Punkt 2 und 3 halte ich für blödsinn, oder nicht rechtlich haltbar.
Ok, Raubkopien für ein paar Dollar finde ich jetzt auch fragwürdig, aber naja, wenn mir mal eins zufliegt....
@Cinch: soviel zu dem blödsinn
http://www.fh-flensburg.de/fhfl/akt..._ttnews[pS]=1014937200&tx_ttnews[tt_news]=223
Jeder der ein Werkstatthandbuch verkauft oder weitergibt (auch kostenlos) ist automatisch in der Erweiterten Produkthaftung.
Also... ich habe keinen Bock deswegen meinen Betrieb auf das Spiel zu setzen.
Lt. EU recht ist das "Kaufen von Raubkopien genauso Strafbar wie das Kopieren selber"
Ist jedes Kopieren einer CD auf CD-R strafbar?
Nein. Es ist zum eigenen privaten Gebrauch zulässig, einzelne Kopien anzufertigen (§ 53 Abs. 1 UrhG). Es darf sich aber immer nur um einzelne Kopien eines (nicht unbedingt eigenen) Original-Tonträgers handeln und die Kopie muss für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Kopie darf nicht an andere Personen der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die häufige Praxis, einen Original-Tonträger in größeren Stückzahlen zu vervielfältigen und die Kopien zu verkaufen, ist somit nicht von § 53 UrhG gedeckt. Ebensowenig ist es zulässig, auf Bestellung gegen Entgelt CD-Kopien anzufertigen (s. "Kopieren von Audio-CDs und Urheberrecht"). Diese Handlungen sind gem. §§ 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 108a UrhG und - sofern auch die Rechte der Autoren nicht ordnungsgemäß vergütet werden - gem. § 106 UrhG strafbar. X!X:
Wenn dein Händler XY in Berlin bisher noch keine Probleme hatte, hat er einfach nur Glück gehabt!
-wc-