V4 Motorschaden

Es gibt nur die eine Rechnung von der Werkstatt wo der Vorbesitzer war. Da stehen eben diese magischen Worte drauf "....Ohne Garantie".
Ihr habt ja schon recht damit, dass sich der Aufwand lohnen würde das über einen Anwalt zu machen. Da war ich auch schon. Es gab auch schon Schriftverkehr mit dem Vorbesitzer.
Dieser streitet das Ganze natürlich ab. Das Problem ist aber, dass ich in der Beweispflicht bin und nicht an die Werkstatt nicht herankomme, da ich mit denen kein Vertragsverhältnis habe.
Da die aber nichts rausrücken, kann ich auch nichts nachweisen und gehe leer aus :/
 
Wenn du vertraglich ein "Scheckheft gepflegtes" Motorrad gekauft hast, aber die dazugehörige Rechnung für das Scheckheft "ohne Garantie" aufweist und beides nicht explizit schriftlich im Vertrag festgehalten wurde, würde es mich wundern wenn du keine Chance hast.
Wenn der Anwalt abgewunken hat, dann will ich dazu nichts gesagt haben...
 
Es gibt nur die eine Rechnung von der Werkstatt wo der Vorbesitzer war. Da stehen eben diese magischen Worte drauf "....Ohne Garantie".
Ihr habt ja schon recht damit, dass sich der Aufwand lohnen würde das über einen Anwalt zu machen. Da war ich auch schon. Es gab auch schon Schriftverkehr mit dem Vorbesitzer.
Dieser streitet das Ganze natürlich ab. Das Problem ist aber, dass ich in der Beweispflicht bin und nicht an die Werkstatt nicht herankomme, da ich mit denen kein Vertragsverhältnis habe.
Da die aber nichts rausrücken, kann ich auch nichts nachweisen und gehe leer aus :/

Aber wahrscheinlich koenntest Du vor Gericht die Werkstatt als Zeugen benennen? Dann muessten sie aussagen. 🤷
 
Wenn du vertraglich ein "Scheckheft gepflegtes" Motorrad gekauft hast, aber die dazugehörige Rechnung für das Scheckheft "ohne Garantie" aufweist und beides nicht explizit schriftlich im Vertrag festgehalten wurde, würde es mich wundern wenn du keine Chance hast.
Wenn der Anwalt abgewunken hat, dann will ich dazu nichts gesagt haben...
Da müssen wir jetzt trennen: Das checkheft wurde von einer anderen Werkstatt geführt als die, von der die Rechnung erstellt wurde.
Aber wahrscheinlich koenntest Du vor Gericht die Werkstatt als Zeugen benennen? Dann muessten sie aussagen. 🤷
Wenn es denn überhaupt so weit kommen würde, theoretisch schon. Die Werkstatt möchte sich da aber so weit wie möglich raus halten. Die hätten den Vorbesitzer nämlich mit einem Schaden aus dem In absehbarer Zeit ein Motorschaden resultiert, gar nicht von Hof fahren lassen dürfen.

Und, was man nicht vergessen darf, tatsächlich weiß ich nicht ob der Schaden durch die nicht durchgeführte Reparatur entstanden ist.

Hab mir da schon alle möglichen Szenarien ausgemalt :/
 
Da müssen wir jetzt trennen: Das checkheft wurde von einer anderen Werkstatt geführt als die, von der die Rechnung erstellt wurde.

Wenn es denn überhaupt so weit kommen würde, theoretisch schon. Die Werkstatt möchte sich da aber so weit wie möglich raus halten. Die hätten den Vorbesitzer nämlich mit einem Schaden aus dem In absehbarer Zeit ein Motorschaden resultiert, gar nicht von Hof fahren lassen dürfen.

Und, was man nicht vergessen darf, tatsächlich weiß ich nicht ob der Schaden durch die nicht durchgeführte Reparatur entstanden ist.

Hab mir da schon alle möglichen Szenarien ausgemalt :/
Langsam wird es ein bisschen komisch....

Werkstatt A macht eine Ventilkontrolle und schreibt auf die RE "ohne Garantie" und Werkstatt B macht für diese Arbeitsleistung den Stempel rein?
Nicht wirklich...und wenn doch, dann sind deine Chancen um so besser.

Was heißt denn "Hab mir da schon alle möglichen Szenarien ausgemalt :/".
Hast du selber deine rechtlichen Erfolgsaussichten geprüft oder auch ein Profi (also ein Anwalt)?
 
Es hat niemand geschrieben, dass es von Werkstatt B einen Stempel gibt.
Die verschiedenen Szenarien wurden mit einem Anwalt besprochen.

Im Endeffekt läuft es darauf hinaus- Pech gehabt.

Kann deswegen nur jedem raten ganz genau hinzusehen. Auch wenn man die eingehaltenen Wartungsintervalle als Indiz für die Qualität nehmen kann. Auch da kann man schon viel drauf ableiten. Auch zu früh durchgeführte Wartungen sind fragwürdig :unsure:
 
War die Maschine auch günstig angeboten? Meistens werden solche Angebote, welche Dreck am Stecken haben auch deutlich unter Marktwert angeboten und dann zählt der Leitspruch "Wer billig kauft, kauft zweimal". Keiner hat Geld zu verschenken!
Ich kann natürlich nicht für dich reden, evtl. hast du ja den Marktwert bezahlt. Aber nur als Hinweis für andere potentielle Opfer...
 
naja, zu früh mach ich öfter, eben weil das Moped mal länger gestanden hat, oder weil mir danach ist. Und das ist kein Indiz
 
War die Maschine auch günstig angeboten? Meistens werden solche Angebote, welche Dreck am Stecken haben auch deutlich unter Marktwert angeboten und dann zählt der Leitspruch "Wer billig kauft, kauft zweimal". Keiner hat Geld zu verschenken!
Ich kann natürlich nicht für dich reden, evtl. hast du ja den Marktwert bezahlt. Aber nur als Hinweis für andere potentielle Opfer...
Der Preis war ok. Hatte sie im Oktober letztes Jahr gekauft, also zum Ende der Saison.
naja, zu früh mach ich öfter, eben weil das Moped mal länger gestanden hat, oder weil mir danach ist. Und das ist kein Indiz
Deswegen sag ich ja, dass es fragwürdig ist. Natürlich muss es nichts heißen. Zu 100% sicher kann man sich nie sein.
 
Ich kann dir aus eigener Erfahrung mal bei einem Autokauf berichten.
Auto hat nach Kauf schwarz geraucht beim Gas geben
Erhöhter Ölverbrauch
Gutachten machen lassen
Da so ein Schaden nicht von heut auf morgen kommt
Zum anwalt
Am Ende wurde das Auto zurück genommen inkl. Kaufpreis
Und das Gutachten wurde auch bezahlt.
Ich würd Mich da mal schlau machen,
Eventuell gibts die Möglichkeit
Dir bestätigen zu lassen, dass du :
Kaufvertrag Km stand (sollte ja drin stehen) und deine gefahrenen Km = z.B. du nicht viel gefahren bist .
Ein Gutachter könnte dir eventuell bestätigen dass in der kurzen Zeit bzw. Gefahrenen Km so ein Schaden nicht auftreten kann, da dieser schon bei Kauf vorhanden war gewesen sein muss.
Das ganze fällt dann unter arglistige Täuschung.
Diesen Mythos mit Privatverkauf bzw. Gekauft wie gesehen gibt es schon lange nicht mehr.
 
Nun Chäffe war ja beim Anwalt und wenn ich das richtig sehe, dann gilt, weil u. a. die Werkstatt sich wohl hinter Datenschutz, kein Vertragsverhältnis, usw. versteckt, entweder Pech gehabt oder grosses Tennis.

Nun ob man sich so einen Rechtsstreit mit Klage, Gericht, Zeit, Nerven usw. antut, muss jeder für sich und individuell entscheiden entscheiden.

Die hier benannten Fakten, "ohne Garantie wegen nicht einstellbarem Ventil", "Aufbewahrungspflicht", usw. lassen den Verdacht aufkommen, dass der Verkäufer um ein Problem wusste, welches er verschwiegen hat.
Es sind nach meinen Wissen zwei Dinge zu unterscheiden
1) Zivilrecht, also Streit um den Schaden. Hier ist die Basis dann wohl das Thema Sachmangel. Die Sachmängelhaftung kann auch beim Kauf von privat-privat nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war, steht der Verkäufer in der Pflicht (Rücknahme, Nachbesserung, Übernahme von Folgekosten.
2) Strafrecht, Stichwort Betrug oder arglistige Täuschung, usw. Das ist ein ganz anderer Zirkus. Hier geht es um Strafen, also Haft oder Geld. Und nach allem was hier geschildert wurde, besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine strafbare Handlung vorliegt

Was ich in solchen Fällen getan habe, ist seitens eines Anwaltes eine auf dem Zivilrecht basierendes Schreiben verfassen zu lassen (Fakten, Sachverhalt nach gesundem Menschenverstand) und einen Vorschlag zur Einigung zu machen und im Schlussatz strafrechtliche weitere Schritte anzukündigen, sollte es nicht zur Einigung kommen.

Bisher war es dann so, dass nach ein, zwei Runden Streitereien eine Einigung erzielt werden konnte ohne Gerichtsverfahren. Manchmal braucht es ein wenig Zeit, bis die Tragweite des Tuns beim Gegenüber ankommt.
Auf den Anwaltskosten bleibt man dann in der Regel selber sitzen, aber das war es mir wert aus persönlicher Genugtuung. Mein Schaden wurde dabei nie vollständig ersetzt, eine Einigung bedingt Kompromissbereitschaft. Aber mir war es recht so

Ob man dann auch den langwierigen Weg der Klage geht, mit Aussicht auf vollständigen Ersatz aller Kosten und Nerven, ist eine andere Überlegung. Ich habe es nie gemacht.

My2cent, R.
 
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Motor kaputt- kann halt bei Aprilia V4 die nahe 30.000km auf der Uhr haben passieren, alles andere was ich hier gelesen habe sind Mutmaßungen.
Entweder das Gerät für 3500.- verkaufen und nicht mehr drüber nachdenken oder 3500.- in die Reparatur beim Händler investieren und das schöne Motorrad weiter fahren.

Die meisten Neu Motorräder verlieren 3500.- sobald der Besitzer auf der Zulassungsstelle war, da denkt doch auch keiner daran den Händler deshalb zu verklagen.

Das nächste Mahl einfach 500.- mehr ausgeben und ein Motorrad beim Händler mit Garantie kaufen, dann reduziert sich so ein Schaden auf den Mehrpreis den ein Händler aufruft.

Gruß ej#25
 
Ja seh ich auch so wie Johann.
War bei mir auch so bissle gefahren damit da waren ruckzuck mal 7000€ kaputt nur wegen 2500km was die gute drauf hatte
 
Ich würde den Verkäufer mal persönlich fragen wie er das findet... Und dann einigt man sich ja u. U. auch gütlich.. 🤔🎰
 
Motoplex
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