Tuono V4R: Kein Freigaben für Conti Reifen!

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maestro70

ist ein V4 Fan...
Da ich die Tuono V4R weder in der Conti Datenbank , noch in der runterladbaren PDF-Datei gefunden habe, habe ich eine Anfrage bzgl. Freigaben für
-Conti Sport Attack 2
-Conti Road Attack 2 evo
an Conti gemailt.

Das war die Antwort:

Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider haben wir für die Reifen Sport Attack 2 und Road Attack 2 EVO in
Verbindung mit dem Fahrzeug* Aprilia Tuono V4R, derzeit noch keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung* bzw. Freigabe vorliegen.
Das Freigabeverfahren ist in Planung, einen genauen Zeitpunkt, wann dieses
Verfahren erfolgreich* abgeschlossen sein wird, können wir Ihnen zur Zeit
leider nicht nennen.
Sobald für Ihre Fahrzeug/Reifenkombination eine Freigabe vorliegt, werden
wir Sie umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards,

Hans-Jürgen Breves
Technischer Produkt Service
Kundendienst Reifen

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Continental, Jädekamp 30, 30419 Hannover

Rechnungsanschrift:
Continental Reifen Deutschland GmbH
Kundendienst Reifen, Postfach 1 69, 30001 Hannover

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Setzer; Geschaeftsfuehrer/Managing Director: Bernd Guenther, Burkhardt*
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Sitz der Gesellschaft/Registered Office: Hannover,*
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Continental AG or its subsidiaries
 
Hintergrund war, dass ich den Conti Road Attack 2 EVO aufziehen wollte.
Bei reifen.com hat man sich geweigert, den Reifen aufzuziehen, da aktuell keine Freigabe zu bekommen ist.

Also musste ich einen anderen Reifen aufziehen lassen...

Hätte den Conti gerne mal probiert...
 
Es ist im Moment davon auszugehen, dass es für die Tuono V4R KEINE EINZIGE Conti-Freigabe gibt!
 
Laut Fzg papiere ist KEINE reifenbindung, Ich habe gerade mit der Technik vom Aprilia Deutschland telefoniert und so lange das mann die original Reifen großen nimmt und nicht hinten auf 200 er geht, kann mann bedenkenlos die Contis fahren, falls der jeweilige Aprilia händler unsicher ist, soll er sich in Kerpen absichern und die Conti`s montieren, Dies ist naturlich nicht möglich beim online Reifen kauf oder beim Auto Reifen dienst um die ecke
 
Fakt ist, dass es für die Tuono V4R von Conti keine Freigaben gibt.
Ob eine Freigabe nötig ist oder nicht,
darüber gibt es allerdings genug Diskussionen und Threats auch hier im Forum.

Allgemeiner rechtlicher Tenor ist, dass eine Freigabe nach wie vor nötig ist, auch wenn der Hersteller keine Reifenbindung festlegt.

Und genau aus diesem Grund schreibt Conti in dem Antwortschreiben an mich eben NICHT:

"...für dieses Modell ist eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig..."

Warum wohl hat das Conti nicht so oder so ähnlich formuliert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So , jetzt hab Ich auch noch mit den TÜV prüfstellen leiter im Mönchengladbach Telefoniert, Fakt ist wenn vom Hersteller kein Reifen bindung vorgeschrieben ist, so lange wie die dimensionen stimmen und Tragfähigkeit/ Geschwindigkeits kennung stimmt gibt es KEIN rechtlichen bedenken was die reifen angeht.

Am rande , da sieht mann wo Conti ihre priortäiten setzt, die bemühen sich so einen schwachsinn wie TKC 80 M&S Reifen freizugeben für einen BMW 1000 RR und intressieren sich nicht für einen Sport motorrad vom mehrfachen Superbike weltmeister, irgindwie paradox , oder :?:
 
So , jetzt hab Ich auch noch mit den TÜV prüfstellen leiter im Mönchengladbach Telefoniert, Fakt ist wenn vom Hersteller kein Reifen bindung vorgeschrieben ist, so lange wie die dimensionen stimmen und Tragfähigkeit/ Geschwindigkeits kennung stimmt gibt es KEIN rechtlichen bedenken was die reifen angeht.

Hallo,

habe neulich auch bei zwei TÜV-Prüfstellen nachgefragt (Fahrzeugschein vorgezeigt), und die haben beide gesagt man bräuchte eine Freigabe vom Reifenhersteller.

Gruß Ralph
 
Fakt ist doch das etliche hier im Forum, einschließlich mir, Contis auf Ihren Bellas fahren, da keine Fabrikatsbindung mehr vorliegt.
Die Größe muss stimmen und vor allem funktionieren müssen die Pellen.
Ob die jetzt von Conti getestet und für unbedenklich erklärt wurden, ist doch letztlich egal.
Nach gewissen Industrienormen wird auch dort gefertigt.

Ich glaube kaum, das die Leute hier fahrlässig oder sogar vorsätzlich mit illegaler Bereifung auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Mein GTÜ-Prüfer hat die Reifen abgenickt und nur die Dimension und die Profiltiefe gecheckt.

Bis dato habe ich zum Beispiel nur positive Erfahrungen mit dem CSA 2 gesammelt.
Weder Unruhe im Bike und auch sonst kein Pendeln bei hohen Geschwindigkeiten oder ähnliches.
Einzig der Verschleiß ist recht hoch, weil das Angasen damit so Spaß macht :)

Such dir doch einfach andere Werkstatt die die Dinger montiert.
 
Mach was ihr wollt leute aber wenn meine Hersteller und meine TÜV prüfstellenleiter den OK geben die Contis bedenkenlos zu montieren dann wird Ich das im zukunft auch machen.

Übrigens Ich hab 3 Tuono`s in der kundschaft mit die Conti`s drauf und die jungs sind sehr glücklich damit
 
Das Missverständnis bzgl. Freigaben besteht meiner Meinung nach in Folgendem:

Der HERSTELLER schreibt KEINE Reifenbindung vor.
Von daher kannst du fahren, was du willst.

Der GESETZGEBER schreibt allerdings vor, dass du nur Freigegebene Modelle montieren darfst.

Du kannst dir jetzt raussuchen, wem du folgst, dem HERSTELLER, oder dem GESETZGEBER.

So lange nichts passiert, kräht auch kein Hahn danach...

WENN allerdings etwas passiert u. z.B. die Versicherungen hohe Schadenssummen zahlen sollen, dann darfst du gerne was du willst dagegen wetten, welche Vorschrift die Versicherungen / Gerichte wählen werden.

Da wünsche ich dann schon mal viel Spass beim selber zahlen...

Ich fürchte, der HERSTELLER wird dich dann auf die spezielle Gesetzeslage in deinem Land hinweisen...
 
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Der GESETZGEBER schreibt allerdings vor, dass du nur Freigegebene Modelle montieren darfst.
Wo steht das?

Ich halte es mit diesem Bericht: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf

Es ist nicht so schwer zu verstehen:
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom
1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit
Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von
Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.


1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der
vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller
vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf
eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie
wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.

Auf uns trifft 1. zu....
 
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"Aktuelle Anmerkung:
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen." (www.adac.de..)


Abgesehen davon würde mich interessieren in welchen Fällen eine Versicherung die Zahlung auf Grund einer fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers verweigert hat.

Meist sind es doch die Verstöße gegen die STVO die schwere Unfälle verursachen und nicht bauartbedingte Reifenschäden auf nicht geprüften Modellen während gesetzeskonformer Fahrweise.

Mal ganz zu schweigen davon, das dieses nationale Zulassungsgedöns im krassen Gegensatz zur Harmonisierung des EU Binnenmarktes steht, in dem zum großen Teil keinerlei Verordnung zu diesem Thema besteht. Ich würde in so einem Fall bis zum EUGH klagen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...oder eben einfach nen Reifen mit Freigabe fahren. Gibt ja genug.

Allerdings wollte ich diesen Thread nicht zum neuen "Freigabe-oder-nicht-nötig" - Thread machen, sondern einfach mal zeigen, dass es im Moment keine offiziellen Freigaben von Conti für die Tuono V4R gibt.

Und wie gesagt, Conti selbst sagt ja auch NICHT, dass eine Freigabe nicht nötig ist.
Sie sagen eindeutig, dass die Reifen NICHT FREIGEGEBEN SIND!
 
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Leider haben wir für die Reifen Sport Attack 2 und Road Attack 2 EVO in
Verbindung mit dem Fahrzeug* Aprilia Tuono V4R, derzeit noch keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung* bzw. Freigabe vorliegen.

Für mich klingt das aber nicht nach "wird es auch nie geben und niemals nimmer freigegeben" sondern nach "noch nicht geprüft/getestet"

Außerdem gibts ne Freigabe zum CSA2 für die RSV4, und so grundverschieden sind ja die Tonne und die RSV auch wieder nicht. Der Road Attack Evo wird wahrscheinlich noch zu neu auf dem Markt sein...

Zum Thema Reifen ohne Fabrikatsbindung hat wahrscheinlich jeder ne andere Meinung, auch weil es nicht abschließend geregelt ist.

Bleibt festzuhalten das Continental anscheinend nicht die schnellsten sind, was Freigaben anbelangt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du es logisch / mit gesundem Menschenverstand betrachtest, hast du sicher Recht.

Rechtlich ist es nur eben IM MOMENT so, dass für die Tuono V4R KEINE EINZIGE Freigabe, für welches Conti-Reifenmodell auch immer, OFFIZIELL erhältlich ist.

Und wie gesagt, mir geht es in diesem Thread NICHT darum, ob eine Freigabe überhaupt nötig ist...
 
...und was mich eben auch sehr wundert ist, dass der CSA2 ja schonmal für die Tuono V4R freigegeben war.

Diese Freigabe ist aber anscheinend wieder zurück genommen worden.
Siehe Antwort an mich, bzw. keine Freigabe im Moment erhältlich.

Kann mir einer mal das erklären...???
aqabupev.jpg
 
Richtig! Hab ich ja auch nie behauptet, nur wurde es so formuliert als ob man dann die Reifen auch nicht fahren dürfte, bzw. nur mit erheblichen Bedenken seitens der Rechtslage. Und dem ist m.E. nicht so.

Ich möchte da niemanden zu nahe treten. Soll jeder fahren was er will...-prost-

P.S: Allem Anschein nach ist das ein ganz schönes Durcheinander was die da veranstalten...Heb dir den Screenshot gut auf und lass dir welche montieren:lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich werde weiterhin fahren was größenmäßig passt...und dem ADAC Schreiben quasi folgen. Bei itlaobikes.de sieht man dies übrigens genau so...
Um wieder auf Freigaben umzuschwenken fehlt mir hier der Beleg.

ABER => jeder wie er mag
 
Nochmal zum Screenshot/Vermeintliche Freigabe des CSA2:

Hier das Antwortschreiben von Conti bezüglich meine Anmerkung dazu. Ich hab denen auch den Screenshot gemailt...

Sehr geehrter Herr,

Die von ihnen angeführte Liste in unserem Technischen Handbuch ist eine
Übersicht, in der am Rand Fußnoten gesetzt sind, diese Fußnoten sagen aus
ob eine Freigabe besteht oder nicht.
Die im Handbuch aufgeführte Fahrzeugübersicht heißt nicht das automatisch
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe für das Fahrzeug erhältlich
ist.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards,

Hans-Jürgen Breves
Technischer Produkt Service
Kundendienst Reifen

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Web:*http://www.continental-reifen.de

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Also ist man sich bei Conti insofern über die Gesetzeslage im Klaren, als dass nach wie vor Freigaben nötig sind...

Sonst hätten sie geschrieben: "Freigabe ist nicht nötig u. deshalb wird auch keine neue Freigabe für die Modelle erstellt..."

Sie antworten aber: "... Freigabe unsererseits liegt nicht vor..."
("...ist aber in Arbeit...")
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Herrlich, wie frech die sind. Den gleichen Herren hatte ich vor kurzem angemailt. Siehe hier:

Reifen-Vergleichstest-Thread

Da war von irgendwelchen Bedenken aber keine Rede und in meiner Anfrage steht ganz klar drin, dass ich ne Tuono V4 fahre. Zudem folgender Punkt, der auch rechtlich relevant sein dürfte: Wenn ich mir nen CSA 2 beim Aprilia Händler bestelle und der mir den auch ohne zu zucken aufzieht und Aprilia selbst meint: solange die Dimensionen stimmen und der Reifen Norm XY erfüllt, kann er gefahren werden, dann gehe ich zumindest davon aus, dass ich mich genug abgesichert habe. Dummheit schützt zwar oft vor Strafe nicht, aber ich habe einem Fachmann (und dafür gibt es die) einen Auftrag erteilt und seine Pflicht wäre es, mich darauf hinzuweisen. Dafür ist er Fachmann. Ich gehe ja auch nicht zum Arzt, wobei ich mich vorher informiert habe, ob der Arzt denn auch das richtige Skalpell nutzen wird.

Was bei unserer schicken Gesetzgebung passieren könnte, dass man über drei Ecken gehen muss. Sollte sich der Versicherer im Schadensfall (wobei dann auch noch nachgewiesen werden muss, dass der Reifen ursächlich verantwortlich war) quer stellen, mag ich den Schaden von dort nicht ersetzt kriegen und muss mich an die Werkstatt wenden und dort den Schaden einklagen.
 
Motoplex
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