Rechtliches beim Onlinehandel - Fragen

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fleißig dabei...
Hallo zusammen,

vielleicht sind hier ja auch Menschen mit rechtlichem Wissen anwesend.
Ich habe eine Lederkombi bei einem Onlineshop gekauft. Der passte nicht. Ich habe also Widerspruch eingeleitet und das Paket per DHL eigenmächtig versendet. Eigenmächtig, weil unter deren AGB stand "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.". Hätte ich hier nach einem Retoureschein nachfragen müssen?
Jedenfalls habe ich das Paket in die DHL-Filiale eingeliefert und dadrüber auch einen Nachweis. Das Paket kam aber bis heute nicht an (Zwei Wochen keine Änderung des Sendungsstatus).
Nun habe ich bei dem Händler angefragt wann ich denn das Geld bekomme, ich habe meine Pflichten als Kunde ja erfüllt: Widerrufen, Paket abgegeben. Er möchte nicht zahlen, da er ja keine Ware erhalten hat.
Da ich der Versender bin, kann ich nur bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen und würde dort auch nur meine Ersatzansprüche geltend machen können.
Der Händler ist also quasi fein raus?
Ich dachte der Händler trägt auch bei Retoure das Versandrisiko?!
 
Hallo zusammen,

vielleicht sind hier ja auch Menschen mit rechtlichem Wissen anwesend.
Ich habe eine Lederkombi bei einem Onlineshop gekauft. Der passte nicht. Ich habe also Widerspruch eingeleitet und das Paket per DHL eigenmächtig versendet. Eigenmächtig, weil unter deren AGB stand "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.". Hätte ich hier nach einem Retoureschein nachfragen müssen?
Jedenfalls habe ich das Paket in die DHL-Filiale eingeliefert und dadrüber auch einen Nachweis. Das Paket kam aber bis heute nicht an (Zwei Wochen keine Änderung des Sendungsstatus).
Nun habe ich bei dem Händler angefragt wann ich denn das Geld bekomme, ich habe meine Pflichten als Kunde ja erfüllt: Widerrufen, Paket abgegeben. Er möchte nicht zahlen, da er ja keine Ware erhalten hat.
Da ich der Versender bin, kann ich nur bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen und würde dort auch nur meine Ersatzansprüche geltend machen können.
Der Händler ist also quasi fein raus?
Ich dachte der Händler trägt auch bei Retoure das Versandrisiko?!
nur zum Verständnis: warum soll der Händler für den Nachweis der Retoure verantwortlich sein?
 
Hallo zusammen,

vielleicht sind hier ja auch Menschen mit rechtlichem Wissen anwesend.
Ich habe eine Lederkombi bei einem Onlineshop gekauft. Der passte nicht. Ich habe also Widerspruch eingeleitet und das Paket per DHL eigenmächtig versendet. Eigenmächtig, weil unter deren AGB stand "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.". Hätte ich hier nach einem Retoureschein nachfragen müssen?
Jedenfalls habe ich das Paket in die DHL-Filiale eingeliefert und dadrüber auch einen Nachweis. Das Paket kam aber bis heute nicht an (Zwei Wochen keine Änderung des Sendungsstatus).
Nun habe ich bei dem Händler angefragt wann ich denn das Geld bekomme, ich habe meine Pflichten als Kunde ja erfüllt: Widerrufen, Paket abgegeben. Er möchte nicht zahlen, da er ja keine Ware erhalten hat.
Da ich der Versender bin, kann ich nur bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen und würde dort auch nur meine Ersatzansprüche geltend machen können.
Der Händler ist also quasi fein raus?
Ich dachte der Händler trägt auch bei Retoure das Versandrisiko?!
Aber bei so ner Größe müsstest du doch eigentlich ne Sendungsverfolgungsnummer haben?! Also bevor ne nachforschung machst.
 
Warum klärst Du nicht einfach bei DHL wo Dein Paket geblieben ist?
Für mich an sich logisch das die Erstattung erst nach Rückerhalt der Ware erfolgt.
 
Sendungsverfolgung. Das würde ich zuerst checken.
 

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Hallo zusammen,

vielleicht sind hier ja auch Menschen mit rechtlichem Wissen anwesend.
Ich habe eine Lederkombi bei einem Onlineshop gekauft. Der passte nicht. Ich habe also Widerspruch eingeleitet und das Paket per DHL eigenmächtig versendet. Eigenmächtig, weil unter deren AGB stand "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.". Hätte ich hier nach einem Retoureschein nachfragen müssen?
Jedenfalls habe ich das Paket in die DHL-Filiale eingeliefert und dadrüber auch einen Nachweis. Das Paket kam aber bis heute nicht an (Zwei Wochen keine Änderung des Sendungsstatus).
Nun habe ich bei dem Händler angefragt wann ich denn das Geld bekomme, ich habe meine Pflichten als Kunde ja erfüllt: Widerrufen, Paket abgegeben. Er möchte nicht zahlen, da er ja keine Ware erhalten hat.
Da ich der Versender bin, kann ich nur bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen und würde dort auch nur meine Ersatzansprüche geltend machen können.
Der Händler ist also quasi fein raus?
Ich dachte der Händler trägt auch bei Retoure das Versandrisiko?!
Also nach nen retoure Schein hättest meines Erachtens nicht fragen müssen. Ich kenne das nur in Verbindung, dass die Rücksendung dann kostenlos ist. Da es bei dir aber nicht der Fall ist, brauchst auch keinen Schein. Hast du den Beleg von DHL noch? Da steht die verfolgungsnummer drauf.
 
Lasst doch bitte eure unfundierten Halbwahrheiten aus dem Spiel wenn jemand schon fragt ob sich jemand rechtlich auskennt.

Im Wege des Widerrufs hat der Händler das Transportrisiko zu tragen genauso wie beim ursprünglichen Versand. Wenn das Paket also nachweislich bei DHL abgegeben wurde und auf dem weg verloren geht hat der Händler trotzdem den Kaufpreis zu erstatten. Nachzulesen in 355 III BGB.

wenn du sonst noch Fragen hast schick gerne ne PM
 
Und in den AGB´s vom Verkäufer sollte ja auch alles genau drin stehn. wenn nix drin steht dann BGB.
 
AGB vom Verkäufer sind in den Fällen des Verbraucher Kaufes auch völlig unbeachtlich. Da alle Abweichungen zum Thema Widerrufsrecht zum Nachteil des Verbrauchers ohnehin unzulässig sind.
 

Ja. Soweit bin ich auch. Ich habe alles gemacht was man als Käufer macht: Per E-Mail Widerrufen und meinen DHL-Paket-Sendungsnachweis dem Händler übergeben. Damit habe ich doch meine Pflichten als Käufer erstmal getan. Widerrufen, Nachweis der Absendung ist gegeben. Alles innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist.
Meiner Meinung nach hat der Händler bei dem Versand das Versandrisiko zu tragen und auch bei dem Widerruf. So wie @Killersemmel das auch schon geschrieben hat.
Nun habe ich aber keinen Retourenschein vom Händler bekommen, sondern "eigenmächtig" (im Falle des Widerrufs) das Paket an den Händler zurückgesendet. Versandkosten habe ich also selbst getragen.
Als Versender kann / muss / darf ich mich jetzt mit DHL auseiandersetzen und einen Nachforschungsauftrag aufsetzen. Habe ich bereits gemacht.

Die Frage ist aber, ob der Händler mir trotzdem noch das Geld zurückgeben muss. Oder ob er dadurch, dass ich der Versender des Paketes bin, fein raus ist. Im Widerrufsrecht steht ja, dass der Händler das Versandtrisiko trägt.


Warum klärst Du nicht einfach bei DHL wo Dein Paket geblieben ist?
Für mich an sich logisch das die Erstattung erst nach Rückerhalt der Ware erfolgt.

Und was ist wenn die Ware nie beim Händler ankommt? Dann erfolgt die Erstattung nach deiner Logik nie?
Klären bei DHL kann man vergessen. Habe schon drei Mal angerufen wo mein Paket abgeblieben ist. Wissen sie nicht. Geduld soll ich zur jetzigen Zeit haben. Zwei Wochen keine Statusänderung ist aber schon ein Grund zur Sorge...
 
Obacht bei dem Versanddienstleister die Haftung bis 500 eur entfällt, wenn der Wareninhalt mehr als 500 eur wert ist. Dann gibts garnix.

Steht in deren kleingedrucktem.
 
Obacht bei dem Versanddienstleister die Haftung bis 500 eur entfällt, wenn der Wareninhalt mehr als 500 eur wert ist. Dann gibts garnix.

Steht in deren kleingedrucktem.

Das kann man so zum Glück auch nicht verallgemeinern. Sofern verbotsgut nach den AGB des Versanddienstleisters übergeben wurde (also alles über 500€) so muss der Versender zunächst überhaupt Kenntnis darüber gehabt haben dass es so etwas wie verbotsgut gibt. War das der Fall so kommt ggf ein mit Verschulden in Betracht dass dann tatsächlich so überwiegend sein kann dass eine Haftung des Spediteurs ausgeschlossen ist. Aber meistens kann man sich da noch gut in der Mitte treffen.

Wer Interesse hat kann dazu folgendes Urteil lesen. BGH I ZR 186/03 vom 15.02.2007
 
So, nach 3 Wochen (!) ist das Paket nun endlich bei dem Händler angekommen und es wurde soeben die Rückzahlung veranlasst.
Und trotzdem ist der Händler keine Empfehlung wert, aufgrund der pampigen Antworten und Falschaussagen in den E-Mails.

Ganz großes Dankeschön an @Killersemmel für seine Hilfe und sein Ohr! Selten, dass man so einen netten Kontakt kennenlernt :)
 
Motoplex
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