Moin,
keine Frage, sondern ich steige direkt mit einer Antwort ein, weil ich es hier ums Verrecken nicht gefunden habe.
DARF MAN IN DER TUONO LED-BIRNEN NUTZEN?
TÜV:
Ein Scheinwerfer ist in Verbindung mit einem Leuchtmittel genehmigt worden.
Vorschriften Scheinwerfer : ECE R1 KFZ Scheinwerfer; Vorschriften für Leuchtmittel: ECE R2 Glühlampen für Scheinwerfer
In diesen Vorschriften ist genau geregelt, welche Eigenschaften Scheinwerfer und Leuchtmittel erfüllen müssen.
Bei den von Ihnen genannten LED Leuchtmitteln fehlt zum einen die ECE R2 Genehmigung. Diese Prüfung müsste von einem für diese Begutachtung akkreditierten Technischen Dienst durchgeführt werden.
Diese Prüfungen wurden schon mehrfach mit negativem Ergebnis durchgeführt. Begründung: Eine Leuchtmittel mit einem Glühwendel ( z.B.H7 Glühlampe) hat eine andere Lichtabstrahlung als ein LED Leuchtmittel. Somit bekommt eine LED Leuchte keine Genehmigung nach ECE R2 und kann nicht in einem Scheinwerfer verwendet werden der für H7 Leuchtmittel ausgelegt ist. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich, weil eine Gefährdung gemäß §19.2 StVZO nicht ausgeschlossen werden kann.
-> NEIN
Inzwischen habe ich aber eine Lösung gefunden:


keine Frage, sondern ich steige direkt mit einer Antwort ein, weil ich es hier ums Verrecken nicht gefunden habe.
DARF MAN IN DER TUONO LED-BIRNEN NUTZEN?
TÜV:
Ein Scheinwerfer ist in Verbindung mit einem Leuchtmittel genehmigt worden.
Vorschriften Scheinwerfer : ECE R1 KFZ Scheinwerfer; Vorschriften für Leuchtmittel: ECE R2 Glühlampen für Scheinwerfer
In diesen Vorschriften ist genau geregelt, welche Eigenschaften Scheinwerfer und Leuchtmittel erfüllen müssen.
Bei den von Ihnen genannten LED Leuchtmitteln fehlt zum einen die ECE R2 Genehmigung. Diese Prüfung müsste von einem für diese Begutachtung akkreditierten Technischen Dienst durchgeführt werden.
Diese Prüfungen wurden schon mehrfach mit negativem Ergebnis durchgeführt. Begründung: Eine Leuchtmittel mit einem Glühwendel ( z.B.H7 Glühlampe) hat eine andere Lichtabstrahlung als ein LED Leuchtmittel. Somit bekommt eine LED Leuchte keine Genehmigung nach ECE R2 und kann nicht in einem Scheinwerfer verwendet werden der für H7 Leuchtmittel ausgelegt ist. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich, weil eine Gefährdung gemäß §19.2 StVZO nicht ausgeschlossen werden kann.
-> NEIN
Inzwischen habe ich aber eine Lösung gefunden:
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