Tuono V4 1100 RR

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Hi,
dem stimme ich zu. War bei meinem Unfall mit dem PKW auch so.
Unfall = Vollkaskoschaden.
Versicherung hat zuerst nur den Nettobetrag minus Restwert ( Aufkäufer) bezahlt.
Dann habe ich den Kauf eines anderen-gebrauchten Autos nachgewiesen und es gab noch die MwSt aus dem
Gutachten nachträglich.
Gruß Stephan
 
Hi,
dem stimme ich zu. War bei meinem Unfall mit dem PKW auch so.
Unfall = Vollkaskoschaden.
Versicherung hat zuerst nur den Nettobetrag minus Restwert ( Aufkäufer) bezahlt.
Dann habe ich den Kauf eines anderen-gebrauchten Autos nachgewiesen und es gab noch die MwSt aus dem
Gutachten nachträglich.
Gruß Stephan
ein gebrauchtes kfz nur mit kaufvertrag ohne Rechnung ohne 19%?
 
Nein.
Gebraucht mit Rechnung. Da ich jedoch Freiberufler bin und nicht Umsatzsteuerpflichtig- oder abzugsfähig, spielt die MwSt.
bei mir keine Rolle. Die Versicherung sagte mir damals, dass wenn ich nach Gutachten abrechne, ich nur Gutachtersumme-Restwert-MwSt. Wenn ich ein Ersatzfahrzeug kaufe, gibt es die MwSt. noch dazu.
Meine Versicherung hat sehr schnell geleistet, da ich erst den beschädigten Wagen von der Bank auslösen musste, bevor ich diesen verkaufen konnte( Aufkäufer-KFZ-Brief). Als die Kohle ohne MwSt. kam war ich erschrocken. So die Versicherung angerufen und dann wurde mir der Sachverhalt nochmals erklärt.
Vielleicht funktioniert das nur bei PKW ?:eek:
Gruß Stephan
 
Nein.
Gebraucht mit Rechnung. Da ich jedoch Freiberufler bin und nicht Umsatzsteuerpflichtig- oder abzugsfähig, spielt die MwSt.
bei mir keine Rolle. Die Versicherung sagte mir damals, dass wenn ich nach Gutachten abrechne, ich nur Gutachtersumme-Restwert-MwSt. Wenn ich ein Ersatzfahrzeug kaufe, gibt es die MwSt. noch dazu.
Meine Versicherung hat sehr schnell geleistet, da ich erst den beschädigten Wagen von der Bank auslösen musste, bevor ich diesen verkaufen konnte( Aufkäufer-KFZ-Brief). Als die Kohle ohne MwSt. kam war ich erschrocken. So die Versicherung angerufen und dann wurde mir der Sachverhalt nochmals erklärt.
Vielleicht funktioniert das nur bei PKW ?:eek:
Gruß Stephan
ja das ich die mwst bei ersatzbeschaffung wieder bekomme wurde mir auch gesagt. aber nur unter der bedingung das ich eine rechnung mit ausgewiesener mwst vorlege.
laut Urteil des BGH vom 01.03.2005, Aktenzeichen: VI ZR 91/04 stimmt das ja scheinbar nicht. leider ist beamten / gerichtsdeutsch nicht meine stärke...
 
Was ähnliches:
reiche die Rechnung bei der Versicherung ein. Du bekommst den Wert des Motorrads mit Umsatzsteuer erstattet, unabhängig davon ob der Neukauf mit oder ohne Umsatzsteuer erfolgt.
Es gibt dazu auch ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom 01.03.2005, Aktenzeichen VI ZR 91/04:
"Erwirbt ein Unfallgeschädigter ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der
dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-)
Wiederbeschaffungswert des beschädigten Kraftfahrzeugs entspricht oder
diesen übersteigt, kann er die Kosten bis zur Höhe des (Brutto-)
Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs - unter
Abzug des Restwerts - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in
welcher Höhe in dem Kaufpreis für das Ersatzfahrzeug Umsatzsteuer
enthalten ist, kommt es danach nicht an."
 
Kenn ich ähnlich. Allerdings war mein Fall kein Kaskofall, da hat auch niemand auch nur am Rande die MwSt. zur Diskussion gestellt. Die haben einfach den Brutto-Wert aus dem Gutachten komplett ausgezahlt ohne irgendwelche Kaufnachweise.
 
Stell dich mal auf die Hinterbeine.
Hast keinen Rechtsschutz. ??
 
so angerufen.
trifft wohl nicht auf kaskoschäden zu.
im den Vertragsbedingungen ist definiert wie MwSt ausgezahlt wird.

hier der Auszug zur MwSt aus den Vertragsbestimmungen

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Das ist doch üblich und meiner Meinung nach auch so korrekt ->> das entscheidende ist BIST DU VORSTEURABZUGSBERECHTIGT ? ? ? Wenn nein, dann rechtfertigt der von Dir gezeigte Auszug eben NICHT, dass Dir die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt wird
 
Das ist doch üblich und meiner Meinung nach auch so korrekt ->> das entscheidende ist BIST DU VORSTEURABZUGSBERECHTIGT ? ? ? Wenn nein, dann rechtfertigt der von Dir gezeigte Auszug eben NICHT, dass Dir die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt wird
nein bin nicht vorabzugssteuerberechtigt.
sie zahlen die mwst ja auch aus, aber halt nur wenn ich eine rechnung mit ausgewiesener mwst habe.
das ist das ärgerliche.
 
Stellt denn überhaupt irgendein Händler für eine Gebrauchtfahrzeug eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus? Denke eher nicht.
 
ja auf fahrzeuge die er selbst auf sich zugelassen hat
vorführer, tageszulassungen etc.
der rest wie inzahlung genommene werden alle differenzbesteuert
 
Es ist müßig darüber zu streiten, ob alles immer gerecht zu geht oder nicht.
Nur schränkt diese Tatsache die Suche nach einem anderen Bike extrem ein.
Privat geht nicht- Händler, differenzbesteuert- Vorführer zu teuer.

Hoffe du findest noch das richtige.
Gruß Stephan
 
Es ist müßig darüber zu streiten, ob alles immer gerecht zu geht oder nicht.
Nur schränkt diese Tatsache die Suche nach einem anderen Bike extrem ein.
Privat geht nicht- Händler, differenzbesteuert- Vorführer zu teuer.

Hoffe du findest noch das richtige.
Gruß Stephan
jap so ist es.
da ich keine rechtschutz habe, lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen.
nur extra kosten und meißten läuft auf nen vergleich hinaus....
 
ich habe den Thread jetzt auch schon länger interessehalber verfolgt...

ich sehe das so..

Bei einem Schaden der abgerechnet wird, wo Munky Vorsteuerabzugsberechtigt ist leistet die Versicherung nicht die Erstattungsfähige MwSt, da Munky sich das Geld vom Finanzamt wieder holen könnte und Gewinn damit machen täte...klar..er bekäme es ja 2 mal, aber

schafft er sich als Privatmann als nicht vorsteuerabzugsberechtiger einen Ersatz gleichwertiger Art zu seinem defekten Fahrzeug an, ( siehe auch Urteil ) so muss die Versicherung die MwSt erstatten, da bei einem Gebrauchtkauf z.Bsp. von Privat ja keine MwSt ausgewiesen werden darf..der Betrag bei privat ist ja der selbe. Brutto wie Netto.

Beispiel :

Ein Händler verkauft Munky ein gebrauchtes Motorrad für 12000 Euro was ungefähr dem Marktwert seines vor dem Schaden defekten Fahrzeugs betrug.

dann sind 10084,03 Netto
und 1915, 97 Euro MwSt

Die MwSt bekommt der Händler vom Finanzamt wieder zurück.

Von Privat täte er das Fahrzeug auch für 12000 Euro kaufen.

Die Kosten für ihn sind die selben, nur das er keine Rechnung mit ausgewiesender MwSt hat.

Ergo..warum kann und soll sich die Versicherung hier weigern könne die MwSt nicht auszahlen zu müssen.

Das mag die Versicherung in Ihren Bedingungen evtl. so zu dokumentieren, ob das rechtens ist ist fraglich.

Und das darf Munky nicht zum Nachteil gereicht werden. Ich glaube nicht das die Versicherung dich zwingen kann zwingend eine Rechnung mit MwSt nach ihrem gutdünken vorzulegen. / Differenzbesteuert usw )

Da wende dich mal an Bund der Versicherten (BdV). Die können bei Problemen helfen denke ich.

Grüße
 
das ein guter tipp da werde ich auch mal anfragen.
will nur vermeiden dass ich jetzt eine neue kaufe und dann mein geld nicht zurück bekommen.
 
Motoplex
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