Neues, auch für uns auf Europaebene den Führerschein betreffend ;)

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Ralph

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Motorrad
Tuono 660 Factory 22: Tuono V4 Factory 21
Modelljahr
21. Jahrhundert
Quelle ADAC

Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung​

Die Länge des Führerscheinentzugs (z.B. wegen Alkoholfahrten) soll vereinheitlicht und gegenseitig anerkannt werden. Ein in Italien verhängtes Fahrverbot würde dann auch in Deutschland gelten.

In diesem Zusammenhang werden auch einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum angestrebt, die Punktesysteme in den verschiedenen Ländern sollen angeglichen und die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden. Das soll Polizeikontrollen erleichtern.

Dies sind nur einige Änderungen, die mit der 4. Führerscheinrichtlinie auch auf deutsche Führerscheininhaber zukommen können. Sobald die Richtlinie vorliegt, werden die ADAC Juristen

Anerkennung von B196 auch im Ausland​

Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.

Und das hier könnte Transporter Fahrer mit Anhänger betreffen.

Camper mit 4,25 Tonnen zukünftig mit Klasse B fahren​

Der Autoführerschein der Klasse B umfasst nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Die meisten Wohnmobile dürfen deshalb von Inhaberinnen und Inhabern eines Pkw-Führerscheins nicht gefahren werden – sie sind zu schwer. Die geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen könnte hier Abhilfe schaffen.
 
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