Fußrasten

xHeaveny

hat wirklich was drauf...
Premium Mitglied
Motorrad
RS 125 // Tuono 660 RF // RSV4 Tracktool
Modelljahr
2020 // 2022 // 2015
Hallow again.

ich hab an meiner TUono 660 diese hässlcihen Fußrasten und wollte mal fragen was ihr gemacht habt, gleich ganze anlage oder was?
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Lustige gefräste Klappfußrasten gibt es für günstig Geld bei Onkel Ali. Imho brauchst du dafür nichtmal irgendeine Abnahme.
ob die dann halten mag ich bezweifeln, habs gefühlt die biegen einfach nach unten durch an der aufnahme
 
ob die dann halten mag ich bezweifeln, habs gefühlt die biegen einfach nach unten durch an der aufnahme
Ich halt nicht. Die Chinesen können sowas. Ich hab da auch ernsthaft noch nichts schlechtes gehört über deren Frästeile und auf der Rennstrecke ist man da noch viel gadenloser und verbaut Stummel, Lenker, ganze Rastenanlagen.
 
Ich halt nicht. Die Chinesen können sowas. Ich hab da auch ernsthaft noch nichts schlechtes gehört über deren Frästeile und auf der Rennstrecke ist man da noch viel gadenloser und verbaut Stummel, Lenker, ganze Rastenanlagen.
dann werd ich des mal testen (y)
 
Der Materialaufwand für sowas ist relativ überschaubar. Dann brauchste noch 'ne CNC-Fräse und 'n Programmierer. Der Programmierer kostet in China weniger als die Maschinenstunde. Dann lassen die das Ding laufen und die Putze wechselt nur irgendwann mal das Werkzeug im Fräser. 1 Tag später haste 100 Fußrastenpaare und kehrst die Späne zusammen.
 
Soweit ich weiß sind Fußrasten sicherheitsrelevant und brauchen mindestens mal ne ABE...
passen musses halt, weiß von nem freund, das da der abstand nach innen nich ganz gepasst hat und dann spiel nach unten hatte
 
Übrigens findet sich auch keine Definition von Fahrwerksteilen oder "sicherheitsrelevant" irgendwo im Gesetz. Das existiert so juristisch nicht.

Richtiger wäre: Der Betrieb ist so lange erlaubt, wie kein Gefährdung erwartbar ist. Das ist der Umkehrschluss aus dem, was in $19 STVZO steht.

Irgendwelche Prüforganisation wie bspw. der TÜV oder die Dekra sind auch nicht berechtigt sowas zu definieren oder festzulegen, dazu braucht es mindestens eine Verordnung (bspw. die STVZO), die dann aber auch klar benennen muss, was nun eigentlich gefordert ist. Daran fehlt es aber in der STVZO generell. Die schreiben im Streitfall dann aber igendwelche Gutachten, bei denen sie dann mehr oder weniger abstrakte Gefahren bejahen oder verneinen. Das Gericht ordnet das dann ein und beschließt ob das nun noch grau oder schon dunkelschwarz ist.

Der neuste Schrei ist der Verweis auf EU-Verordnungen, die dann auf UN-ECE-Richtlinien verweisen. Das ist überraschenderweise um Größenordnungen präziser als es die STVZO je war.
 
Motoplex
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