Mal gute Neuigkeiten für uns Motorradfahrer !
Jetzt wird die Polizei hoffentlich nicht mehr so leicht & gleich „den großen Bestrafungs-Hammer“ schwingen.
Endlich mal ein klares Urteil pro Motorradfahrer und ein Dämpfer für die Polizei die oft zu schnell mit unerlaubtem Rennen etc. argumentiert und einschreitet.
Durchlesen lohnt !
Urteil aus Rheinland-Pfalz: Oberverwaltungsgericht hebt Sicherstellung eines Motorrads nach mutmaßlichem Straßenrennen auf.
www.motorradonline.de
Ich find ja die Argumentation des Amtsgerichts und der Polizei ziemlich dreist und unmöglich:
…
Das Amtsgericht Ludwigshafen stellte das Verfahren im April 2023 wegen geringer Schuld ein. Dennoch blieb das Motorrad in Verwahrung, nun mit der Begründung der Gefahrenabwehr. Die Polizei argumentierte,
das Fahrzeug könnte erneut für Rennen genutzt werden.
…Zunächst:Verwaltungsgericht bestätigt Argumentation
Der Fahrer klagte nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, das die Gefahrenprognose bestätigte.
Es führte aus, die Yamaha R1 (RN12) sei für den normalen Straßenverkehr "übermotorisiert" und könne weitere Delikte begünstigen.




OVG: Sicherstellung in diesem Fall nicht zulässig 


Das OVG Koblenz entschied, dass eine Sicherstellung nur bei einer gegenwärtigen Gefahr nach § 22 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zulässig ist. Eine Gefahr besteht nur, wenn ein schädigendes Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Reine Vermutungen genügen nicht.
Das OVG befand, das mutmaßliche Rennen sei mit der Kontrolle beendet gewesen. Die Sicherstellung zielte auf die Verhinderung künftiger Straftaten, was § 22 POG nicht deckt.
Das OVG wies die Überlegung zurück, das Motorrad "lade" wegen seiner Leistung zu Delikten ein.
Die Yamaha R1 (RN12) sei straßenzugelassen und falle nicht aus dem Rahmen.
Auch die Vorgeschichte von 2020 rechtfertige keine Sicherstellung, da den Beamten keine Details bekannt waren.
Der Führerschein war bereits beschlagnahmt, und es gab keine Hinweise, dass der Fahrer das Verbot missachten würde.
Für den Fahrer ein positiver Ausgang, aber wahnsinnig lange, 2022 war der Vorfall

Ich bin gegen Raserei und finde es bescheuert und unverantwortlich wenn jemand deutlich zu schnell und riskant durch die Gegend brettert, keine Frage, das gehört bestraft. Dafür gibt es Gesetzte und Bußgelder.
Aber die Unterstellung ein illegales Straßenrennen, auch gegen sich selbst, zu fahren, dass schon oft nicht okay und reine Willkür der Polizei um einem Motorradfahrer richtig eins reinzuwürgen.
Von daher finde ich das Urteil mehr als gut.
Bleibt zu hoffen das die Behörden nicht „angepisst“ sind und die nächst höhere Instanz damit beschäftigt.