Alles gar nicht so doof Thread

Ob wie beim Ehegattensplitting Steuerklasse 3 und 5 versteuert wird, oder die Steuerklassen 4/4, macht am Jahresende bei der Einkommsteuer für Ehepaare keinen Unterschied, ist auf den Cent das gleiche. Bei der Einkommensteuer wird der gemeinschaftlich erworbene Betrag versteuert und klar, schafft man die Steuerklasse 5 ab, könnte das dazu führen, dass der Ehepartner mit dann Steuerklasse 4 einen Anreiz sieht mehr zu arbeiten, da ja monatlich erstmal mehr auf dem Konto landet. Okay, der mit vorher Steuerklasse 3, hat mit 4 natürlich dann weniger. Dadurch steigt dann natürlich der zu versteuernde Gesamtbetrag und der Fiskus kassiert mehr, somit Verarsche und soll den Partner mit vorher 5, nur dazu verleiten mehr zu arbeiten. Ob dann am Ende tatsächlich für beide mehr auf dem Konto landet, ist fraglich, da je mehr gemeinschaftlich verdient wird, steigen auch die Steuern.
Bei Trennung natürlich von Vorteil, wenn beide gut Rentenpunkte erwirtschaftet haben und dabei spielt nur der Bruttoverdienst eine Rolle, wenn man zukünftig die Rente noch erreicht.🤔
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Es geht nicht um die Wahl der Steuerklassen sondern um das Splitting an sich. Stand heute wird das gemeinsame Einkommen bei Ehepaaren halbiert, dann die Steuer berechnet und diese verdoppelt. Damit profitieren jeweils beide Partner unabhängig von der tatsächlichen Höhe des individuellen Einkommens vom niedrigeren Steuersatz des gesplitteten Einkommens.
Fällt das Splitting weg, wird das gemeinsame Einkommen als einzelnes Einkommen versteuert und kommt automatisch deutlich weiter hoch in der Steuertabelle.
 
Die andere Interpretation ist: Der Staat schlägt sich den Progressionsbauch voll.

Das ganze Gekasper wäre eigentlich völlig nötig, wenn der Einkommensteuersatz für alle gleich wäre. Geht aber nicht, weil das nicht in die Klassenkampfrethorik der Sozen passt.

Ich kenne übrigens zwei Fälle, bei denen die Leute einfach von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt haben, weil das in ihrer individuellen Situation tatsächlich netto mehr dabei hängen bleibt. Stichwort: Elternunterhalt.
 
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