Inspektionen in freier Werkstatt?

Hm ... ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber die Sache mit einen Vorführer (gebrauchtes Bike) & der Garantie bei Wartung in einer Freien, kann ich nicht so richtig glauben !
 
Ich glaube der springende Punkt ist, dass diese Garantie vom Händler gegeben wurde. Es handelt sich um eine Zusatzgarantie, nicht jedoch die ursprüngliche Werksgarantie. Deswegen gelten hier andere Regeln vermute ich mal. Wieso diese nicht auch bei der Garantie vom Hersteller gilt da bin ich überfragt.
 
Ja sowas in der Art schätze ich. Ich bin grade auf der Suche nach einem Urteil zur Neufahrzeuggarantie aber es ist eine riesige Menge an Urteilen vorhanden die das Thema behandeln...
 
Habe den entsprechenden Paragraphen gefunden, es gibt massig Urteile bezügliche Unwirksamkeiten von Garantiebeschränkungen bei Gebrauchtwagengarantien, zu Werksgarantien wird kein Wort verloren. Ich schaue morgen nochmal ob sich meine Rechtsberatung mit einem Urteil meldet. Ich habe noch nie ein solch schwammiges auslegungsbedürftiges Gesetz gesehen...
§307 BGB
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
 
Ja, wie gesagt, komplexes Thema & letztendlich lam ich mit meinem Anwalt ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Somit stellt eine Klage finanziell einfach ein zu hohes Risiko dar.
 
Irgendwer muss halt irgendwann mal klagen und es darauf ankommen lassen um dort endlich Klarheit zu schaffen... Wer hat ne Rechtsschutz ? :whistle:
 
Es gibt hier jemanden im Forum, der einen Motorschaden hatte.
Scheinbar hatte die Werkstatt da etwas mit zu tun.
Das ganze geht vor Gericht.
Das traurige, der Betroffene hat (so glaube ich) 2 Saisons nicht fahren können.
Der absolute Wahnsinn !
Stress sollte man im Leben immer vermeiden - macht unglücklich.
In der Regel möchte ein Händler ja den Kunden binden.
Ohne zufriedene Kunden, keine Umsätze, keine Lebensgrundlage.
Das sollte jedem klar sein.

Eine Marke wie Aprilia, die nicht den besten Ruf in Bezug auf standfestigkeit hat und zudem eine sehr schlechte Marketingabteilung hat, sollte sich 2 mal überlegen, wie man Kunden bindet oder eben vergrault.

Wäre ich nicht vom V4 Sound so begeistert, käme für mich eine Aprilia NIE in Frage.
Optisch gefallen mir die Ducs am besten.
Fahre seit 27 Jahren Yamaha / Honda & auch mal Suzuki.
Hatte nie Probleme und der Verkauf erwies sich immer als sehr einfach.
Einen Käufer findet man viel eher, als für eine Aprilia - behaupte ich einfach mal.

Andererseits entfacht ein V4 unglaubliche Emotionen beim Fahren....
 
@jamork
Selbst wenn du dir einen Vorführer kaufst der aber noch Werksgarantie hat bist du verpflichtet deine Wartungen bei einer Aprilia Vertragswerkstatt zu machen
 
Eine Verpflichtung gibt es Grundsätzlich nicht, allerdings wir dir Piaggio Deutschland die Garantie verweigern wenn das Fahrzeug nicht Lückenlos Scheckheft gepflegt wird von einem Aprilia Händler.
 
@WSC-Neuss
Das meinte ich damit
Sobald man während der laufenden Garantie Zeit einen Wartungsintervall bei einer freien Werkstatt machen lässt war's das mit der Garantie im Schadensfall
 
... So schlimm kann das ja nicht sein?
Als kühler Rechner, rechnet sich der event. kleine Mehrpreis für die paar KDs während der Garantiezeit.
Meine Meinung, jedenfalls...
Gruß Markus
 
Motoplex
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