Kurzes Heck an meiner RSV4 ist ein Problem für meinen Tüvler!

Jetzt Bau das scheiß Ding dran... Fahr hin... Hol deine Bescheinigung ab und gut. Is... Du verschwendest mehr Zeit um da zu recherchieren als die 3 Schrauben ziehen und den Stecker ab und an zu klemmen.
 
Mach ich, trotzdem würds mich interessieren ob das gilt oder nicht 👅
Also ja gilt, aber ausreichende Radabdeckung ist halt von der Tageslaune des Prüfers abhängig. Ich würde für den Vollhonk ja lieber eine schöne Rezension auf Google oder ähnlichen Portalen verfassen. Ist halt einer, der nicht unbedingt das Prädikat "geiler Typ" verdient.
 
Also ja gilt, aber ausreichende Radabdeckung ist halt von der Tageslaune des Prüfers abhängig. Ich würde für den Vollhonk ja lieber eine schöne Rezension auf Google oder ähnlichen Portalen verfassen. Ist halt einer, der nicht unbedingt das Prädikat "geiler Typ" verdient.

Wahrscheinlich der Bruder von dem Schreiberling auf speedweek... Gleiche Art und Weise...
 
Dass ein Spritzschutz vorhanden sein muss ist gesetzlich geregelt, schon klar. Aber dass der Kennzeichenhalter ein Teil davon sein soll muss er mal vorhüpfen. Die Argumentation zieht er sich komplett aus der Nase. Leider scheint er in der Beurteilung sehr viel kreativen Spielraum zu haben, den er ausnutzt. Möglicherwiese gibt es irgendwelche DIN oder ÖNormen zum Spritzschutz an Motorrädern, aber die müsste man erstmal finden und dann auftreiben um etwas gegen den Prüfer in der Hand zu haben. Alternativ könnte man versuchen Ihm auf den Geist zu gehen und einen technischen Nachweis für seine Behauptungen verlangen - Ergo dass er irgendeine Norm zitieren soll in der festgelegt ist was "ausreichender" Spritzschutz ist.
 

gilt dies nun oder nicht?

Keine Ahnung, das Frage ich mich auch - Siehe GSXR L7 im Originalzustand:
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Hat keinen Kotflügel!

Gilt hier auch der KZH als Spritzschutz?
 
Das würde ich so sehen. Der spritzschutz soll doch m. E. zum Schutz des Hintermanns dienen. Der Kotflügel als spritzschutz wäre m. E. dann auszuschließen, da er diesbezüglich die Funktion nicht erfüllt. Auch wäre dann die suzi ab Werk bereits nicht gesetzteskonform, sofern es diese Pflicht überhaupt gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich nich ganz falsch gedacht habe ist der rote teil des Rades max. der Bereich der das Wasser wirft das den Hintermann beeinträchtigt. Deswegen hat die Suzi auch keinen Kotflügel. Hatte mal eine ZX6-r 636C und die hatte auch keinen hinteren Kotflügel.


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Zuletzt bearbeitet:
Der Spritzschutz ist eindeutig und unabstreitbar der hintere Fender über dem Hinterrad.
Das ist die vom Hersteller vorgesehene Spritzschutz Einrichtung. Ende der Diskussion.
Der Kennzeichenträger ist ein Bauteil was, wie mehrfach erwähnt seit 2000 bzw. EG zugelassenen Fzg. Keiner genauen Prüfvorschrift untersteht, hier ist keine ABE notwendig!
Die von der STVO vorgeschriebenen Maße und Winkel zur Anbringung der Kennzeichnung sind einzuhalten.
 
Erklärt das mal meinem Prüfer :(

Er sagt jeder Kennzeichenträger der nicht Original ist muss ein Teilegutachten haben und muss eingetragen werden, alles andere ist illegal.

Evtl nach bestandender Überprüfung mit dem Original KZH (Forumskollege schenkte mir einen) versuch ich mal mit denen zu reden ob di eigentlich überhaupt keine Ahnung haben von ihrer Arbeit
 
Der Kerl ist bis Ende August auf Urlaub, antwort wird evtl. bischen dauern. Und der Termin für die Überprüfung ist im September

Hier stehts auch relativ klar dass es zum Halter des Kennzeichens eigentlich keine Regeln gibt ausser dass es gut halten soll, keine scharfen Kanten etc.

 
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