei ihm melden, ich würde das auch unter 100T€ im Monat machen.
 
Andi ist zurückgerudert
das BMVI hat den Text angepasst


" Deutschland hat der Verlängerung der Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 Verordnung (EU) 2020/698 widersprochen. Demzufolge tritt keine Änderung im Bereich der Prüfintervalle ein und es bleibt bei den grundlegenden Bestimmungen des § 29 in Verbindung mit Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. "
 
Jo alles wie beim alten und du kannst bis zu 2 Monate ohne Gefahr überziehen

Unser Verein hats in einer Rundmail als Sieg ihrer Lobbyarbeit betitelt...
Aber da haben bestimmt alle Überwachungsorganisationen an einem Strang gezogen
 
Motoplex
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