Ohne TÜV in Italien angehalten worden

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Ein Freund von mir wurde an der gleichen Stelle am Brenner für das gleiche Vergehen vor 10 Jahren (?) schon mal rausgezogen.
Da wollten sie mich auch schon mal rausholen. Hab ich dir nicht erzählt wie man es richtig macht.😂

Grüße Michl
 
Ich für meinen Teil habe heuer nur gemerkt, dass ich die Power der Tuono nur in wenigen Fällen frei und ohne Angst vor der Polizei ausspielen konnte.
In den Bergen rund um den Gardasee mit den vielen sehr engen Kehren (z.B. von Ronzo nach Arco) würde ein leichteres Motorrad leichter zu fahren sein.
Aber dafür meine Tuono hergeben - vielleicht in ein zwei Jahren. Jetzt noch nicht, aber für mich wird es dann ein Downsizing werden.
Genau deswegen steht nun eine 18er Brutale 800RR bei mir inner Garage.
Fährt sich so leicht wie ein Fahrrad 😇.
Wird da unten in drei Wochen excessiv ausgetestet.....
 
Da wollten sie mich auch schon mal rausholen. Hab ich dir nicht erzählt wie man es richtig macht.😂

Grüße Michl
War das das mit Antäuschen...? Wäre eine blöde Idee gewesen. Oben standen die Kollegen von der Stradale und hatten verschiedene Moppedfahrer in der Mangel ;)
 
Gibt`s da keinen Bonus, wenn man ein italienisches Motorrad fährt und deren Wirtschaft unterstützt?

Gruß
 
Nachtrag - Wichtig für Alle

Leider hat der Sheriff im Vallarsatal sein Geld nun doch mittels Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Viel wichtiger sind aber die Ausführungen der juristischen Zentrale des ADAC. Gerade der letzte Satz ist wichtig. Unbedingt lesen und beherzigen.

Ausführungen des ADAC:
Gemäß Art. 3 Abs.3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, das sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch Italien ratifiziert wurde, haben die Vertragsparteien die Verwendung von Fahrzeugen im internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu akzeptieren, sofern die Fahrzeuge den Bestimmungen des Übereinkommens entsprechen und auch im Heimatstaat (Zulassungsstaat) rechtmäßig zugelassen sind. Da Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in Deutschland auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, ist diese Verwendung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ebenfalls zu akzeptieren – selbst wenn das dortige Recht (wie z.B. in Italien) möglicherweise restriktiver ausgestaltet ist.
Allerdings muss sich auch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug beim Betrieb in Italien in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Wird durch italienische Behörden festgestellt, dass sich ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug offensichtlich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet, darf die Weiterfahrt untersagt werden.

Ohne vorherige Überprüfung des Zustands des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs auf Verkehrs- und Betriebssicherheit und ohne tatsächliche Feststellung eines einschlägigen Mangels ist die allein auf den Fristablauf der deutschen Plakette gestützte Verhängung einer Geldsanktion sowie eines Fahrverbots durch italienische Behörden daher unserer Auffassung nach rechtswidrig.

Problematisch ist jedoch, dass es mitunter trotzdem zu Ahndungen kommt, wie zum Beispiel in der Gemeinde Vallarsa. Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, die Buße nicht endgültig zu entrichten, sondern gegenüber dem Beamten darauf zu bestehen, dass der Betrag lediglich als Sicherheitsleistung bezahlt wird. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung vorzugehen.
Wird die Buße hingegen einfach bezahlt, so ist der Vorgang rechtskräftig abgeschlossen und kann leider nicht mehr angefochten werden.
 
Komme erst mal wieder gerade von den vier Seen (Garda, Iseo, Idro, Comer). Wenn ich mir vergleiche, worüber wir uns hier unterhalten...
Die Reaktion auf den abgelaufenen TÜV für Fahrzeuge aus Deutschland, im Zustand besser als die besten Fahrzeuge der Italiener, die dort rumfahren. Überall sind die Diesel am Qualmen dass es scheppert, als ob die Kisten direkt auseinanderfallen. Aber wehe der Deutsche hat seinen TÜV um nen Monat überzogen 😤. Is halt wieder so ne Grundsatzdiskussion mit bodenlosem Ausgang...
 
Nachtrag - Wichtig für Alle

Leider hat der Sheriff im Vallarsatal sein Geld nun doch mittels Lastschrift von meinem Konto abgebucht.
Lastschriften kann man widerrufen. Was ich aber überhaupt nicht kapiere ist die Tatsache dass man der italinischen Rennleitung Zugriff auf sein Konto einräumt. Sowas hab ich noch nie gehört.

Kann mir auch nicht vorstellen dass man verpflichtet werden kann dies zu tun.
 
Ja wenn des Bar bezahlt is dann is Geld auch wech.😮😮

Ich sag euch mal was.... wenn die Deutsch Polizei auch so knallhart wäre gegenüber nicht Einheimischen Mopedfahrern dann wäre das doch voll in Ordnung.

Aber unser Rechtssystem ist doch ne Lachnummer.

Die Jungpolizistinen kennen ja nichtmal nen grauen Führerschein............aber Hauptsache alles Facebook oder wie das Zeug alles heißt.

Tuten Gag
 
Lastschriften kann man widerrufen. Was ich aber überhaupt nicht kapiere ist die Tatsache dass man der italinischen Rennleitung Zugriff auf sein Konto einräumt. Sowas hab ich noch nie gehört.

Kann mir auch nicht vorstellen dass man verpflichtet werden kann dies zu tun.
kenne es auch so, die haben nen ec karten gerät dabei, damit kannst du wie auch im supermarkt per Lastschrift bezahlen.
 
Ihr seid echt wieder genial.

Mit EC Zahlung per Geheimzahleingabe ist zu 100% wie bar bezahlt......es geht keine Lastschriftrückgabe.( Wenns Konto nicht gedeckt ist gehst sowieso nicht)

Anders schaut das aus wenn mit Unterschrift gezeichnet wird......aber das machen die bestimmt nicht die sind nicht dumm.
 
Um die Diskussion zu beenden. Ich habe mit Kreditkarte bezahlt. Das ist wie bar bezahlt.
Und mit nicht bezahlen hätte mir der nette Herr Sheriff meine Papiere nicht zurückgegeben. Dann hätte ich nur mit einem Anwalt vielleicht noch im gleichen Urlaub weiterfahren können.
Fazit: Vor dem Urlaub TÜV checken, dann hätte er an meiner Tuono nix gefunden.
Und sollte ich mal zu schnell gewesen sein, dann muss man halt zahlen.
Ich habe fertig :)
 
Nachtrag - Wichtig für Alle
Ausführungen des ADAC:
Gemäß Art. 3 Abs.3....
Problematisch ist jedoch, dass es mitunter trotzdem zu Ahndungen kommt, wie zum Beispiel in der Gemeinde Vallarsa. Es ist in solchen Fällen zu empfehlen,.......
Wird die Buße hingegen einfach bezahlt, so ist der Vorgang rechtskräftig abgeschlossen und kann leider nicht mehr angefochten werden.

Hammer finde ich ja das der Dorfpolizist schon indirekt vom ADAC erwähnt wird.
Der hat wahrscheinlich schon die ganze Bude voller Verdienstmedaillen hängen, bei dem was seine Gemeinde schon durch ihn verdient hat.
 
kenne es auch so, die haben nen ec karten gerät dabei, damit kannst du wie auch im supermarkt per Lastschrift bezahlen.
Munky dat is keine Lastschrift! Eine Lastschrift ist eine generelle Erlaubnis von Deinen Konto regelmässig (unterschiedliche) Beträge abzubuchen.

Da man nicht im Vorfeld weiss was da so abgebucht wird kann man das widerrufen.

Eine EC Karten Bezahlung ist die Anweisung von Dir von Deinem Konto eine einmalige Überweisung vorzunehmen. Die kann man nicht einfach widerrufen.

Besser mit Kreditkarte zahlen, dort kann man bei berechtigen Einwänden die Zahlung stoppen.
 
Um die Diskussion zu beenden. Ich habe mit Kreditkarte bezahlt. Das ist wie bar bezahlt.
Das ist so nicht richtig. Die Kreditkartenfirma garantiert zwar eine Zahlung, aber man kann Einspruch einlegen, bei berechtigtem! Grund.

Die KK bucht zwar per Lastschrift ab, aber nicht die Rennleitung. Das ist ein Riesenunterschied.

Man kann die Rechtmässigkeit des Strafzettels anzweifeln und noch 6 Wochen nach Abbuchung Widerspruch einreichen.

Ist also mitnichten wie Bargeld. Das ist unwiderruflich weg.😱
 
Jungs, macht Euch keinen Kopf. Soweit man der Zahlung zugestimmt hat und auch der Betrag vom Konto runter ist, spricht der Jurist vom ADAC davon, dass es bezahlt ist.
Dies kommt einer Barzahlung gleich.
Und ja, ich bin Rechtsschutzversichert. Aber nur auf eine Minimalchance hinzuarbeiten und meinen Bezahlvorgang vor Ort in Italien - also die Einwilligung zur Zahlung - zu widerrufen, um dann eventuell die 120 Euro wiederzubekommen, werde ich nicht anstrengen.
Aber vielleicht gibt es ja hier in unseren Reihen einen echten Juristen - neben den Hobby-Juristen - der sich neben dem Verkehrsrecht, sich auch noch auf den dt. und den europäischen Zahlungsverkehr spezialisiert hat :)
 
Und bitte diesen Passus mit dem Vermerk der Sicherheitsleistung nicht vergessen. Den sollte man ab jetzt immer im Kopf haben, um eine Einspruchsmöglichkeit zu wahren.

Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, die Buße nicht endgültig zu entrichten, sondern gegenüber dem Beamten darauf zu bestehen, dass der Betrag lediglich als Sicherheitsleistung bezahlt wird. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung vorzugehen.
 
Deswegen habe ich bei der nächsten Ausfahrt nach Südtirol in 1 Woche meinen Dekra-Gutachter mit dabei :)
 
und das versuch ich dann dem auf englisch zu erklären, der schaltet doch einfach auf durchzug 😂
Und bitte diesen Passus mit dem Vermerk der Sicherheitsleistung nicht vergessen. Den sollte man ab jetzt immer im Kopf haben, um eine Einspruchsmöglichkeit zu wahren.

Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, die Buße nicht endgültig zu entrichten, sondern gegenüber dem Beamten darauf zu bestehen, dass der Betrag lediglich als Sicherheitsleistung bezahlt wird. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung vorzugehen.
 
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