Dieses Zeichen ist kein offizielles Verbotsschild, sonst wäre es in der STVO aufgeführt.
Also kann da gar nix passieren, wenn da irgendwer mit High-Heels da lang läuft und sich die Haxen bricht.
Solche Schilder werden aber oft aus gegebenem Anlass entwickelt.
Bestimmt hat sich da eine Person mal verletzt, weil sie auf dem unbefestigtem Weg mit ihren Stöckelschuhen gestolpert, gestürzt oder sonstwas ist.
Natürlich ist man nie selbst an so was schuld, sondern da wird dann mal die Stadtverwaltung auf Schadenersatz verklagt, weil die ihrer angeblichen Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist und den Wanderweg nicht plan asphaltiert hat.
Solche oder ähnliche sinnfreien Klagen gibt es Bundeweit täglich zu hunderten, Erfolgsaussichten sind gleich Null. Aber die Gerichte und Verwaltungen sind monatelang damit beschäftigt.
Dann kann sich die Stadtverwaltung nur mit solchen Phantasieschildern versuchen zu schützen, um nicht dauernd verklagt zu werden.