Versicherung beim Umfallen

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Klausi

Probezeit bestanden...
Hallo zusammen!
Kann mir einer ein paar Informationen bzgl. eines Versicherungsfalls geben? Ich bin ja "leider" einer von denen, die die Versicherung zwar brav bezahlen und nie einen Fall hatten (bis jetzt), aber wenn es was gibt will keiner Zahlen 😠

Ich habe eine Sekunde nicht aufgepasst und als ich die rsv4 vom StĂ€nder aufrichten wollte, hatte ich wohl etwas zu viel Kraft und die ist praktisch von links nach rechts umgefallen. Problem dabei ist, das dort ein zweites (nicht meins) Moped stand. Ich bin also komplett mit meinem Moped und meinem Körper in das zweite Moped gefallen und das zweite ist nach rechts umgekippt :-(. NatĂŒrlich ist dabei der ein oder andere Kratzer entstanden und paar Plastikteile sind gebrochen. FĂŒr mich ist das eigentlich ein Fall fĂŒr die private Haftpflicht. Den Fall habe ich so auch der Versicherung gemeldet und die hat diesen jetzt abgelehnt, und verweist mich an die Kfz-Versicherung.
Mir erscheint das allerdings nicht schlĂŒssig - was ich auch so der Dame von meiner Hafpflichtversicherung versucht habe zu sagen, aber die lĂ€sst sich da nicht von abbringen.
Bevor ich dort jetzt den Schaden (vielleicht unnötigerweise) melde wĂŒrde ich gerne ein paar verlĂ€ssliche Informationen haben. Hier sind ja bestimmt Leute die so einen Fall hatten, oder damit beruflich zu tun haben.
Danke im Voraus.
 
Da wird nur die Versicherung vom Fahrzeug greifen, das ist nix anderes als das du mit dem Auto ein anderes beschÀdigt.
 
Ja, betrifft die Kfz Haftpflichtversicherung. Genauso,als wenn man beim Einkaufen aus dem Auto steigt und mit der TĂŒr ein anderes Fahrzeug beschĂ€digt. HĂ€ngt mit der Benutzung des Kfz zusammen.
 
Ist die sogenannte Benzinklausel. Der Schaden ist durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht worden, also haftet auch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

"Ich bin ja "leider" einer von denen, die die Versicherung zwar brav bezahlen und nie einen Fall hatten (bis jetzt), aber wenn es was gibt will keiner Zahlen"... das ist doch ein typische Spruch eines Unwissenden. Kfz-Haftpflichtversicherung kommt fĂŒr den Schaden am fremden Moped auf, fĂŒr den Schaden an deinem eigenen Moped kommt eine Vollkaskoversicherung auf, falls diese vorhanden ist.

Beachte bitte, dass du in beiden FÀllen (Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) nÀchstes Jahr hochgestuft wirst. Also erst abwÀgen, ob es sich rentiert, den Schaden der Versicherung zu melden. Dein Versicherer kann dir ausrechnen, was finanziell mehr Sinn macht.
 
Falls du einen PKW AnhÀnger mit der Hand geschoben hast (z.B. rangieren) und damit einen Schaden verursachst dann greift die Haftpflicht vom AnhÀnger. Der wird nicht hochgestuft.
Bei allem anderen was einen Motor hat greift nur die Fahrzeugversicherung (Haftpflicht fĂŒr SchĂ€den bei anderen bzw. Vollkasko fĂŒr deine eigenen) auch wenn der Motor aus ist.
 
@Klausi, ja ist natĂŒrlich eine blöde Situation, da denkt man man ist versichert und dann so was. Ist schon klar, nimmst du die KFZ Versicherung in Anspruch, wirst du hochgestuft und deine BeitrĂ€ge steigen nĂ€chstes Jahr. Am Ende musst du wirklich rechnen, wie du am besten da raus kommst.
 
Da eigentlich fast die ganze Verkleidung ein paar Kratzer abbekommen hat (links von mir, rechts vom Asphalt :-() , bzw. ein paar Nasen abgebrochen sind und die Kupplungsabdeckung einen an der abstehenden Ecke bekommen hat, schĂ€tze ich mal, das wir hier bei ca. 2000€ liegen. In wie weit sich das lohnt weiß ich nicht, muss mal schauen auf welcher SF- Klasse ich im Moment stehe und wie viel ich da verliere.
Ja ist wirklich blöd. Klar, bin selbst schuld, da gibt es nichts zu diskutieren. Aber deswegen versichert man sich ja und wenn man mal was hat, dann ist das immer eine Aktion.... Naja jedenfalls habe ich die Erfahrung gemacht.
 
Ohne deinen SFR zu kennen, schĂ€tze ich, dass es sich rentiert, deine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. DafĂŒr ist die da.

Aktion ist es keine. Ein Anruf bei deinem Berater/Betreuer und alle Fragen hÀtten sich gleich geklÀrt.

Wie sieht es mit deinem Moped aus? Ich hoffe, dass der Schaden nicht all zu groß ist.
 
Wenn ein Fahrzeug betroffen ist, wird immer die Versicherung des Fahrzeugs greifen. Der Schaden am Fremdfahrzeug wird von der Motorrad Haftpflicht und dein eigener Schaden von der Vollkasko, falls vorhanden, beglichen.

Habe ich aus erster Hand von meiner Frau. Arbeitet bei einer Versicherung.

Gruß Christian

P.S. wie immer ohne GewÀhr.
 
Wenn ein Fahrzeug betroffen ist, wird immer die Versicherung des Fahrzeugs greifen. Der Schaden am Fremdfahrzeug wird von der Motorrad Haftpflicht und dein eigener Schaden von der Vollkasko, falls vorhanden, beglichen.

Habe ich aus erster Hand von meiner Frau. Arbeitet bei einer Versicherung.

Gruß Christian

P.S. wie immer ohne GewÀhr.

Kurz und knapp komplett richtig beschrieben.
 
Wenn ein Fahrzeug betroffen ist, wird immer die Versicherung des Fahrzeugs greifen. Der Schaden am Fremdfahrzeug wird von der Motorrad Haftpflicht und dein eigener Schaden von der Vollkasko, falls vorhanden, beglichen.

Habe ich aus erster Hand von meiner Frau. Arbeitet bei einer Versicherung.

Gruß Christian

P.S. wie immer ohne GewÀhr.

Ganz so generell stimmt das auch nicht, fast immer past besser.

Es gibt schon ein paar FĂ€lle (da muss man sich allerdings schon bissl MĂŒhe geben) in denen sich SchĂ€den an Fahrzeugen auch ohne Fahrzeugversicherung regulieren lassen. Den schon erwĂ€hnten AnhĂ€nger und eine andere Variante habe ich selber schon in Anspruch genommen.

Viele GrĂŒĂŸe
Micha
 
Du redest bestimmt von Kindern und deren Haftpflichtversicherung.

Nee,

bei mir ist mal eine andere Person auf mein abgestelltes Mopped gestiegen und ist damit im Stand umgekippt. Da das Ganze ohne mein Wissen und Zustimmung stattfand hat die Privathaftpflicht der Person den Schaden reguliert.

VG
 
Nee,

bei mir ist mal eine andere Person auf mein abgestelltes Mopped gestiegen und ist damit im Stand umgekippt. Da das Ganze ohne mein Wissen und Zustimmung stattfand hat die Privathaftpflicht der Person den Schaden reguliert.

VG
Da war ja auch nicht sein eigenes krad beteiligt. Also keine seine kfz haftpflicht nicht greifen. Wenn du mit m einkaufswagen nen anderes kfz beschÀdigst zahlt deine privat haftpflicht.

Wenn du mit deiner auto tĂŒre ein anderes auto verkratzt zahlt deine kfz haftpflicht. Da dein auto involviert ist.
 
Die Frage ist jetzt, wie sieht es aus, wenn ein anderer dein Motorrad umkippt und es fÀllt in ein zweites, oder sogar Kettenreaktion und es fallen noch mehr?
Kann ja nicht sein, dass dann die KFZ Versicherung von dem zuerst gefallen Motorrad dafĂŒr aufkommt, da der Halter ja nichts dafĂŒr könnte.
Oder muss dann die KFZ Versicherung trotzdem bezahlen und der Halter des ersten gefallenen Motorrades mĂŒsste sich den Schaden von dem Verursacher holen, einklagen?

Wie schnell kann so was passieren, jemand holt sich ein Eis, quatscht und lehnt sich gegen ein auf dem SeitenstÀnder stehendes Motorrad und alles fÀllt um.
Kann ja wohl nicht sein, dass dann der Halter von dem Motorrad dafĂŒr gerade stehen muss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne es nur so,dass im InnenverhĂ€ltnis der Haftpflichtversicherer des 1. Krads die Kosten fĂŒr BeschĂ€digung ĂŒbernimmt um im AussenverhĂ€ltnis die Versicherung des 1.Krads Regress beim SchĂ€diger nimmt. Ob auch eine Höherstufung erfolgt,kann ich nicht genau sagen. Streng genommen ja,da die Haftpflichtversicherung greift. Den Mehrbeitrag der RĂŒckstufung mĂŒsste der Versicherungsnehmer wahrscheinlich auch beim SchĂ€diger gerichtlich geltend machen.

PS: Wenn du gerade beim Einkaufen das Auto belĂ€dst und der Einkaufswagen rollt in ein anderes Auto oder verletzt jemanden,wird das auch ĂŒber die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.
 
Ich kenne es nur so,dass im InnenverhĂ€ltnis der Haftpflichtversicherer des 1. Krads die Kosten fĂŒr BeschĂ€digung ĂŒbernimmt um im AussenverhĂ€ltnis die Versicherung des 1.Krads Regress beim SchĂ€diger nimmt. Ob auch eine Höherstufung erfolgt,kann ich nicht genau sagen. Streng genommen ja,da die Haftpflichtversicherung greift. Den Mehrbeitrag der RĂŒckstufung mĂŒsste der Versicherungsnehmer wahrscheinlich auch beim SchĂ€diger gerichtlich geltend machen.

Ja, so könnte ich mir das auch vorstellen.
 
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