Hallo Gemeinde,
ich suche jetzt schon einen halben Tag im Netz nach dem gesamten Gesetzestext, der die Beschaffenheit und Positionierung der seitlichen Reflektoren nach Euro 4 beinhaltet.
Leider konnte ich bisher nur Auszüge finden, bzw. Verweise auf Euro 4 oder UN ECE R-41.04, aber da findet sich nichts dementsprechendes...
Ist hier im Forum vllt. jemand unterwegs, der sich da besser auskennt, oder auch Zugriff auf den richtigen Gesetzestext hat?
Hintergrund ist der, dass ich mir gerne was schöneres, nicht nur für meine Bella, einfallen lassen würde.
Dafür muss ich aber erst einmal wissen, was genau vorgeschrieben ist und wo Spielraum besteht.
Hatte z.B. schon an Felgenrandaufkleber gedacht, bei denen auf den Durchmesser gesehen 3 reflektierende Folien eingearbeitet werden.
So könnte der Felgenrandaufkleber jede mögliche Farbe haben, müsste nur pro Seite jeweils 3 orange(vorne) oder rot(hinten) reflektierende Teilstücke enthalten.
Ich hoffe hier befindet sich ein Profi auf dem Gebiet.
PS: diesen Text aus einem Kawa Forum habe ich bereits gefunden:
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des
Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
ich suche jetzt schon einen halben Tag im Netz nach dem gesamten Gesetzestext, der die Beschaffenheit und Positionierung der seitlichen Reflektoren nach Euro 4 beinhaltet.
Leider konnte ich bisher nur Auszüge finden, bzw. Verweise auf Euro 4 oder UN ECE R-41.04, aber da findet sich nichts dementsprechendes...
Ist hier im Forum vllt. jemand unterwegs, der sich da besser auskennt, oder auch Zugriff auf den richtigen Gesetzestext hat?
Hintergrund ist der, dass ich mir gerne was schöneres, nicht nur für meine Bella, einfallen lassen würde.
Dafür muss ich aber erst einmal wissen, was genau vorgeschrieben ist und wo Spielraum besteht.
Hatte z.B. schon an Felgenrandaufkleber gedacht, bei denen auf den Durchmesser gesehen 3 reflektierende Folien eingearbeitet werden.
So könnte der Felgenrandaufkleber jede mögliche Farbe haben, müsste nur pro Seite jeweils 3 orange(vorne) oder rot(hinten) reflektierende Teilstücke enthalten.
Ich hoffe hier befindet sich ein Profi auf dem Gebiet.
PS: diesen Text aus einem Kawa Forum habe ich bereits gefunden:
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des
Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.