Nur eine ABE erlaubt?!

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Ralph

Guest
Ich setze mal einfach einen Link hier in ein anderes Forum.
http://s1000-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=18586

Letztendlich hat hier einer ein nettes Mandat bekommen, da er eine ABE hat, in der eben ausgeführt wird, das diese nur gilt, wenn das Fahrzeug ansonsten Serienmässig ist. So wäre eine 2. ABE nicht mehr zulässig. Z. B. Brems und Kupplungshebel von ABM in einem Fall und eine Akra.......
Hölle Hölle
Da muss ich wohl bei Schnegge aufpassen das ich keine neuen Spiegel anbau.....
 
Das stimmt so nicht.
Es gibt ABE's die sind gültig wenn du das Teil an ein Serienfahrzeug baust.
z.B ABM-Bremshebel an meine Serien RSV4,
z.B ABM-Lenker an meine Serien RSV4

Ich habe bei mir erst den ABM-Lenker anmontiert und eintragen lassen.
Später habe ich mir die VTrec-Hebel gekauft und ranmontiert. Haben ja eine ABE, hab ich gedacht.
Der Mann vom Dekra hat mich dann beim fälligen TÜV aufgeklärt dass 2 Sachen die von der Funktion her zusammenghören, also Lenker + Hebel, dann im Verbund eingetragen werden müssen. Weil die ABE vom VTrec gilt ja eigentlich nur für den Serienlenker. So gemacht, abnehmen lassen und gut.

Dann hab ich mir die ABM-Hebel rangemacht und wieder die gleiche Prozedur gemacht.

Für mich ist es eigentlich logisch warum das so ist.

Aber unterschiedliche Baugruppen haben keinen Einfluss auf andere Bauteile. Also Hebel und Auspuff. Das sind zwei ganz andere Baugruppen ohne jeglichen gegenseitigen Einfluss
 
Exakt wie Picke es sagt, die Baugruppen müssen schon logisch zusammengehören.

Beispiel wo es z.B. nicht ginge wäre eine Auspuffanlage mit ABE und ein offener Luftfilter mit ABE die beide für sich genommen nur an einem serienmäßigen Bike verbaut werden dürfen. nicht aber Modifikationen an Einlass- und Auslassseite zusammen. Dann bedarf es immer einer Eintragung.
 
das scheint nicht richtig zu sein. In der ABE zb. von den Evo Hebel steht folgendes.

Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
• von dem serienmäßigen Zustand abweichen
• per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind
• entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine Änderungsabnahme
durchgeführt werden muss

hier bezieht man sich wie in dem Protokoll aus dem anderen Forum auf das Kraftrad und nicht auf Baugruppen. Somit ist rein rechtlich scheinbar völlig egal, wie die Teile zusammenhängen. Wäre dies für mich so ersichtlich, wäre das ja noch logisch. Aber eben das es keinen Zusammenhang braucht, erschreckt mich. Und es scheint tatsächlich so zu sein.
 
Dann dürftest keine MRA ranmachen und gleichzeitig andere Hebel ?!?!
 
Es scheint so zu sein Picke. Albern aber scheinbar wahr, wenn der Satz mit dem Serienzustand in einer ABE steht.
 
Es gab mal eine Zeit in der man mit dem Mofa mit 50 km/h in eine Polizeikontrolle rauschte und der Zuständige vor Ort mit einem Blick den Krümmer, den Auspuff, Vergaser und Kettenblatt bemerkte die so garnicht dem Originalzustand entsprachen.

Da wurde man dann quasi vom Arm des Gesetzes an den Ohren gezupft und aufgefordert mit einem LEISEN Auspuff mal bei Gelegenheit beim nächsten Revier zu erscheinen.
Der Rest wurde gnädig übersehen weil die auch Bälger hatten und wussten dass man mit den erlaubten 25 km/h nirgends hinkommt und eher noch gefährlicher lebt weil man ständig überholt und geschnitten wird.

Ja, die 4 PS sind nicht mit 175 zu vergleichen, aber wenn ich das hier mit 1 ABS lese dann war die Mentalität irgendwie trotzdem eine andere. Oder sehe nur ich das so.
 
Man weiss garnicht mehr, was man zur Gesetzgebung denken soll. Ich bin umgeben von Verordnungen und Gesetzen, mit denen man eh nur noch mit einem Bein im Knast hängt. Und dann bekommen die in der Gesetzgebung es noch nicht mals hin die einfachsten Verordnungen so klar zu formulieren, das alles sauber abgegrenzt wird und man genau weiß was Sache ist. Ne, sowas ist heute nicht mehr möglich.
 
@twister13
Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber zu meiner Zeit fuhr der Dorfsheriff neben das mit 25kmh fahrende Prima 5s und sah auf einen Blick, dass der Krümmer zu dick und das Kettenblatt zu klein war.
Da wurde man rausgezogen.
Mir war das aber egal, weil mit Puch kannte er sich nicht aus und ließ mich in Ruhe 😂
 
@twister13
Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber zu meiner Zeit fuhr der Dorfsheriff neben das mit 25kmh fahrende Prima 5s und sah auf einen Blick, dass der Krümmer zu dick und das Kettenblatt zu klein war.
Da wurde man rausgezogen.
Mir war das aber egal, weil mit Puch kannte er sich nicht aus und ließ mich in Ruhe 😂
Das war nun sicher regional und personenabhängig unterschiedlich.
Aber ich werde nie vergessen wie ich an meine Hercules Ultra II unfallbedingt irgendeine Gabel schrauben musste und der Streifenwagen natürlich direkt neben mir hielt und der Grüne meinte: „Diese Gabel gehört aber nicht an diese Kiste.“ Lügen war zwecklos, das war klar, also probierte ich einfach die Wahrheit: „Muss nur noch 2 Wochen halten dann bin ich 18 und kann aufs Motorrad wechseln.“ Kopfnicken und ein „Na dann gute Fahrt!“ war alles bevor er weiterfuhr. Fand ich cool!
 
Das Bauteile, deren Montage sich gegenseitig beeinflussen können, einer Anbauabnahme bedürfen ist im allgemeinen richtig. In den ABEs sind aber auch teilweise Kombinationen zugelassen, wenn diese für sich zulässig sind. Sprich wenn jedes für sich eine ABE hat. Kompliziert wird es nur, wenn dort für eine Kombination von Teilen eine gesonderte Prüfung oder noch mehr gefordert wird.
 
Hier der TÜV-Süd dazu

https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/aenderungen_umbau_tuning/1_vorab_informieren-de

Zitat:
Jedes Teil, dass du nachträglich an deinem Auto verbauen möchtest kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schaffen ABE und Teilegutachten. Eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind. Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig. Aber Achtung! Beide Dokumente beziehen sich nur darauf, dass der Rest der jeweiligen Baugruppe dem Serienzustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, bzw. ist die weitere Änderung nicht im Gutachten erfasst, ist eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19(2)/21 StVZO erforderlich, eine sogenannte Einzelabnahme. Du bist nicht sicher, was bei dir notwendig ist? Dann kontaktiere unsere Experten über das Kontaktformular! (folgt in Kürze).

Ich würde mir nicht schon wieder über Eventualitäten den Kopf zerbrechen die vermutlich niemals eintreten, nur weil wieder irgendwer im Internet von irgendeinem Polizsten rausgezogen wurde der keine Ahnung hat. Auch wenn vieles in Deutschland ja fragwürdig ist, aber bleiben wir doch mal beim gesunden Menschenverstand, wie sollen sich ein geänderter Bremshebel und z.B. ein geänderter Blinker oder eine Abgasanlage gegenseitig negativ beeinflussen? Das muss auch der kleinsten blauen Leuchte unter dem weiten Himmel aufgehen.
 
In der ABE steht aber °der Rest des Fahrzeuges ° und nicht Rest der Baugruppe.....
 
Jetzt heißt es wohl die ABE's durchlesen.🤔
Hab gerade testweise meine ABE der Powerpartshebel meiner SD durchgelesen. Da gibt's keine Einschränkung oder Verweis auf das Fahrzeug.....im Serienzustand.
Zumindest sollte man wohl die vorhandenen Papiere checken....immer wieder was neues....
 
Dann heißt es jetzt wohl warten auf die Politik, bis dazu was kommt, oder wenn wirklich jemand angehalten wird ab zum Anwalt, RSV sei dank und dann gerichtlich klären lassen.

Ich habe zusätzlich mal die Jungs bei Pazzo angeschrieben, da dort sowieso ne Änderung in der ABE fällig wird oder jetzt zum Jahresende fällig werden sollte. Mal gucken was die zu dem Problem mit der Einschränkung "von dem serienmäßigen Zustand abweichen" sagen. Vielleicht können die ja zumindest bei nächsten Update diese Einschränkung löschen oder zumindest auf eine Baugruppen spezifische Einschränkung abändern.
 
Andere Hersteller schaffen es ja auch diese Einschränkung nicht in der ABE zu haben, siehe einen Post über meinem...daher könnte man ja eine Baugruppen Einschränkung treffen, ich denke nicht dass sich dadurch der Testaufwand erhöht
"Oh jetzt müssen wir aber Motorrad X mit allen erdenklichen Auspuffanlagen testen um sicherzustellen, dass unsere Bremshebel immer noch funktionieren..." Merkste was?
 
Ich hab ja nicht gesagt, dass ich große Hoffnung habe, dass da von Seiten der Politik was kommt :D
 
Das ist nix neues und hier sollte man aufpassen. In der Allgemeinen Verkehrskontrolle mag das vollkommen Wurscht sein welche Hebel an welchem Lenker sind.
Bei einem schweren Unfall wird das allerdings schon wichtiger... Jeder kann nach seinem Gusto fahren und machen was er mag.
Meiner Meinung nach sollte man den Abschnitt „ABE nur gültig mit Original/Hersteller...“ beherzigen und den 20ger in die Hand nehmen und zum TÜV zur Abnahme fahren falls da Zweifel sind.
Bei einem Personenschaden im 6stelligen Bereich hat die Versicherung nur zu gern einen solchen Fauxpas um einen Rechtsstreit anzufechten den die meisten finanziell wahrscheinlich nicht Durchhalten.
Und alleine den Stress vermeiden wäre mir persönlich der 20ger locker wert. Soll sich die Versicherung doch mit der Prüfstelle streiten die das abgenommen hat
 
Motoplex
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