Alles gar nicht so doof Thread

Unglaublich aber wahr, die AusweisApp funktioniert anstandslos unter Linux, sogar mit Smartphone als Kartenleser. Das ist ja fast praktisch nutzbar.
Nutze ich schon seit Jahren..
funzt einwandwandfrei, sowohl mit Handy als Kartenleser als auch mit nem externen Reiner sct cyberjack


Ganz praktisch, z.B. wenn man sich mal den Status Quo der ⚫⚫⚫ in Flensburg ansehen und downloaden will.

Bildschirmfoto vom 2026-03-14 18-59-36.webp
 
Hat bei mit nicht geklappt… hast du beide Geräte im WLAN? Bei mir wollte es mit PC im LAN und Telefon im WLAN nicht klappen. Vermute mal, dass es daran lag.
Ich kann nur für Windows sprechen, aber da spackt die Verbindung hin und wieder rum. Dann hilft es, die Apps zu schließen und die Geräte vom Netzwerk zu trennen. VPN sollte natürlich deaktiviert sein.
 
Hat bei mit nicht geklappt… hast du beide Geräte im WLAN? Bei mir wollte es mit PC im LAN und Telefon im WLAN nicht klappen. Vermute mal, dass es daran lag.
Ja, beides per WLAN. Hast du mal geschaut, ob dein WLAN Mac Isolation oder sowas macht. Gerne als Sicherheitsfeature verkauft, meistens nur affiges Rumgekasper. Sowas macht man nur in Gastnetzwerken, bspw. in Hotels.

Bluetooth funktioniert mit Trickserei übrigens auch. Einfach per Bluetooth NAP (a.k.a. PAN) verbinden. Ggf. muss man noch ein WLAN hinfaken, aber das ist ja dann kein Kunststück.
 
Muss ich nochmal probieren. Hab es wegen der iKfZ online An-/Abmeldung nutzen wollen. Das ging dann über Umwege aber auch mit dem Elster-Zertifikat.
 
Was halt echt schade um Zeit, Geld und User Experience ist, ist dieses lächerliche BundID. Ich weiß gar nicht, wer sich diesen Unsinn ausgedacht hat und wofür man das brauchen will, aber wahrscheinlich war die Weihnachtsfeier der Gematik/Telekom/Siemens noch unterfinanziert.

Auch schade, ist der fehlende Support für Biometrische Authentifizierung.
 
Bimota KB399: Klick

Gefällt mir sehr, besonders die ES Version, und die 400er Ninja macht echt Laune.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal gute Neuigkeiten für uns Motorradfahrer ! 👌🏻

Jetzt wird die Polizei hoffentlich nicht mehr so leicht & gleich „den großen Bestrafungs-Hammer“ schwingen.

Endlich mal ein klares Urteil pro Motorradfahrer und ein Dämpfer für die Polizei die oft zu schnell mit unerlaubtem Rennen etc. argumentiert und einschreitet.

Durchlesen lohnt !



Ich find ja die Argumentation des Amtsgerichts und der Polizei ziemlich dreist und unmöglich:

Das Amtsgericht Ludwigshafen stellte das Verfahren im April 2023 wegen geringer Schuld ein. Dennoch blieb das Motorrad in Verwahrung, nun mit der Begründung der Gefahrenabwehr. Die Polizei argumentierte, das Fahrzeug könnte erneut für Rennen genutzt werden.

…Zunächst:Verwaltungsgericht bestätigt Argumentation​

Der Fahrer klagte nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, das die Gefahrenprognose bestätigte. Es führte aus, die Yamaha R1 (RN12) sei für den normalen Straßenverkehr "übermotorisiert" und könne weitere Delikte begünstigen. 🤬🤬🤬🤬🤬

OVG: Sicherstellung in diesem Fall nicht zulässig 👌🏻👌🏻👌🏻👌🏻

Das OVG Koblenz entschied, dass eine Sicherstellung nur bei einer gegenwärtigen Gefahr nach § 22 des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zulässig ist. Eine Gefahr besteht nur, wenn ein schädigendes Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Reine Vermutungen genügen nicht.
Das OVG befand, das mutmaßliche Rennen sei mit der Kontrolle beendet gewesen. Die Sicherstellung zielte auf die Verhinderung künftiger Straftaten, was § 22 POG nicht deckt.


Das OVG wies die Überlegung zurück, das Motorrad "lade" wegen seiner Leistung zu Delikten ein.
Die Yamaha R1 (RN12) sei straßenzugelassen und falle nicht aus dem Rahmen.
Auch die Vorgeschichte von 2020 rechtfertige keine Sicherstellung, da den Beamten keine Details bekannt waren.
Der Führerschein war bereits beschlagnahmt, und es gab keine Hinweise, dass der Fahrer das Verbot missachten würde.

Für den Fahrer ein positiver Ausgang, aber wahnsinnig lange, 2022 war der Vorfall 🫣😳

Ich bin gegen Raserei und finde es bescheuert und unverantwortlich wenn jemand deutlich zu schnell und riskant durch die Gegend brettert, keine Frage, das gehört bestraft. Dafür gibt es Gesetzte und Bußgelder.
Aber die Unterstellung ein illegales Straßenrennen, auch gegen sich selbst, zu fahren, dass schon oft nicht okay und reine Willkür der Polizei um einem Motorradfahrer richtig eins reinzuwürgen.
Von daher finde ich das Urteil mehr als gut.

Bleibt zu hoffen das die Behörden nicht „angepisst“ sind und die nächst höhere Instanz damit beschäftigt.
 
Motoplex
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