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Klar. Ich meinte natürlich ohne Abgasgutachten...Die Eintragung wird bestimmt gehen. Ist nur ne Frage der Kosten.
Da wird nichts verfälscht. Du hast dir deine Antwort schon selbst gegeben. Die Geschwindigkeit wird am Sensorkranz abgenommen und somit hat deine Übersetzungsänderung keinen Einflussauf die Geschwindigkeit. Da der Sonsor nur auf die Raddrehzahl achtet ist es ihm egal bei welcher Drehzahl. Das is bei all unseren V4's so.Also würde das Tacho verfälscht? Mist.
Hatte hier irgendwo gelesen dass es am Vorderrad wäre...
Edit: Habe gerade in einem anderen Thread (https://v4-forum.de/threads/tachoabweichung.23927/) gelesen, dass zwar am Hinterrad abgenommen wird, aber dennoch kein Einfluss der Übersetzung vorhanden ist.
So korrekt? Bitte um kurze Bestätigung (wenn möglich explizit für Bj.14)
Genau so hab ichs mir gedacht - danke Mathias.Da wird nichts verfälscht. Du hast dir deine Antwort schon selbst gegeben. Die Geschwindigkeit wird am Sensorkranz abgenommen und somit hat deine Übersetzungsänderung keinen Einflussauf die Geschwindigkeit. Da der Sonsor nur auf die Raddrehzahl achtet ist es ihm egal bei welcher Drehzahl. Das is bei all unseren V4's so.
(Der Tacho würde verfälscht werden, wenn die Geschwindigkeit an der Getriebeausgangswelle abgenommen würde)
Gruß Mathias
Du meinst das APRC?Wichtig ist aber neu Kalibrieren!
Bezüglich deiner Frage hinsichtlich der Eintragung der geänderten Übersetzung: Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich denke manche RSV4s haben im Typenschein mehrere Endübersetzungen vermerkt. Zumindest meine alte 2014er Tuono hatte das denke ich (15/42 und 16/42). Dann sparst du dir die Eintragung.Du meinst das APRC?
Ja... stimmt. Muss ich dran denken...
Danke Philipp für deine Hinweise.Bezüglich deiner Frage hinsichtlich der Eintragung der geänderten Übersetzung: Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich denke manche RSV4s haben im Typenschein mehrere Endübersetzungen vermerkt. Zumindest meine alte 2014er Tuono hatte das denke ich (15/42 und 16/42). Dann sparst du dir die Eintragung.
Und selbst wenn nicht - glaubst du allen ernstes dass irgendwer anfängt die Zähne an den Zahnrädern zu zählen? Ich würde das "entspannt" sehen.
Hinsichtlich Tachoabweichung: Nein gibt es keine, es wird die Raddrehzahl direkt gemessen.
Kalibrieren der Bordelektronik aber unbedingt nachher sonst wird es mit der Traktionskontrolle etc lustig...
Ich meine die CoC Papiere. Die habe ich von meiner alten leider nicht mehr (auch kein Bild), aber ich bilde mir ein da war ein entsprechender Vermerk...Danke Philipp für deine Hinweise.
Meinst du mit Typenschein den Fahrzeugschein oder die CoC Papiere?
Ich meine in keinem von beidem etwas gesehen zu haben, könnte aber ggf. nochmal nachschauen. Das wäre natürlich optimal.
Hast du ein Bild von deinem alten Schein? Das würde vielleicht, falls ich das nicht drin stehen habe, bei der Eintragung helfen.
Wie gesagt, ich denke auch nicht dass das herauskommen würde. Selbst bei einem Unfall eher nicht.
Aber auf Nummer Sicher zu gehen ist doch immer besser. Selbst wenn es mich jetzt 100€ kostet, dann fahre ich mit gutem Gewissen und es kann nichts passieren.
Danke dir, ich schaue nochmal nach...Ich meine die CoC Papiere. Die habe ich von meiner alten leider nicht mehr (auch kein Bild), aber ich bilde mir ein da war ein entsprechender Vermerk...