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Da gibt es keine Grauzone.@torbole, lass doch Tüv und AU am besten gleich bei deinem Aprilia Händler machen.
Noch zur Info:
Welche Grenzwerte für welche Modelle?
Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min), anders als beim Auto darf sich der Prüfer am Motorrad-Drehzahlmesser orientieren. Bisher ist nicht exakt definiert, wie mit
Motorrädern umzugehen ist, die zwar serienmäßig einen G-Kat haben, der aber bei Ersatz des Serienschalldämpfers durch ein Kat-loses Zubehörteil entfernt worden ist. Eine Grauzone, da dies nur bei Motorrädern, die der Abgasnorm Euro 3 entsprechen, eindeutig nicht erlaubt ist.
Und ein mit KAT typisiertes Fahrzeug hat keine Chance eine reelle AU mit einer Anlage ohne KAT zu bestehen.
Die Tabelle von @tecjonny ist in g/km.Steht ja auch so im letzten Satz.
Ist aber in dem Fall auch nicht das Thema, da @torbole den originalen Auspuff dran hat.
Was mich ein wenig irritiert, ist die Tabelle oben, da sehe ich bei Euro 3 einen Wert von 2,00 CO?
...will nicht Klugscheißen und nur am Rande erwähnt.Da gibt es keine Grauzone.
Ein Motorrad welches mit KAT typisiert wurde darf nur mit KAT betrieben werden. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Was die unterschiedlichen Auspuffanbieter schreiben zählt da gar nicht.
Dem Fahrzeug wurde mit bestimmten Abgasemissionswerten eine Betriebserlaubnis vom KBA erteilt.
Wenn diese Werte durch Anbau einer Abgasanlage ohne Kat nicht eingehalten werden erlischt die Betriebserlaubnis.
Und ein mit KAT typisiertes Fahrzeug hat keine Chance eine reelle AU mit einer Anlage ohne KAT zu bestehen.
Nach 8000 km? Unwahrscheinlich.Muss noch kurz was nachtragen. Luftfilter nicht vergessen. Wenn der dicht ist hast das gleiche Resultat.