- Motorrad
- RSV4 1100 Factory, Hyper 950 SP, SC57
- Modelljahr
- 2020,2021,2004
Hi Zusammen,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zu einem eigentlich ganz banalen Thema. - Mindestprofil!
Wie wir alle ja sicherlich wissen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland 1,6 mm. Der TWI (Verschließindikator) gibt ja bekannt nur 0,8 mm an
Bis hier her bayrische Landwirtschaft und sehr einfach zu verstehen.
Nach Paragraph §36 der StVZO ist hier das Hauptprofil des Reifens maßgelblich. Die Definition hierfür sieht wie folgt aus:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt
Wenn ich nun schon "etwa 3/4 der Lauffläche" in einem Gesetzestext lese wird mir schlecht.
Ich will das mal eben an einem aktuellen Reifen dem Pirelli Rosso Corsa festmachen auf dem ich die Lauffläche in rot und 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich in gelb gefärbt habe.

Was ist nun konkret das Hauptprofil?
1 & 2 mit Sicherheit.
3 muss man jetzt nicht unbedingt als breite Profilrille im mittleren Bereich definieren, aber es liegt definitiv innerhalb der etwa 3/4 Laufflächenbreite.
4 liegt zum Teil ausserhalb zum Teil innerhalb der Grenze.
Mein Gefühl (nie gut wenn es drauf ankommt) würde mir sagen es darf nur an Profilrille 1 & 2 gemessen werden, da aber die Profilrillen aussen auf die Lauffläche auslaufen und sich dort ausserhalb der 3/4 Regelung befinden, stellt sich auch hier die Frage wo eine Messung richtig ist.
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen.
Gruß Stevie.... der immer alles ganz genau wissen muss....
Tante Edit meint: Oder kann sich darauf verlassen das ein Hauptprofil mit einem TWI gekennzeichnet ist?
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zu einem eigentlich ganz banalen Thema. - Mindestprofil!
Wie wir alle ja sicherlich wissen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland 1,6 mm. Der TWI (Verschließindikator) gibt ja bekannt nur 0,8 mm an
Bis hier her bayrische Landwirtschaft und sehr einfach zu verstehen.
Nach Paragraph §36 der StVZO ist hier das Hauptprofil des Reifens maßgelblich. Die Definition hierfür sieht wie folgt aus:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt
Wenn ich nun schon "etwa 3/4 der Lauffläche" in einem Gesetzestext lese wird mir schlecht.
Ich will das mal eben an einem aktuellen Reifen dem Pirelli Rosso Corsa festmachen auf dem ich die Lauffläche in rot und 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich in gelb gefärbt habe.

Was ist nun konkret das Hauptprofil?
1 & 2 mit Sicherheit.
3 muss man jetzt nicht unbedingt als breite Profilrille im mittleren Bereich definieren, aber es liegt definitiv innerhalb der etwa 3/4 Laufflächenbreite.
4 liegt zum Teil ausserhalb zum Teil innerhalb der Grenze.
Mein Gefühl (nie gut wenn es drauf ankommt) würde mir sagen es darf nur an Profilrille 1 & 2 gemessen werden, da aber die Profilrillen aussen auf die Lauffläche auslaufen und sich dort ausserhalb der 3/4 Regelung befinden, stellt sich auch hier die Frage wo eine Messung richtig ist.
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen.
Gruß Stevie.... der immer alles ganz genau wissen muss....

Tante Edit meint: Oder kann sich darauf verlassen das ein Hauptprofil mit einem TWI gekennzeichnet ist?
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