Die Frage ist jetzt, wie sieht es aus, wenn ein anderer dein Motorrad umkippt und es fällt in ein zweites, oder sogar Kettenreaktion und es fallen noch mehr?
Kann ja nicht sein, dass dann die KFZ Versicherung von dem zuerst gefallen Motorrad dafür aufkommt, da der Halter ja nichts dafür könnte.
Oder muss dann die KFZ Versicherung trotzdem bezahlen und der Halter des ersten gefallenen Motorrades müsste sich den Schaden von dem Verursacher holen, einklagen?
Das kommt drauf an, an wen sich die Geschädigten wenden.
Einfacher ist es für sie natürlich, den Schaden beim KFZ Versicherer anzuzeigen, da hier ja eine Versicherungspflicht besteht. Die Versicherung kann also leicht ermittelt werden.
Auch besteht beim KFZ die sogenannte Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung = verschuldensunabhängige Haftung).
Dem Schädiger selbst müsste man die Schadensverursachung ja erst nachweisen (Verschuldenshaftung) und im Zweifelsfall ist da dann womöglich auch garnichts zu holen, wenn wie so oft keine PHV besteht und auf dem Konto chronische Ebbe herrscht.
Fraglich ist aber, ob die Betriebsgefahr in einem solchen Fall nicht komplett, wegen dem Verschulden des Verursachers, untergeht. Immerhin war der Schaden für den Eigentümer des 1. Motorrads unabwendbar, wenn er das Motorrad vorschriftsgemäß abgestellt hat.
Ich könnte mir daher auch gut vorstellen, dass die KFZ-Haftpflicht direkt an den Verursacher verweisen darf, ohne erst in Vorleistung gehen zu müssen. Zumindest wäre eine solche Argumentation schlüssig für mich.
Im Zweifelsfall müsste das ein Gericht klären.