Reifen, Mindestprofil, Hauptprofil ect.

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fleißig dabei...
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Motorrad
RSV4 1100 Factory, Hyper 950 SP, SC57
Modelljahr
2020,2021,2004
Hi Zusammen,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zu einem eigentlich ganz banalen Thema. - Mindestprofil!

Wie wir alle ja sicherlich wissen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland 1,6 mm. Der TWI (Verschließindikator) gibt ja bekannt nur 0,8 mm an
Bis hier her bayrische Landwirtschaft und sehr einfach zu verstehen.

Nach Paragraph §36 der StVZO ist hier das Hauptprofil des Reifens maßgelblich. Die Definition hierfür sieht wie folgt aus:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt

Wenn ich nun schon "etwa 3/4 der Lauffläche" in einem Gesetzestext lese wird mir schlecht.
Ich will das mal eben an einem aktuellen Reifen dem Pirelli Rosso Corsa festmachen auf dem ich die Lauffläche in rot und 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich in gelb gefärbt habe.

Reifen.jpg

Was ist nun konkret das Hauptprofil?

1 & 2 mit Sicherheit.
3 muss man jetzt nicht unbedingt als breite Profilrille im mittleren Bereich definieren, aber es liegt definitiv innerhalb der etwa 3/4 Laufflächenbreite.
4 liegt zum Teil ausserhalb zum Teil innerhalb der Grenze.

Mein Gefühl (nie gut wenn es drauf ankommt) würde mir sagen es darf nur an Profilrille 1 & 2 gemessen werden, da aber die Profilrillen aussen auf die Lauffläche auslaufen und sich dort ausserhalb der 3/4 Regelung befinden, stellt sich auch hier die Frage wo eine Messung richtig ist.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen.

Gruß Stevie.... der immer alles ganz genau wissen muss....😂

Tante Edit meint: Oder kann sich darauf verlassen das ein Hauptprofil mit einem TWI gekennzeichnet ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich eigentlich ganz klar: Überall wo gelb ist, müssen es 1.6 mm sein.
Wobei ich diese Regel nicht immer einhalte.... Bislang ohne kassierten Punkt....
 
Im Zweifelsfall kannst den Messbereich doch ausrechnen. Und genau in dem musst halt 1,6 haben.

Es ließt sich als hast du Diskussionen mit der Obrigkeit?
 
Für mich eigentlich ganz klar: Überall wo gelb ist, müssen es 1.6 mm sein.
Wobei ich diese Regel nicht immer einhalte.... Bislang ohne kassierten Punkt....

Halte ich auch oft nie ein, aber wenn du z.B. Profilrille 4 beim Übergang auf die Lauffläche nimmst, befindest du dich schon nach ein paar mal angasen im illegalen Bereich.

Im Zweifelsfall kannst den Messbereich doch ausrechnen. Und genau in dem musst halt 1,6 haben.

Es ließt sich als hast du Diskussionen mit der Obrigkeit?

Theoretisch könnte man das, aber wenn im Gesetz steht "etwa 3/4" kann Profilrille 4 entweder mitzählen oder auch nicht.
Ähm nennen wir es mal die Obrigkeit..... "Wörtliches Zitat zum Kollegen bei der Sichtung: Hast du den abgefuckten Reifen schon aufgenommen?"
 
Es ließt sich als hast du Diskussionen mit der Obrigkeit?

Wenn die Obrigkeit der Meinung ist, der Reifen hat zu wenig Profil, kann ich aus Erfahrung nur sagen, dann machst du nichts.
Vor Gericht sagt der Beamte, der Reifen war zum Zeitpunkt der Messung ohne ausreichendes Profil und der Richter glaubt ihm uneingeschränkt und der Punkt gehört dir.
Ich schmeiße seitdem meine Reifen lieber schon vor erreichen der 1,6mm runter, sicher ist sicher und die Fahreigenschaften sind dann eh nicht mehr die Besten.
Muss aber jeder für sich entscheiden, ob ihm die letzten Zehntel einen Punkt wert sind. Gut, es gibt natürlich auch Bundesländer, da hat man die armen Motorradfahrer nicht ganz so stark im Visier, wie z.B. im Harz und Umgebung. Wenn du jetzt noch ohne erkennbaren Angststreifen unterwegs bist, am besten noch mit Hypersportreifen, hast du eh schon so gut wie verloren.
 
@Monty1 Kann ich nicht bestätigen, mein Kumpel hatte genau diesen Fall und mangels Dokumention des Beamten, wurde das Verfahren eingestellt. Klar recht haben und recht bekommen sind immer zweierlei Dinge. Aber ich gehe in der Tat davon aus das der Großteil der Beamten bei der Einordnung des Hauptprofil so seine Schwierigkeiten hat, weswegen es mich brennend interessiert.
 
Der Beamte macht doch in der Regel ein Foto von dem Reifen und wenn der Richter dann einen Hypersportreifen auf dem Foto sieht, ohne Angststreifen, kommen noch ein paar Bemerkungen dazu, die niemand hören möchte und der Tag ist gelaufen. Es ist ja auch immer noch ein Kollege dabei, der das ganze so bestätigt/ bezeugt. Wenn schon einen Punkt, dann jedenfalls nicht wegen zu wenig Profil.
 
Hi Zusammen,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zu einem eigentlich ganz banalen Thema. - Mindestprofil!

Wie wir alle ja sicherlich wissen beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland 1,6 mm. Der TWI (Verschließindikator) gibt ja bekannt nur 0,8 mm an
Bis hier her bayrische Landwirtschaft und sehr einfach zu verstehen.

Nach Paragraph §36 der StVZO ist hier das Hauptprofil des Reifens maßgelblich. Die Definition hierfür sieht wie folgt aus:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt

Wenn ich nun schon "etwa 3/4 der Lauffläche" in einem Gesetzestext lese wird mir schlecht.
Ich will das mal eben an einem aktuellen Reifen dem Pirelli Rosso Corsa festmachen auf dem ich die Lauffläche in rot und 3/4 der Lauffläche im mittleren Bereich in gelb gefärbt habe.

Anhang anzeigen 48097

Was ist nun konkret das Hauptprofil?

1 & 2 mit Sicherheit.
3 muss man jetzt nicht unbedingt als breite Profilrille im mittleren Bereich definieren, aber es liegt definitiv innerhalb der etwa 3/4 Laufflächenbreite.
4 liegt zum Teil ausserhalb zum Teil innerhalb der Grenze.

Mein Gefühl (nie gut wenn es drauf ankommt) würde mir sagen es darf nur an Profilrille 1 & 2 gemessen werden, da aber die Profilrillen aussen auf die Lauffläche auslaufen und sich dort ausserhalb der 3/4 Regelung befinden, stellt sich auch hier die Frage wo eine Messung richtig ist.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung oder kann mir etwas dazu sagen.

Gruß Stevie.... der immer alles ganz genau wissen muss....😂

Tante Edit meint: Oder kann sich darauf verlassen das ein Hauptprofil mit einem TWI gekennzeichnet ist?
Ich bin kein Jurist aber ich glaube Du zäumst das Pferd von hinten auf.

Du nimmst 3/4 der Lauffläche und philosophierst nun was da rein gehört und was nicht.

Ich glaube Du musst das so lesen wie es da steht.
„...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche...“

Da steht klipp und klar dass die breiten Profilrillen als Hauptprofil gelten und an denen wird gemessen.

Soviel ist im juristischen Seminar hängen geblieben, dass wenn der Gesetzgeber etwas definiert, alles andere stillschweigend ausgeschlossen ist. Und damit, so lese ich das, sind kleine Profilrinnen die nicht zum Hauptprofil zählen ausgeschlossen. Punkt!

Das „etwa“ das Dich so stört ist so gemeint dass die breiten Profilrinnen in etwa über 3/4 der Lauffläche gehen. Also wenn sie vorher aufhören, hören sie halt auf und wenn sie noch 3 mm weitergehen gehen sie halt noch weiter. Aber sie sind klar als breite Profilrinnen und damit als Hauptprofil erkennbar.

Just my 2 cent!
 
Ich bin kein Jurist aber ich glaube Du zäumst das Pferd von hinten auf.

Du nimmst 3/4 der Lauffläche und philosophierst nun was da rein gehört und was nicht.

Ich glaube Du musst das so lesen wie es da steht.
„...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche...“

Da steht klipp und klar dass die breiten Profilrillen als Hauptprofil gelten und an denen wird gemessen.

Soviel ist im juristischen Seminar hängen geblieben, dass wenn der Gesetzgeber etwas definiert, alles andere stillschweigend ausgeschlossen ist. Und damit, so lese ich das, sind kleine Profilrinnen die nicht zum Hauptprofil zählen ausgeschlossen. Punkt!

Das „etwa“ das Dich so stört ist so gemeint dass die breiten Profilrinnen in etwa über 3/4 der Lauffläche gehen. Also wenn sie vorher aufhören, hören sie halt auf und wenn sie noch 3 mm weitergehen gehen sie halt noch weiter. Aber sie sind klar als breite Profilrinnen und damit als Hauptprofil erkennbar.

Just my 2 cent!

Ich bin auch kein Jurist, aber dennnoch will ich es verstehen :D Ich Teile deinen Ansatz ja ebenso, hatte ja im Eingangspost bereits gesagt das mit mein Gefühl das gleiche sagt.
Dennoch mag ich ein wenig weiter philosophieren :D
Ich ignoriere mal eben völlig, wie von dir empfohlen die 3/4 Regelung. Und achte nur auf breite Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Nur wie kann ich breite Profilrillen erkennen? Wenn es so ist wie @Monty1 sagt und man erkennt es am TWI ist ja alles gut. Diese Aussage hätte ich gerne untermauert.

Pirelli Rosso 3 - Komplettes Profil entspricht also dem Hauptprofil (da TWI vorhanden, eigentlich hätte ich vom Gefühl das kleine Profil wie bei dem RC2 ausgeklammert)
RC3.jpg
Pirelli Rosso Corsa 2 - siehe oben, obwohl die Profilrillen aussen die gleiche Breite haben wie das Hauptprofil, haben diese keinen TWI. (wir sind uns ja einig das die nicht zum Hauptprofil zählen)
RC2.jpg
Michelin Pilot RS - wie der Rosso Corsa 3 - alles mit TWI, alles Hauptprofil.
RS2.jpg

Also halten wir fest unabhängig von der Position der Profilrille auf der Lauffläche kann es sich um ein Hauptprofil handeln oder eben nicht. Kann ich das als Ottonormalbürger nun nur
durch raten vermuten oder kann mir jemand auf Basis einer weiteren gesetzlichen Regelung sicher sagen das auf einem Hauptprofil grundsätzlich ein TWI geben muss? (so wie es mir im Moment den Anschein macht)

Gruß Stevie
 

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    RC3.jpg
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Bei dem Reifen z.B. von Profil zu reden, halte ich eh für etwas übertrieben.😜
Ein Conti Road Attack 3 oder Michelin Road 5 hat Profil, hier ist es eher ein Pseudoprofil.😉
1562067486907.png
 
Also wenn wir jetzt in juristische Fachgespräche abtauchen muss ich schnell die weisse Flagge hissen (->kein Jurist).

Aber was hängen geblieben ist, dass man juristische Texte schon G E N A U studieren muss. Da kommt es auf jedes Wort an.

Und der Gesetzgeber schreibt nicht „...breiten Profilrillen...“ wenn er nicht genau die breiten Profilrillen meint.

In dem Moment in dem die Dinger schmaler sind und/oder nicht im mittleren Bereich der Lauffläche sind kannste das ignorieren (meiner Meinung nach).

Den TWI mit in die Diskussion aufzunehmen halte ich für falsch. Der Gesetzgeber schreibt kein Wort darüber, slso sind die Dinger belanglos. Ausserdem für den europäischen Geltungsbereich sowieso ohne jede Aussagekraft.

Ich verstehe Deinen Ansatz, dass es natürlich ne einfache Regel wäre mit TWI ist die Rille relevant, ohne irrelevant. Aber dass hiesse dass der Reifenhersteller bestimmt was das relevante Hauptprofil ist und diese Deutungshoheit wird sich der Gesetzgeber vermutlich nicht nehmen lassen.
 
Da geht es mir ähnlich (mit der weissen Flagge), ich hatte ledlich gehofft das es eine für mich verständliche Regelung gibt auf die man sich im Falle des Falles beziehen kann, aber letztlich macht es mir dann den Anschein als ob die Obrigkeit bzw. ein Gericht klären muss oder festlegt was ein Hauptprofil ist und was nicht.

Da der TWI natürlich ohnehin kein deutscher Indikator ist, hast du vermutlich recht :(
Ansonsten müsste man ja den Reifenhersteller dazu Verdonnern Länderspezifische Reifen mit TWI für das entsprechende Land und deren Vorschriften zu produzieren.

Schade.
 
Also falls es noch jemand interessiert der TWI gibt das Hauptprofil an. Hier die Antwort von Pirelli auf meine Anfrage:
Auf der folgenden Abbildung (im Anhang) können Sie die Lage der Rillen des Hauptprofils (immer gekennzeichnet mit den TWI Markierungen) entnehmen.
Diese müssen an jeder Stelle, außer auf den sogenannten TWI, den kleinen Erhebungen im Profilgrund die nur für den amerikanischen
Markt notwendig sind, eine Tiefe von 1,6 mm aufweisen


776FE151-79CC-4255-9CE9-43717B922C70.jpeg

Gruß Stevie
 
Also falls es noch jemand interessiert der TWI gibt das Hauptprofil an. Hier die Antwort von Pirelli auf meine Anfrage:
Auf der folgenden Abbildung (im Anhang) können Sie die Lage der Rillen des Hauptprofils (immer gekennzeichnet mit den TWI Markierungen) entnehmen.
Diese müssen an jeder Stelle, außer auf den sogenannten TWI, den kleinen Erhebungen im Profilgrund die nur für den amerikanischen
Markt notwendig sind, eine Tiefe von 1,6 mm aufweisen


Anhang anzeigen 48206

Gruß Stevie
Ja Klasse! Dann lag ich falsch. Pirelli gibt den Hinweis was das Hauptprofil ist.

Ob der geneigte Wachtmeister das auch so sieht oder auf gesetzliche Regelungen pocht sei mal dahingestellt.
 
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