LED-Birnen Tuono V4 - LED-Lampen statt Halogen?

Schleepie

Dauerposter....
Moin,

keine Frage, sondern ich steige direkt mit einer Antwort ein, weil ich es hier ums Verrecken nicht gefunden habe.

DARF MAN IN DER TUONO LED-BIRNEN NUTZEN?

TÜV:


Ein Scheinwerfer ist in Verbindung mit einem Leuchtmittel genehmigt worden.
Vorschriften Scheinwerfer : ECE R1 KFZ Scheinwerfer; Vorschriften für Leuchtmittel: ECE R2 Glühlampen für Scheinwerfer


In diesen Vorschriften ist genau geregelt, welche Eigenschaften Scheinwerfer und Leuchtmittel erfüllen müssen.


Bei den von Ihnen genannten LED Leuchtmitteln fehlt zum einen die ECE R2 Genehmigung. Diese Prüfung müsste von einem für diese Begutachtung akkreditierten Technischen Dienst durchgeführt werden.

Diese Prüfungen wurden schon mehrfach mit negativem Ergebnis durchgeführt. Begründung: Eine Leuchtmittel mit einem Glühwendel ( z.B.H7 Glühlampe) hat eine andere Lichtabstrahlung als ein LED Leuchtmittel. Somit bekommt eine LED Leuchte keine Genehmigung nach ECE R2 und kann nicht in einem Scheinwerfer verwendet werden der für H7 Leuchtmittel ausgelegt ist. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich, weil eine Gefährdung gemäß §19.2 StVZO nicht ausgeschlossen werden kann.

-> NEIN

Inzwischen habe ich aber eine Lösung gefunden:


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Zuletzt bearbeitet:
Nun, in diesem Fall möchte ich aber nicht erleben, wenn man einen schweren Unfall baut oder in einen solchen unverschuldet verwickelt ist, ein Gutachter die Fahrzeuge anschaut und der Versicherung meldet, dass man mit einer nicht zugelassenen Beleuchtung unterwegs war. Besser kann es für den Versicherer nicht laufen.
 
Nun, in diesem Fall möchte ich aber nicht erleben, wenn man einen schweren Unfall baut oder in einen solchen unverschuldet verwickelt ist, ein Gutachter die Fahrzeuge anschaut und der Versicherung meldet, dass man mit einer nicht zugelassenen Beleuchtung unterwegs war. Besser kann es für den Versicherer nicht laufen.

Dann muss der Versicherer immer noch nachweisen, dass die geänderte Beleuchtung zum Unfall geführt, oder dazu beigetragen hat.
 
Dann muss der Versicherer immer noch nachweisen, dass die geänderte Beleuchtung zum Unfall geführt, oder dazu beigetragen hat.

Wenn das alles so einfach wäre, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.😉 Mit einer Teilschuld bist dann immer dabei, da das Fahrzeug so im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr genutzt werden darf.😭
 
Wenn das alles so einfach wäre, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.😉 Mit einer Teilschuld bist dann immer dabei, da das Fahrzeug so im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr genutzt werden darf.😭
Hast Du mal ein Gerichtsurteil mit Aktenzeichen, wo jemand aufgrund einer illegalen Änderung, die nicht ursächlich für den Unfall war, eine Teilschuld bekam?
 
Hast Du mal ein Gerichtsurteil mit AKtenzeichen, wo jemand aufgrund einer illegalen Änderung, die nicht ursächlich für den Unfall war, eine Teilschuld bekam?

Nein, nur einen TÜV Mann als Nachbar, der es mir so verklickert hat. Gilt übrigens für alle Umbauten, die zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da muss man im Ernstfall hoffen, das es niemanden auffällt.
 
Nein, nur einen TÜV Mann als Nachbar, der es mir so verklickert hat. Gilt übrigens für alle Umbauten, die zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da muss man im Ernstfall hoffen, das es niemanden auffällt.
Ich bin auch TÜV Mann 😀( nur mit rotem Kittel )
Es kommt immer auf die Umbauten an.
Wenn du LED Licht drin hast und dich einer von hinten rammt kriegst du bestimmt keine Teilschuld
Und im Zweifelsfall führt LED Licht ja zur besseren Sichtbarkeit ( Ausser man blendet )

Edith: aber ja Versicherungen versuchen eh wegen jedem Scheiss einem eine Teilschuld reinzudrücken
Richtig schlimm geworden die letzten Jahre
 
Wenn du auch von so einer Prüfstelle bist, dann weißt du aber auch, dass alles was zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt, dafür sorgt, dass du so ein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzten darfst und das ist letztendlich das Problem. Ein guter Anwalt von der Gegenseite wird da immer eine Teilschuld durchsetzen, vorausgesetzt natürlich ein Sachverständiger bemerkt den Fehler.
 
Wenn du auch von so einer Prüfstelle bist, dann weißt du aber auch, dass alles was zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt, dafür sorgt, dass du so ein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzten darfst und das ist letztendlich das Problem. Ein guter Anwalt von der Gegenseite wird da immer eine Teilschuld durchsetzen, vorausgesetzt natürlich ein Sachverständiger bemerkt den Fehler.
Du würdest lachen, wenn du wüsstest, wieviele Autos/Motorräder ohne BE rumfahren, weil sie Felgen oder irgend n anderen Krampf verbaut haben und das Gutachten nicht richtig gelesen haben.
Da kräht kein Hahn danach im Schadensfall ( solange es nicht zum Unfall beigetragen hat )
Rein rechtlich hast du natürlich recht.
 
Blöd ist halt nur, wenn man bei einem Unfall an so einen Unfallgegner gerät, der gleich damit kommt, an dem Motorrad stimmt was nicht, bitte prüfen. Sollte sich dabei herausstellten, dass aus welchen Gründen auch immer, die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann es auch noch zu Problemen mit der eigenen Versicherung kommen. Gott sei Dank werden die meisten Kleinigkeiten gar nicht gesehen, aber wie du schon sagst, es wird immer schlimmer.
 
Blöd ist halt nur, wenn man bei einem Unfall an so einen Unfallgegner gerät, der gleich damit kommt, an dem Motorrad stimmt was nicht, bitte prüfen. Sollte sich dabei herausstellten, dass aus welchen Gründen auch immer, die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann es auch noch zu Problemen mit der eigenen Versicherung kommen. Gott sei Dank werden die meisten Kleinigkeiten gar nicht gesehen, aber wie du schon sagst, es wird immer schlimmer.

Kommt doch immer, und zwar spätestens wenn ein Anwalt im Spiel ist. Als ein Taxi plötzlich als blinder Passagier auf dem Soziussitz meiner XT platznehmen wollte, hatte ich ja vor Gericht auch mit so einem schmierigen Berufsa...ch zu tun. Das behauptete, ich würde meine Kiste durchreparieren lassen wollen. Auf die Frage, was denn zu reparieren gewesen wäre, kam er dann noch pampig mit "Ich stelle hier die Fragen". Das ist halt sein Job. Wenn man so einen Typen selbst mandatiert hat, findet man ihn auch gleich viel weniger unsympathisch.
 
Ein schneller Blick in die Bewertungen verrät mir: schlechtere Lichtausbeute, dafür sehr weiß. Gut wer LED Optik haben möchte ist damit vermutlich gut bedient.
 
Korrekt. Bisher nicht von mir bestätigt, aber ich fahre auch nachts selten bis nie.
Da verstehe ich den Sinn des Umbaus nicht?
Wenn du eh nicht nachts fährst und kein besseres Licht brauchst, warum machst du dann einen Umbau der zum erlöschen der BE führt und beim TÜV dann auch wieder gewechselt werden muss. Oder Probleme macht.

Zu dem Thema Unfall und Gutachter: Ich gehe mal davon aus, dass wenn da nichts größeres passiert das niemanden interessiert.
Wenn es aber bei dem Unfall Tote oder Schwerverletzte gibt, wir das genauer untersucht. Und wenn man dann feststellt, dass der Geschädigte möglicherweise geblendet wurde weil das Licht zu hell oder nicht zulässig ist, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Sicher kommt das selten vor, passiert aber leider.
 
Motoplex
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